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Zur Lehre vom Gemüt

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Lehre vom Gemüt

Monograph

Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Miscellaneous
Year of publication:
1911
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Chapter

Title:
I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
12

Chapter

Title:
2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

8 
Zur Lehre vom Gemüt. 
fühlenden Einzelwesen aus, daß also jenes Gegebene ein „Ge¬ 
fühl“ oder, anders ansgedrückt, eine Besonderheit jener 
Bestimmtheit sei, die wir „fühlen“ oder auch „znständliche 
Bestimmtheit des seelischen Einzelwesens“ nennen. Also als 
Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins1) 
heißt das uns Allen vertraute Gegebene, Lust und Unlust, 
ein „Gefühl“, und wir bestimmen dieses Gegebene als „Ge¬ 
fühl“, indem wir es eben in seiner Beziehung zu einem 
fühlenden Einzelwesen, dem es als seine Bestimmtheits¬ 
besonderheit zugehört, begreifen. 
Ebenso, wie das Wort „Gefühl“, ist auch Wahrnehmung, 
Vorstellung, Empfindung, Gedanke u. a. m. nicht Ausdruck 
eines Gattungsbegriffes, sondern vielmehr eines Beziehungs¬ 
begriffes. Wir sprechen z. B. von rund und rot als Wahr¬ 
nehmung oder Empfindung. Das Gegebene „rund“ und das 
Gegebene „rot“ haben diese gemeinsame Bestimmung (Wahr¬ 
nehmung oder Empfindung) mit vollem Grund bekommen, 
aber diese Bestimmung bedeutet nicht ein gemeinsames All¬ 
gemeines als Gattungsbegriff jenes verschiedenen Gegebenen 
„rund“ und „rot“, da hier ebenso, wie bei dem Gegebenen 
„Lust“ und „Unlust“, ohne Weiteres ersichtlich ist, daß von 
solchem gemeinsamen Allgemeinen nicht die Rede sein kann, 
als ob etwa „rund“ und „rot“ als Gegebenes schlechtweg 
sich nur durch ihre Besonderheit unterschieden, in ihrem 
Allgemeinen aber gleich wären. 
Nennen wir daher das Gegebene „rund“ und das Ge¬ 
gebene „rot“ gleicherweise eine „Wahrnehmung“ oder eine 
„Empfindung“, so steht von vornherein fest, daß diese beiden 
Worte hier nicht einen Gattungsbegriff bedeuten können. 
Wir werden aber auch diesen Worten als Bestimmungs¬ 
worten für „rund“ und „rot“ nur einen Sinn gewinnen, indem 
sie einen Beziehungsbegriff zum Ausdruck bringen und 
somit das Gegebene „rund“ und „rot“ als Bestimmtheits¬ 
besonderheit eines wahrnehmenden oder empfindenden Einzel¬ 
wesens feststellen, oder, mit anderen Worten, jenes Gegebene, 
!) Siehe Eehmke, Lehrbuch der allgemeinen Psychologie, 2, Auf¬ 
lage, § 33.
	        

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Rehmke, Johannes. Zur Lehre Vom Gemüt. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1911. Print.
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