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Historische Blicke auf das Land an der Saar

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Bibliographic data

fullscreen: Historische Blicke auf das Land an der Saar

Monograph

Persistent identifier:
1655725483
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-96132
Title:
Historische Blicke auf das Land an der Saar
Sub title:
60 Jahre Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Author:
Kasten, Brigitte
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
45
Year of publication:
2012
Number of pages:
635 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
634

Chapter

Title:
A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
463

Chapter

Title:
Neuzeit und Zeitgeschichte
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
317

Chapter

Title:
Das Landesamt Saar - Vermögenskontrolle
Author:
Sander, Michael
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Historische Blicke auf das Land an der Saar
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Grußwort
  • Preface
  • Contents
  • Die Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V. - 1951/52 bis 2012
  • A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
  • Vorzeit, Antike und Mittelalter
  • Neuzeit und Zeitgeschichte
  • Hexenpolitik im Saarraum? Zu Stand und Perspektiven landes- und kulturgeschichtlicher Hexenforschung in einer "passiven Geschichtslandschaft"
  • Verwaltungsalltag in der von der Leyenschen Herrschaft Blieskastel nach dem Dreißigjährigen Krieg
  • Das evangelische Pfarrhaus. Verwandtschaftliche Bande in evangelischen Pfarrfamilien der Saargegend als Garant eines lutherischen Kontinuums
  • Armeefuhren - Brandschatzung - Exekution. Die Reichsherrschaft Saarwellingen zwischen Altem Reich und französischer Republik
  • Farbabbildungen
  • Anmaßliche Republikaner. Unruhen und Untertanenkonflikte in der Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich im 18. Jahrhundert
  • Säulen der Regionalgeschichtsschreibung. Die deutschen Altertums- und Geschichtsvereine im langen 19. Jahrhundert
  • Dass der alte preußische Geist noch in uns weht. Die Hundertjahrfeier der Völkerschlacht bei Leipzig in Saarbrücken (Oktober 1913)
  • Von schwarzen Flüssen und versinkenden Dörfern. Plädoyer für eine umwelthistorische Erweitrung der saarländischen Regionalgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
  • Die Rundfrage über die Schicksale der saarländischen Gemeinden und ihrer Bevölkerung im 2. Weltkrieg
  • Das Landesamt Saar - Vermögenskontrolle
  • Einige Besonderheiten im Zivilrecht des Saarlandes zwischen 1945 und 1959
  • Die Stunde der Restrukturierung. Die Konjunktur- und Strukturkrisen der "langen" 70er Jahre im Saarland
  • Alte Völklinger Hütte. Anmerkungen eines Denkmalpflegers zum heutigen Gebrauch der Hütte und zum Umgang mit einem Weltkulturerbe
  • B. Historisches Wissen: Erhaltung und Vermittlung
  • Die Saarfrage in deutschen Schulbüchern 1950 bis 2010
  • Keine Demokratie ohne Archive! - ein Essay zur Geschichte und Rolle des saarländischen Archivwesens
  • Fünfzig Jahre Saarländische Bibliographie
  • Von app bis wiki. - Neue Chancen und Herausforderungen in der Vermittlung regionalgeschichtlicher Themen
  • Eine Lothringen-Exkursion anno 1967. Bildbericht
  • Erinnerungen an meine Assisstenten- und Dozentenzeit an der Universität des Saarlandes
  • Appendix
  • Die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Eine bio-bibliographische Übersicht
  • Mitgliederverzeichnis
  • Publikationsverzeichnis der Kommission
  • Cover

