Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
12

Description

Title:
1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
3

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

4 
Zur Lehre vom Gemüt. 
stumpfen, einem warmen und einem kalten, einem arglosen 
und einem mißtrauischen, einem unerschütterlichen und einem 
ängstlichen, einem ruhigen und einem unruhigen, einem 
trotzigen und einem verzagten, einem fröhlichen und einem 
traurigen, einem dankbaren und einem neidischen Ge- 
müte usf. Prüfen wir diese verschiedenen Fälle auf das, was 
ihnen gemeinsam ist, so tritt uns zweifellos in jedem Falle 
die Seele als „fühlendes“ Wesen entgegen, so daß unsere 
Untersuchung des Gegebenen, das als „Gemüt“ bezeichnet wird, 
sich in voller Sicherheit, daß damit der rechte Weg einge¬ 
schlagen ist, zunächst an die Seele als fühlendes Wesen 
wenden kann. 
Aber ist die Voraussetzung eines fühlenden Wesens, 
„Seele“, selber so unbeanstandet, daß wir von ihr als gemein¬ 
samer sicherer Grundlage die Untersuchung anheben können? 
Wie Viele werden, wenn diese Frage an sie herantritt, ant¬ 
worten: Wir haben den ganzen Menschen mit Eifer und 
Ausdauer durchforscht, aber kein Seelenwesen in ihm ge¬ 
funden. Wie Viele finden sich heute, die der Behauptung 
eines besonderen Einzelwesens „Seele“ die Berechtigung be¬ 
streiten und Seele als besonderes Einzelwesen demgemäß 
schlechthin verwerfen! Sie alle werden daher auch den 
Ausgangspunkt von der „fühlenden Seele“, den wir wählen, 
verwerfen und statt dessen schlechtweg das „Gefühl“ oder 
das „Gefühlsleben“ als ausreichende Voraussetzung bezeichnen 
wollen. Es fragt sich aber, ob „Gefühl“ als ein Gegebenes 
ohne fühlendes Einzelwesen möglich sei und begriffen werden 
könne; und da nun die Frage des „Gefühls“ von grund¬ 
legender Bedeutung für die Lösung der Gemütsfrage ist, so 
werden wir nicht umhin können, in die Erörterung einzutreten, 
ob das, was wir „Gefühl“ nennen, selber schon unmittelbar 
klar sein und als Gegebenes in fragloser Klarheit begriffen 
werden könne, ohne daß wir genötigt sind, ein fühlendes 
Wesen, nämlich ein besonderes Einzelwesen „Seele“ vor¬ 
auszusetzen. Hierin zur erwünschten Klarheit zu kommen, ist 
in erster Linie nicht nur um unserer besonderen Frage 
willen geboten, sondern auch überhaupt im psychologischen 
Interesse gelegen, das leider gerade in diesem Punkte viel¬
	        

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