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Historische Blicke auf das Land an der Saar

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Bibliographic data

fullscreen: Historische Blicke auf das Land an der Saar

Monograph

Persistent identifier:
1655725483
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-96132
Title:
Historische Blicke auf das Land an der Saar
Sub title:
60 Jahre Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Author:
Kasten, Brigitte
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
45
Year of publication:
2012
Number of pages:
635 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
634

Chapter

Title:
A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
463

Chapter

Title:
Neuzeit und Zeitgeschichte
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
317

Chapter

Title:
Einige Besonderheiten im Zivilrecht des Saarlandes zwischen 1945 und 1959
Author:
Gergen, Thomas
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
9

Contents

Table of contents

  • Historische Blicke auf das Land an der Saar
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Grußwort
  • Preface
  • Contents
  • Die Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V. - 1951/52 bis 2012
  • A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
  • Vorzeit, Antike und Mittelalter
  • Neuzeit und Zeitgeschichte
  • Hexenpolitik im Saarraum? Zu Stand und Perspektiven landes- und kulturgeschichtlicher Hexenforschung in einer "passiven Geschichtslandschaft"
  • Verwaltungsalltag in der von der Leyenschen Herrschaft Blieskastel nach dem Dreißigjährigen Krieg
  • Das evangelische Pfarrhaus. Verwandtschaftliche Bande in evangelischen Pfarrfamilien der Saargegend als Garant eines lutherischen Kontinuums
  • Armeefuhren - Brandschatzung - Exekution. Die Reichsherrschaft Saarwellingen zwischen Altem Reich und französischer Republik
  • Farbabbildungen
  • Anmaßliche Republikaner. Unruhen und Untertanenkonflikte in der Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich im 18. Jahrhundert
  • Säulen der Regionalgeschichtsschreibung. Die deutschen Altertums- und Geschichtsvereine im langen 19. Jahrhundert
  • Dass der alte preußische Geist noch in uns weht. Die Hundertjahrfeier der Völkerschlacht bei Leipzig in Saarbrücken (Oktober 1913)
  • Von schwarzen Flüssen und versinkenden Dörfern. Plädoyer für eine umwelthistorische Erweitrung der saarländischen Regionalgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
  • Die Rundfrage über die Schicksale der saarländischen Gemeinden und ihrer Bevölkerung im 2. Weltkrieg
  • Das Landesamt Saar - Vermögenskontrolle
  • Einige Besonderheiten im Zivilrecht des Saarlandes zwischen 1945 und 1959
  • Die Stunde der Restrukturierung. Die Konjunktur- und Strukturkrisen der "langen" 70er Jahre im Saarland
  • Alte Völklinger Hütte. Anmerkungen eines Denkmalpflegers zum heutigen Gebrauch der Hütte und zum Umgang mit einem Weltkulturerbe
  • B. Historisches Wissen: Erhaltung und Vermittlung
  • Die Saarfrage in deutschen Schulbüchern 1950 bis 2010
  • Keine Demokratie ohne Archive! - ein Essay zur Geschichte und Rolle des saarländischen Archivwesens
  • Fünfzig Jahre Saarländische Bibliographie
  • Von app bis wiki. - Neue Chancen und Herausforderungen in der Vermittlung regionalgeschichtlicher Themen
  • Eine Lothringen-Exkursion anno 1967. Bildbericht
  • Erinnerungen an meine Assisstenten- und Dozentenzeit an der Universität des Saarlandes
  • Appendix
  • Die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Eine bio-bibliographische Übersicht
  • Mitgliederverzeichnis
  • Publikationsverzeichnis der Kommission
  • Cover

Full text

II. Sozialrecht und Familienfürsorge 
Die Familienzulage gehört zum Familienlastenausgleich. Sie hat zum Ziel, dass 
Kinder nicht zu einem finanziellen Nachteil für Familien werden. Es gibt viele ver¬ 
schiedene Arten der Familienzulage. Am bekanntesten in Deutschland ist das Kin¬ 
dergeld, das es für das erste Kind erst seit 1975 gibt. Daneben existieren aber noch 
andere Ausprägungen, wie zum Beispiel Geburtsprämien und Ausstattungsbeihil¬ 
fen für die Eltern von Neugeborenen und auch Zulagen für nicht berufstätige Ehe¬ 
partner von Arbeitnehmern. 
Die erste Familienzulage überhaupt wurde erstmals in Frankreich im Jahr 1860 
eingeführt10 11. Sie wurde vom damaligen Marineministerium allen eingeschriebenen 
Seemännern mit Familie gewährt und betrug 0,10 Franc für jedes Kind. Nach und 
nach wurden dann in Frankreich Familienkassen von den Arbeitgebern eingerich¬ 
tet. Man sah ein, dass die Löhne dem Preisniveau angepasst werden mussten. Das 
Pflichtversicherungsgesetz von 1932 verpflichtete die Unternehmen, Familienaus¬ 
gleichskassen beizutreten, die bereits einer ministeriellen Genehmigungspflicht un¬ 
terlagen, deren Verwaltung wie Beitrags- und Leistungshöhe sich allerdings noch 
in Untemehmerhand befanden. Ab 1939 wurde das System in Frankreich verein¬ 
heitlicht und gänzlich in staatliche Kontrolle überführt. Über die nächsten Jahr¬ 
zehnte wurde die Gesetzgebung mehrmals reformiert und der Kreis der An¬ 
spruchsberechtigten und Verpflichteten weiter ausgedehnt". Bis zum heutigen Ta¬ 
ge können Familien in Frankreich von diesem Lastenausgleich profitieren. Der 
deutschen Sozial- und Familienpolitik waren Familienzulagen fremd, auch nach 
dem II. Weltkrieg waren Diskussionen darüber nicht erwünscht: So diskreditierte 
sich derjenige politisch, der Kindergeld oder Familienlohn einforderte und auf die 
für die Sozialversicherung ungünstige Bevölkerungsentwicklung hinwies12. 
III. Die Einführung der Familienzulage zum 20. November 1947 
im Saarland 
Die Familienzulage wurde zum 20. November 1947 durch Verfügung des „Gou¬ 
verneur de la Sarre“ Gilbert Grandval nach französischen Muster im Saarland ein¬ 
geführt. Am 2. März 1948 verabschiedete der Landtag die „Verordnung über Fami¬ 
lienzulagen“ und machte so aus der Verfügung des Gouverneurs ein saarländisches 
Gesetz, das rückwirkend zum 20. November des Vorjahres in Kraft gesetzt wurde. 
Das saarländische Parlament erfüllte mit dem Gesetz auch den Auftrag der saar¬ 
ländischen Verfassung aus Artikel 22, Ehe und Familie zu schützen und zu for- 
10 Die Familienzulagen, hg. von Internationale Vereinigung für soziale Sicherheit, Genf 
1954, S. 176. 
11 Herrmann (wie Anm. 8), S. 97-98. 
12 Oswald von Nell-Breun ING, Der Beitrag des Sozialkatholizismus zur Sozialpolitik der 
Nachkriegszeit, in: Katholizismus, Wirtschaftsordnung und Sozialpolitik 1945-1963, Pa¬ 
derborn 1980, S. 120; Irene Martin, Zur Frage des Kindergeldes, Diss. Marburg 1959, 
S. 18. In gewisser Weise hat sich diesbezüglich bis in die heutigen Tage in der bundesre¬ 
publikanischen Politik nichts geändert. 
439
	        

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Kasten, Brigitte. Historische Blicke Auf Das Land an Der Saar. Saarbrücken: Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, 2012. Print.
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