Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Structure type:
Introduction
Collection:
Varia
Digitised pages:
3

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

Zur Lehre vom Gemüt. 
3 
mitteüen. Diese Mitteilungsmöglichkeit von Gegebenem durch 
Worte ist aber, wenn es Fühlbares betrifft, nicht ohne 
weiteres so gesichert, wie wenn es sich um Anschaubares 
handelt, und zwar liegt dies darin begründet, daß Gegebenes, 
das wir als Anschauung haben, als gemeinsame Anschauung 
unmittelbar vorliegt, während solche Gemeinsamkeit unmittel¬ 
baren Gegebenseins für das, was wir als Gefühl haben, nicht 
besteht. Daraus ergibt sich schon, daß die Aussage, die 
Anschaubares zum Ausdruck bringt, mit größerer Sicherheit 
von vornherein auf volles Verständnis rechnen kann als die¬ 
jenige, in der der Sprechende Fühlbares zur Mitteilung bringen 
will. Was ich mit einem Worte meine, läßt? sich letzten 
Endes, wenn es sich um anschaubares Gegebenes handelt, 
zum Verständnis für die Anderen bringen, indem ich auf un¬ 
mittelbar gemeinsam uns Vorliegendes Bezug nehme als das 
in jenem Worte Gemeinte. Gilt es aber Gefühlen, so fehlt ein 
solches Verständigungsmittel, denn das Gegebene, das wir 
„Gefühl“ nennen, ist unmittelbar Gegebenes nur demjenigen 
Einzelwesen, dem es eigen ist, kann also niemals als solches 
ein gemeinsames Gegebenes sein. 
So ist es denn verständlich, daß immerhin, wenn es um 
das Gegebene geht, das als Gefühlsleben bezeichnet zu werden 
pflegt und auf das unser Wort „Gemüt“ zutrifft, die Schwierig¬ 
keit im Gegensatz zum anschaubaren Gegebenen eine größere 
für die Darstellung und Verständigung sein wird, da der 
unmittelbare Hinweis auf gemeinsam Gegebenes des Gefühls¬ 
lebens völlig ausfällt. 
Wir sprechen von einem stillen und einem erregten Ge- 
müte, von einem starken und einem schwachen, von einem 
empfänglichen und einem verschlossenen, einem tiefen und 
einem flachen, einem stolzen und einem bescheidenen, einem 
tapferen und einem furchtsamen, einem reizbaren und einem
	        

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