Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
12

Description

Title:
2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
4

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

Zur Lehre vom Gemüt. 
7 
Was der Sinn der Worte „Lust“ und „Unlust“ sei, ist 
einem Jeden ebenso klar, als was der Sinn der Wrorte 
„gerade“ und „krumm“, „rund“ und „eckig“, „rot“ und 
„grün“ sei; also das Gegebene, Lust und Unlust genannt, ist 
Allen bekannt, so daß es keiner näheren Weisung bedarf, um 
dieses als Gegenstand einer Untersuchung genügend heraus¬ 
zustellen. 
Wenn wir nun von „Gefühl“ reden und damit in allen 
Fällen eine Lust oder eine Unlust meinen, wenn wir, mit 
anderen Worten, Lust und Unlust Gefühle nennen, so möchte 
es scheinen, als ob „Gefühl“ den Gattungsbegriif für Lust und 
Unlust bezeichne, also „Gefühl“ das gemeinsame Allgemeine1) 
der Lust und der Unlust bedeute. Indes dieser Schein trügt! 
Lust und Unlust stehen als Gegebenes in einem so völligen 
Gegensätze zueinander, daß es schlechterdings unmöglich ist, 
ein ihnen gemeinsames Allgemeines herauszufinden, das beiden 
eigen wäre, so daß sie sich in dem Allgemeinen gleich und 
nur in ihrer Besonderheit verschieden erwiesen. 
Aber, wenn das W7ort „Gefühl“ nicht einen „Gattungs¬ 
begriff“, also nicht ein gemeinsames Allgemeines von Lust 
und Unlust bedeuten kann, wie es denn zu verstehen, daß man 
doch von Lust und Unlust gleicherweise als Gefühlen redet 
und mit Grund so redet? Dann ist doch immerhin mit 
dem Wort „Gefühl“ ein Begriff bezeichnet, der eben als 
Bestimmung von Lust und Unlust in den Urteilen „Lust ist 
ein Gefühl“ und „Unlust ist ein Gefühl“ sich findet. Wir 
fragen daher, was die Bestimmung „Gefühlsein“ sage, wenn 
sie nicht „Gefühl“ als gemeinsames Allgemeines von Lust 
und Unlust behaupten kann, jene Urteile also nicht auf 
gleicher Linie stehen mit „der Baum ist ein Ding (Körper)“ 
und „der Teller ist ein Ding“! Die Antwort liegt auf der 
Hand. 
„Ding“ ist zweifellos ein Gattungsbegriff, „Ge¬ 
fühl“ aber ebenso zweifellos ein Beziehungsbegriff. In 
dem Satze „Lust ist ein Gefühl“ sagen wir von dem Ge¬ 
gebenen „Lust“ als seine Bestimmung eine Beziehung zu einem 
*) Siehe Eehmke, Philosophie als Grundwissenschaft, S. 79,
	        

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