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Historische Blicke auf das Land an der Saar

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Bibliographic data

fullscreen: Historische Blicke auf das Land an der Saar

Monograph

Persistent identifier:
1655725483
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-96132
Title:
Historische Blicke auf das Land an der Saar
Sub title:
60 Jahre Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Author:
Kasten, Brigitte
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
45
Year of publication:
2012
Number of pages:
635 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
634

Chapter

Title:
A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
463

Chapter

Title:
Neuzeit und Zeitgeschichte
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
317

Chapter

Title:
Das Landesamt Saar - Vermögenskontrolle
Author:
Sander, Michael
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Historische Blicke auf das Land an der Saar
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Grußwort
  • Preface
  • Contents
  • Die Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V. - 1951/52 bis 2012
  • A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
  • Vorzeit, Antike und Mittelalter
  • Neuzeit und Zeitgeschichte
  • Hexenpolitik im Saarraum? Zu Stand und Perspektiven landes- und kulturgeschichtlicher Hexenforschung in einer "passiven Geschichtslandschaft"
  • Verwaltungsalltag in der von der Leyenschen Herrschaft Blieskastel nach dem Dreißigjährigen Krieg
  • Das evangelische Pfarrhaus. Verwandtschaftliche Bande in evangelischen Pfarrfamilien der Saargegend als Garant eines lutherischen Kontinuums
  • Armeefuhren - Brandschatzung - Exekution. Die Reichsherrschaft Saarwellingen zwischen Altem Reich und französischer Republik
  • Farbabbildungen
  • Anmaßliche Republikaner. Unruhen und Untertanenkonflikte in der Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich im 18. Jahrhundert
  • Säulen der Regionalgeschichtsschreibung. Die deutschen Altertums- und Geschichtsvereine im langen 19. Jahrhundert
  • Dass der alte preußische Geist noch in uns weht. Die Hundertjahrfeier der Völkerschlacht bei Leipzig in Saarbrücken (Oktober 1913)
  • Von schwarzen Flüssen und versinkenden Dörfern. Plädoyer für eine umwelthistorische Erweitrung der saarländischen Regionalgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
  • Die Rundfrage über die Schicksale der saarländischen Gemeinden und ihrer Bevölkerung im 2. Weltkrieg
  • Das Landesamt Saar - Vermögenskontrolle
  • Einige Besonderheiten im Zivilrecht des Saarlandes zwischen 1945 und 1959
  • Die Stunde der Restrukturierung. Die Konjunktur- und Strukturkrisen der "langen" 70er Jahre im Saarland
  • Alte Völklinger Hütte. Anmerkungen eines Denkmalpflegers zum heutigen Gebrauch der Hütte und zum Umgang mit einem Weltkulturerbe
  • B. Historisches Wissen: Erhaltung und Vermittlung
  • Die Saarfrage in deutschen Schulbüchern 1950 bis 2010
  • Keine Demokratie ohne Archive! - ein Essay zur Geschichte und Rolle des saarländischen Archivwesens
  • Fünfzig Jahre Saarländische Bibliographie
  • Von app bis wiki. - Neue Chancen und Herausforderungen in der Vermittlung regionalgeschichtlicher Themen
  • Eine Lothringen-Exkursion anno 1967. Bildbericht
  • Erinnerungen an meine Assisstenten- und Dozentenzeit an der Universität des Saarlandes
  • Appendix
  • Die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Eine bio-bibliographische Übersicht
  • Mitgliederverzeichnis
  • Publikationsverzeichnis der Kommission
  • Cover

