Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
16

Description

Title:
2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
3

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

98 
Zur Lehre vom Gemüt. 
ein starkes Gefühl (Lust oder Unlust), wenn auch diese 
Besonderung des Zuständlichen, wie wir wissen, nicht ein 
allein den sogenannten Affekt kennzeichnendes Merkmal be¬ 
deutet, da wir auch „Gefühle“ mit starkem Gefühl (Zuständ- 
lichem) und ebenfalls Stimmungen mit starkem Gefühl kennen. 
Das Gegenständliche des Affektes aber weist ebenso, wie 
wir es im Gegenständlichen der Bestimmtheitsbesonderheit, 
die wir als „Gefühl“ bezeichnet haben, nachwiesen, jene zwei 
besonderen Stücke auf, das „maßgebende“ und das „be¬ 
gleitende“ Gegenständliche. 
Das „maßgebende“ Gegenständliche des Affektes sind 
Wahrnehmungen und Vorstellungen verschiedenster Art, 
wie wir es auch im „Gefühl“ finden; es ist eben dasjenige, 
das die Psychologen, die irrtümlicherweise dem sogenannten 
„Gefühlszustande“ d. i. dem Zuständlichen im Bewußtsein 
neben Grad und Art noch eine andere Besonderung, die von ihnen 
als „qualitative“ oder als „Färbung“ vorgebracht wird, an- 
hängen, die „den Gefühlszustand veranlassende nVorstellungen“ 
nennen. Auch wir könnten 'wohl diese Behauptung aufnehmen, 
wenn unter „Gefühlszustand“ allein das nach Art und Grad 
bestimmte Gefühl verstanden würde, da ja tatsächlich jene 
„veranlassenden Vorstellungen“ eben das „maßgebende“ 
Gegenständliche für die in Frage stehende Bestimmtheits¬ 
besonderheit sind, als deren eines Stück wir dann aller¬ 
dings jene „Vorstellungen“ auch wieder ansprechen müßten. 
Darum aber kann in dem „maßgebenden“ Gegenständlichen 
eben nicht das kennzeichnende Merkmal des Affektes als einer 
angeblich besonderen Bestimmtheitsbesonderheit des Bewußt¬ 
seins gegenüber dem „Gefühl“, das doch ganz dasselbe bietet, 
gesucht werden. 
Liegt aber im „maßgebenden“ Gegenständlichen des so¬ 
genannten Affekts nicht sein unterscheidendes Kennzeichen, 
so bleibt für dieses eben allein das „begleitende“ Gegen¬ 
ständliche noch übrig, das in der, „Affekt“ genannten Be¬ 
stimmtheitsbesonderheit der Seele ebenfalls, wie wir es von dem 
„Gefühl“ feststellen konnten, die „Körperempfindung“ ist. 
Ist dieses aber der Fall, so haben wir keinen Grund mehr, 
den Affekt als eine besondere Bestimmtheitsbesonderheit oder,
	        

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