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Historische Blicke auf das Land an der Saar (45)

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Bibliographic data

fullscreen: Historische Blicke auf das Land an der Saar (45)

Monograph

Persistent identifier:
1655725483
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-96132
Title:
Historische Blicke auf das Land an der Saar
Sub title:
60 Jahre Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Author:
Kasten, Brigitte
Volume count:
45
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
45
Year of publication:
2012
Number of pages:
635 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
634

Chapter

Title:
A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
463

Chapter

Title:
Neuzeit und Zeitgeschichte
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
317

Chapter

Title:
Das Landesamt Saar - Vermögenskontrolle
Author:
Sander, Michael
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Historische Blicke auf das Land an der Saar (45)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Grußwort
  • Preface
  • Homepage
  • Die Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V. - 1951/52 bis 2012
  • A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
  • Vorzeit, Antike und Mittelalter
  • Neuzeit und Zeitgeschichte
  • Hexenpolitik im Saarraum? Zu Stand und Perspektiven landes- und kulturgeschichtlicher Hexenforschung in einer "passiven Geschichtslandschaft"
  • Verwaltungsalltag in der von der Leyenschen Herrschaft Blieskastel nach dem Dreißigjährigen Krieg
  • Das evangelische Pfarrhaus. Verwandtschaftliche Bande in evangelischen Pfarrfamilien der Saargegend als Garant eines lutherischen Kontinuums
  • Armeefuhren - Brandschatzung - Exekution. Die Reichsherrschaft Saarwellingen zwischen Altem Reich und französischer Republik
  • Farbabbildungen
  • Anmaßliche Republikaner. Unruhen und Untertanenkonflikte in der Reichsherrschaft Hüttersdorf-Buprich im 18. Jahrhundert
  • Säulen der Regionalgeschichtsschreibung. Die deutschen Altertums- und Geschichtsvereine im langen 19. Jahrhundert
  • Dass der alte preußische Geist noch in uns weht. Die Hundertjahrfeier der Völkerschlacht bei Leipzig in Saarbrücken (Oktober 1913)
  • Von schwarzen Flüssen und versinkenden Dörfern. Plädoyer für eine umwelthistorische Erweitrung der saarländischen Regionalgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts
  • Die Rundfrage über die Schicksale der saarländischen Gemeinden und ihrer Bevölkerung im 2. Weltkrieg
  • Das Landesamt Saar - Vermögenskontrolle
  • Einige Besonderheiten im Zivilrecht des Saarlandes zwischen 1945 und 1959
  • Die Stunde der Restrukturierung. Die Konjunktur- und Strukturkrisen der "langen" 70er Jahre im Saarland
  • Alte Völklinger Hütte. Anmerkungen eines Denkmalpflegers zum heutigen Gebrauch der Hütte und zum Umgang mit einem Weltkulturerbe
  • B. Historisches Wissen: Erhaltung und Vermittlung
  • Die Saarfrage in deutschen Schulbüchern 1950 bis 2010
  • Keine Demokratie ohne Archive! - ein Essay zur Geschichte und Rolle des saarländischen Archivwesens
  • Fünfzig Jahre Saarländische Bibliographie
  • Von app bis wiki. - Neue Chancen und Herausforderungen in der Vermittlung regionalgeschichtlicher Themen
  • Eine Lothringen-Exkursion anno 1967. Bildbericht
  • Erinnerungen an meine Assisstenten- und Dozentenzeit an der Universität des Saarlandes
  • Appendix
  • Die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Eine bio-bibliographische Übersicht
  • Mitgliederverzeichnis
  • Publikationsverzeichnis der Kommission
  • Cover

Full text

Das Landesamt Saar-Vermögenskontrolle 
Michael Sander 
Das Gesetz Nr. 52 hat bisher im Saargebiet nur vereinzelt Anwendung gefunden. 
Jetzt soll es allgemein zur Durchführung kommen. Zu diesem Zweck hat die Mili¬ 
tärregierung diese Stelle eingerichtet, die den Namen „Landesamt Saar - Vermö¬ 
genskontrolle führen wird. 
Bei dem gewaltigen Umfang, indem die nationalsozialistische Idee von dem deut¬ 
schen Volk Besitz ergriffen hat und bei der Tiefe, bis zu der dieser Geist in den 
Volkskörper eingedrungen ist, konnte es nicht ausbleiben, dass die Gegenwirkung 
weitgreifend und einschneidend ist. Das Gesetz Nr. 52 ist zu vergleichen einer Arz¬ 
nei - einer bitteren Arznei - die einen schwer erkrankten Körper von gefährlichen 
Giftstoffen befreien und jeden Rückfall in den Geist und die Methoden des ver¬ 
derblichen Systems im Keime ersticken soll. 
Wer irgendwie mit der Durchführung der hierauf bezüglichen Vorschriften beauf¬ 
tragt oder beschäftigt ist, hat die strenge Pflicht, sich mit den Bestimmungen des 
Gesetzes und aller zu seiner Anwendung erlassenen Verordnungen oder sonstigen 
Bestimmungen vertraut zu machen und in Zweifelsfällen sich bei dem Leiter der 
Stelle oder dem zu seiner Vertretung bestimmten Vorgesetzten zu erkundigen, da¬ 
mit die strikte Durchführung des Gesetzes gegenüber der Militärregierung ge¬ 
währleistet wird. 
Es wird zur Erleichterung ihrer Aufgabe dienen, wenn Sie sich mit dem Gedanken 
erfüllen, dass das von der Militärregierung erlassene Gesetz in einem höheren 
Sinne der Gerechtigkeit entspricht und letzten Endes der Wiederherstellung des 
Friedens unter den Völkern dient. Wer mit innerem Widerstreben sich an die ihm 
zugeteilte Arbeit begibt, ist kein geeigneter Mitarbeiter. 
Im Hinblick auf die strengen Strafbestimmungen des Artikels VIII des Gesetzes 
halte ich es, auch in Ihrem Interesse, für meine Pflicht darauf hinzuweisen, dass 
vollkommene Verschwiegenheit über dienstliche Angelegenheiten zu üben ist, dass 
jede direkte oder indirekte ausserdienstliche Verbindung mit den vom Gesetz Be¬ 
troffenen oder mit anderen, in welcher Form sie auch immer sich vollzieht, unter¬ 
sagt ist, und jeder Versuch Dritter, eine solche Verbindung herzustellen, unver¬ 
züglich zu melden ist. 
Die Tätigkeit der Stelle wird, wenn sie in diesem Geiste geübt wird, bald beim 
Publikum den Ruf der restlosen Sauberkeit gewinnen, und dies wird der beste Schutz 
sein gegen Versuchungen, die an den einen oder anderen herantreten könnten. 
Keiner soll, wenn er im Falle der Beschwerde eines Betroffenen oder einer amtlichen 
Nachprüfung seines Verhaltens Rede und Antwort zu stehen hat, erröten müssen. 
Saarbrücken, den 23. November 1946 
gez. Schlachter 
Generaldirektor 
Landesarchiv Saarbrücken (= LA.SB), Bestand „Landesamt Saar“ (= LAS) 2341 
1 Die französische Überlieferung zur „Contröle des Biens“ war mir in der zur Verfügung 
stehenden Zeit nicht zugänglich, da dieser Teil der Akten des Hohen Kommissariats 
423
	        

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Kasten, Brigitte. Historische Blicke Auf Das Land an Der Saar. Saarbrücken: Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung, 2012. Print.
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