Full text

bestand. Er starb am 26. April 1965 in Bressols im Departement Tarn et Garonne, 
dem Ort seiner früheren Emigration in Südfrankreich. 
Bereits ab 1. Mai 1946 arbeitete Frédérique Schlachter bei der Vermögenskon¬ 
trolle. Erst am 22. November 1946 wurde das Landesamt Saar - Vermögenskon¬ 
trolle - eingerichtet und Schlachter zu seinem Generaldirektor ernannt. Einen Tag 
nach seiner Ernennung formulierte er die Aufgaben des neuen Amtes mit den die¬ 
sem Artikel vorangestellten Worten. 
Die Rechtsgrundlage der Vermögenskontrolle, das Gesetz Nr. 52 des Alliierten 
Oberkommandos, war bereits Ende 1944 während der Besetzung Deutschlands er¬ 
lassen worden. Es trat in der amerikanischen Besatzungszone am 14. Juli 1945 in 
Kraft. Zusammen mit der Allgemeinen Anordnung (Ordre Général) Nr. 1, die die 
betroffenen Leiter und Mitarbeiter von Behörden, der Wehrmacht, von NS-Organi- 
sationen und von Unternehmen aufzählte, deren Vermögen unter Kontrolle zu 
stellen war, war sie im Amtsblatt der Militärregierung Deutschland, Amerikanische 
Zone, am 1. Juni 1946 veröffentlicht worden. In der Französischen Zone wurden 
die beiden Rechtsvorschriften erst am 6. März 1947 im Journal Officiel du Com¬ 
mandement en Chef Français en Allemagne veröffentlicht*. 
Durch das Gesetz Nr. 2 des Alliierten Kontrollrates vom 10. Oktober 1945* 9 10 über 
„Auflösung und Liquidierung der Naziorganisationen“ wurde in Art. II über das Ver¬ 
mögen dieser Einrichtungen verfugt: Jegliche Immobilien, Einrichtungen, Fonds, 
Konten, Archive, Akten und alles andere Eigentum der durch vorliegendes Gesetz 
aufgelösten Organisationen sind beschlagnahmt. Die Beschlagnahme wird durch 
die Militärbefehlsstellen vorgenommen; allgemeine Richtlinien über die Verteilung 
des beschlagnahmten Eigentums werden durch den Kontrollrat gegeben. 
Am 8. Dezember 1945 erließ der Generalverwalter Lafffon für die Französische 
Besatzungszone die Verfügung Nr. 2410 betreffend Ausplünderungsmaßnahmen ge¬ 
gen Personen, auch Deutsche, wegen ihrer Zugehörigkeit zu einer Rasse oder eine 
Weltanschauung. Artikel I verfügte: Alle physischen und juristischen Personen je¬ 
der Staatsangehörigkeit, auch diejenigen deutscher Staatsangehörigkeit, deren 
Vermögen, Rechte oder Interessen, sei es auch unter ihrer eigenen Mitwirkung, 
von Massnahmen betroffen worden sind, die auf Grund der in Deutschland nach 
dem 30. Januar 1933 erlassenen Ausnahmebestimmungen durchgeführt wurden, 
desgleichen ihre Rechtsnachfolger, haben über die Ausplünderungen, deren Opfer 
sie wegen ihrer Abstammung oder ihrer weltanschaulichen oder politischen An¬ 
schauung geworden sind, eine ausführliche Meldung zu erstatten. Das Gleiche galt 
nach Artikel 2 für physische und juristische Personen, die - aus irgendeinem 
Rechtsgrund und in irgendeiner Eigenschaft - im Bereich des französischen Besat¬ 
zungsgebietes in Deutschland Vermögensobjekte, Rechte oder Interessen im Besitz 
haben, die Personen irgendwelcher - sei es auch deutscher - Nationalität gehören 
oder gehört haben, die Opfer von Ausplünderungsmassnahmen im Sinne des Arti¬ 
kels 1 dieser Verfügung geworden sind. Als dritte Gruppe waren Personen, die 
Kenntnis derartiger Ausplünderungsmaßnahmen hatten, zur Berichterstattung ver¬ 
pflichtet. 
* Journal Officiel du Commandement en Chef Français en Allemagne, S. 586 und 589 
9 LA.SB, LAS 21 
10 LA.SB, LAS 22, AB1.SAL, S. 10 
426
	        

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Kasten, Brigitte. Historische Blicke Auf Das Land an Der Saar. Saarbrücken: Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, 2012. Print.
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