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Historische Blicke auf das Land an der Saar

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Bibliographic data

fullscreen: Historische Blicke auf das Land an der Saar

Monograph

Persistent identifier:
1655725483
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-96132
Title:
Historische Blicke auf das Land an der Saar
Sub title:
60 Jahre Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Author:
Kasten, Brigitte
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
45
Year of publication:
2012
Number of pages:
635 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
634

Chapter

Title:
A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
463

Chapter

Title:
Vorzeit, Antike und Mittelalter
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
145

Chapter

Title:
Diakon Adalgisel-Grimo (634) und die Saarbrücker Prekarienforschung (2002-2011)
Author:
Kasten, Brigitte
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Historische Blicke auf das Land an der Saar
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Grußwort
  • Preface
  • Contents
  • Die Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V. - 1951/52 bis 2012
  • A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
  • Vorzeit, Antike und Mittelalter
  • Umweltarchäologische Untersuchungen zur Siedlungs- und Landschaftsentwicklung der Siedlungskammer Bliesbrück/Reinheim
  • Erste Ergebnisse der neuen Ausgrabungen im römerzeitlichen Schwarzenacker
  • Romanen und Germanen an den Grenzen der römischen Gallia. 30 Jahre interdisziplinäre Forschung von Archäologen, Historikern, Geographen und Philologen an der Universität des Saarlandes. Eine Rede zum 75. Geburtstag von Frauke Stein
  • Diakon Adalgisel-Grimo (634) und die Saarbrücker Prekarienforschung (2002-2011)
  • Erfassung königlicher Ressourcen im früheren Mittelalter
  • Glasierte Irdenware des 13. und 14. Jahrhunderts. Ein Forschungsbericht
  • Quellen zum landesherrlichen Rechnungswesen an Saar, Mosel und Rhein im späten Mittelalter
  • Eheskandale im Hause der Herren von Lichtenberg (Elsass)?
  • Die Grabinschrift des Grafen Karl Siegfried von Nassau-Saarbrücken (verstorben 1679) in der Butzbacher Markuskirche
  • Mittelalterliche Hospitäler im Einzugsgebiet der Saar
  • Neuzeit und Zeitgeschichte
  • B. Historisches Wissen: Erhaltung und Vermittlung
  • Die Saarfrage in deutschen Schulbüchern 1950 bis 2010
  • Keine Demokratie ohne Archive! - ein Essay zur Geschichte und Rolle des saarländischen Archivwesens
  • Fünfzig Jahre Saarländische Bibliographie
  • Von app bis wiki. - Neue Chancen und Herausforderungen in der Vermittlung regionalgeschichtlicher Themen
  • Eine Lothringen-Exkursion anno 1967. Bildbericht
  • Erinnerungen an meine Assisstenten- und Dozentenzeit an der Universität des Saarlandes
  • Appendix
  • Die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Eine bio-bibliographische Übersicht
  • Mitgliederverzeichnis
  • Publikationsverzeichnis der Kommission
  • Cover

Full text

men, wo der Kirchengründer selbst zum Geistlichen ausgebildet worden war. Bi¬ 
schof Paulus von Verdun sowie einige Diakone unterschrieben dementsprechend 
als Zeugen das Testament. 
Um die Besitzrechte an der Kirche von Tholey scheint es zu Diskussionen zwi¬ 
schen dem Erblasser sowie den Bischöfen von Trier und Verdun gekommen zu 
sein, denn im Zusatz zum Testament bekräftigte Adalgisel Grimo die Eigentums¬ 
rechte Verduns an Tholey in seiner Ganzheit, konzedierte aber dem Trierer eine 
Einnahme, die aus seiner geistlichen Befugnis als Ortsbischof herrührte. Das Tauf¬ 
öl mussten die Tholeyer Kleriker jährlich für 31 Goldmünzen von der Trierer Bi¬ 
schofskirche kaufen, doch sollte diese darüber hinaus keine weitere Abgabe von 
ihnen erheben dürfen. Andere Vereinbarungen könne künftig lediglich die Bischof¬ 
skirche von Verdun treffen. Hinter dieser rechtlichen Präzisierung standen wohl 
weniger Auseinandersetzungen um den kirchlichen oder monastischen Charakter 
der Klerikergemeinschaft von Tholey noch um die vermutete kontroverse Haltung 
der beiden Bischöfe zur iroschottischen Mission, sondern eher um die Abklärung 
kirchenrechtlicher Bestimmungen. Gemäß der spätantiken und merowingischen 
Kirchenstruktur hatte der Bischof die unumschränkte geistliche und administrative 
Gewalt in seinem Bistum. „Wen und was der Bischof geweiht hat, gehört bleibend 
zu seiner Diözese“ (Arnold ANGENENDT, Das Frühmittelalter, 21995, S. 177). 
Durch Grimos Schenkung erlitt der Trierer Bischof nicht nur eine Einbuße in sei¬ 
ner Amtshoheit, sondern es ging ihm darüber hinaus Kirchengut verloren. Die Zu¬ 
satzregelung des Testaments stellt also einen Kompromiss zwischen Grimo als 
„Eigenkichenherr“ und den beiden beteiligten Bischöfen dar. 
Die früher sehr rege geführte Diskussion, ob Tholey von Anfang an eine 
Mönchskongregation, unter Umständen halb columbanischer, halb benedikti- 
nischer Prägung, oder nur eine Gemeinschaft von Weltklerikem war, ist vor dem 
Hintergrund der erweiterten Stiftskirchendefinition von geringerer Bedeutung für 
die heutige Forschung geworden. Wichtiger ist es festzuhalten, dass die Kirche in 
Tholey, wie am Taufrecht zu erkennen, eine Pfarrkirche sein sollte und dies die 
Ansiedlung von mehreren Klerikern, darunter mindestens einem Priester, erfor¬ 
derte, da der Pfarrbezirk in diesen frühen Zeiten des Mittelalters recht groß war. 
Die Installierung von mehreren Klerikern spricht im Übrigen für die ansehnliche 
Wirtschaftskraft der Ländereien von Tholey, denn die Kleriker mussten von der 
Überschussproduktion der landwirtschaftlichen Erträge leben können. Die wertvol¬ 
len Informationen des Testamentes über die landwirtschaftlichen Betriebsstätten 
und -formen sind daher dementsprechend von der wirtschaftsgeschichtlichen For¬ 
schung ausgewertet worden. Die Zwischenstellung der im Testament von 634 er¬ 
wähnten agrarischen Organisationseinheiten zwischen der älteren Betriebsform der 
spätantiken Gutsherrschaft und der frühmittelalterlichen Grundherrschaft mit ihrem 
charakteristischen Villikationssystem hat Franz Irsigler eingehend analysiert. 
Ebenso genau wurden die sozialgeschichtlichen Aspekte hervorgehoben, vermach¬ 
te Adalgisel Grimo doch den Löwenanteil seines immobilen Vermögens verschie¬ 
denen Kirchen und Klöstern und davon war wiederum ein guter Teil für die über¬ 
wiegend kirchlich geführten Armenhäuser und -matrikel sowie für Lepro- 
senhospitäler gedacht. 
Auf der Basis des Testamentes ist der Grundbesitz des Adalgisel Grimo kartiert 
worden. Dieser erstreckte sich als typischer Streubesitz frühmittelalterlicher 
84
	        

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Kasten, Brigitte. Historische Blicke Auf Das Land an Der Saar. Saarbrücken: Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, 2012. Print.
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