Full text

Wie man aus diesen Informationen sehen kann, umfasste die Vermögenskon¬ 
trolle sehr verschiedene Aufgaben. Es ging darum, aus verschiedenen Gründen her¬ 
renlos gewordenes Gut zu verwalten und zu kontrollieren. Einmal handelte es da¬ 
bei darum, das entzogene Eigentum von rassisch und politisch Verfolgten zu si¬ 
chern, um es den Eigentümern zurückzugeben. Dasselbe galt von Vereinen, Ver¬ 
bänden und sonstigen Einrichtungen, deren Eigentum durch nationalsozialistische 
Einrichtungen übernommen worden war und die nun - neu gegründet - das Ei¬ 
gentum ihrer Vorgänger zurückforderten. Auch das übrige Eigentum nationalsozi¬ 
alistischer Organisationen, aber auch das Vermögen des nationalsozialistischen 
Staates vom Reich bis zu den Gemeinden wurde unter Kontrolle gestellt. Das 
Eigentum der Aktivisten des nationalsozialistischen Regimes wurde ebenfalls so 
behandelt, bis die Entnazifizierung endgültige Entscheidungen traf. 
Was das Eigentum von Privatpersonen betraf, so hatte die französische Militär¬ 
regierung des Saarlandes bereits am 24. August 1945 die erste „blocage-Liste“ mit 
235 Namen zusammengestellt11. Bis zum 2. Juni 1949 wurden insgesamt 42 Listen 
mit 3.908 Namen erstellt. Die meisten Unterkontrollsteilungen erfolgten 1945 mit 
1.200 Fällen und 1946 mit 1.799 Fällen, Im August 1946 wurde das Vermögen von 
153 Häftlingen erfasst. Ab der Liste 24 vom 31. Dezember 1946 war das Landes¬ 
amt Saar federführend. Mit der Liste 35 vom 25. November 1947 mit 219 Namen 
erfolgte unmittelbar vor dem Inkrafttreten der Verfassung des Saarlandes nochmals 
die Blockierung des Vermögens von zahlreichen Personen. Im Jahre 1947 waren es 
insgesamt nur 739 Fälle. 1948 und 1949 folgten nochmals insgesamt 170 Personen. 
Außerdem war auch das Eigentum des deutschen Reiches, der Länder und der 
Kommunen - also der Kreise, Städte und Gemeinden die aufgrund der bedin¬ 
gungslosen Kapitulation unter alliierter Herrschaft standen, unter Kontrolle gestellt 
worden. Weiterhin galt dies natürlich für das Eigentum der NSDAP und aller ihrer 
Gliederungen und der von ihr kontrollierten Organisationen. 
Am 10. Januar 19461 “ wies die Militärregierung des Saargebietes, Abteilung für 
Wiedergutmachung, Zurückerstattung und Vermögensüberwachung den Regie¬ 
rungspräsidenten an, wie bei der Verwaltung der reichs-, kreis- und gemeindeeige¬ 
nen Vermögen vorzugehen sei. Es war dies die Dienstanweisung Nr. 1, der noch 
weitere folgen sollten. Nicht betroffen von dieser Anweisung war neben den Ver¬ 
mögen der Wehrmacht, der technischen Verwaltungen, wie Reichsbahn und -post, 
und der Bau- und Bodenbank vor allem das Vermögen der NSDAP. Jede Ver¬ 
wechslung zwischen den beiden Arten von Vermögen müsste als ein Versuch der 
Verdunkelung nationalsozialistischer Vermögen betrachtet werden. Die Finanz¬ 
ämter sollten die Vermögen des Reiches, der Länder und des Saargebietes verwal¬ 
ten - auch wenn diese wegen der Kriegsereignisse bisher durch Landräte oder Ge¬ 
meinden verwaltet worden waren. Landräte und Städte und Gemeinden übernah¬ 
men wieder die Verwaltung der Kreis- und Gemeindevermögen. Aufgrund der 
Blockierung dieser Vermögen durch das Gesetz Nr. 52 galt, dass ohne die Geneh¬ 
migung der Militärregierung diese Vermögen weder getauscht, noch verkauft, 
noch vermietet, noch belastet, noch zerstört usw. werden dürfen. Jedoch können 
Miet- und Pachtverträge für die Dauer bis zu einem Jahr ohne Genehmigung der 
Militärregierung abgeschlossen werden, soweit es sich um Wohnhäuser und land- 
" LA.SB, LAS 26 
12 LA.SB, LAS 20 
427
	        

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Kasten, Brigitte. Historische Blicke Auf Das Land an Der Saar. Saarbrücken: Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, 2012. Print.
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