Historische Blicke auf das Land an der Saar

Bibliografische Daten

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Beschreibung

Persistenter Identifier:
1655725483
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-96132
Titel:
Historische Blicke auf das Land an der Saar
Untertitel:
60 Jahre Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
Autor:
Kasten, Brigitte
Erscheinungsort:
Saarbrücken
Herausgeber:
Komm. für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Bandnummer:
45
Erscheinungsjahr:
2012
Umfang:
635 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Sprache:
ger
Digitalisierte Seiten:
634

Beschreibung

Titel:
A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitalisierte Seiten:
463

Beschreibung

Titel:
Vorzeit, Antike und Mittelalter
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitalisierte Seiten:
145

Beschreibung

Titel:
Erfassung königlicher Ressourcen im früheren Mittelalter
Autor:
Schneider, Reinhard
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitalisierte Seiten:
11

Inhalt

Inhalt

  • Historische Blicke auf das Land an der Saar
  • Einband
  • Deckblatt
  • Titelseite
  • Impressum
  • Grußwort
  • Vorwort
  • Startseite
  • Die Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e.V. - 1951/52 bis 2012
  • A. Historisches Wissen: Ermittlung und Erforschung
  • Vorzeit, Antike und Mittelalter
  • Neuzeit und Zeitgeschichte
  • B. Historisches Wissen: Erhaltung und Vermittlung
  • Die Saarfrage in deutschen Schulbüchern 1950 bis 2010
  • Keine Demokratie ohne Archive! - ein Essay zur Geschichte und Rolle des saarländischen Archivwesens
  • Fünfzig Jahre Saarländische Bibliographie
  • Von app bis wiki. - Neue Chancen und Herausforderungen in der Vermittlung regionalgeschichtlicher Themen
  • Eine Lothringen-Exkursion anno 1967. Bildbericht
  • Erinnerungen an meine Assisstenten- und Dozentenzeit an der Universität des Saarlandes
  • Appendix
  • Die Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung. Eine bio-bibliographische Übersicht
  • Mitgliederverzeichnis
  • Publikationsverzeichnis der Kommission
  • Einband

Volltext

vor allem die Notlage Auskunft über effektive Formen ihrer Bewältigung be¬ 
ziehungsweise auch über administrative Möglichkeiten der Durchsetzung. 
Für die Jahrzehnte seit der Mitte des 9. Jahrhunderts lassen sich keine ein¬ 
schlägigen Belege ermitteln, doch mag eine partielle Erfassungsparallele nachträg¬ 
lich erwähnt werden. Die Fuldaer Annalen berichten zum Jahre 852, König Lud¬ 
wig der Deutsche habe in Minden an der Weser einen allgemeinen Gerichtstag ge¬ 
halten, auf dem er die vorgebrachten Streitigkeiten des Volkes nach gerechter Un¬ 
tersuchung schlichtete. Erstaunlicherweise hat der König sodann eigene rechtliche 
Forderungen auf Rückerstattung offenbar eigenen Besitzes gestellt mit dem Ergeb¬ 
nis, „daß er die ihm zustehenden Besitzungen nach dem Urteil der Rechtssach¬ 
verständigen des Volkes zurückerhielt {ad se pertinentes possessiones iuridicorum 
gentis decreto recepit)“2,6. - Vielleicht zeigt sich an diesem Beispiel, dass selbst die 
Erfassung von Königsgut nicht ganz einfach war. 
In einer nicht gleichen, aber doch ähnlichen Situation befand sich Karl der Kah¬ 
le. Die Annalen von St. Bertin berichten zu 869, Karl habe „im ganzen Reich den 
Befehl ergehen [lassen], daß die Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen ein Verzeichnis 
aller ihrer Lehen (breves de honoribus suis), so viel jedes Mansen hätte, bis zum 
nächsten 1. Mai einreichen; die herrschaftlichen Vasallen sollten aber die Lehen 
der Grafen (beneßcia) und die Grafen die Lehen der Vasallen (beneficia) verzeich¬ 
nen und auf dem erwähnten Reichstage die Liste der Häuser vorlegen“3Das 
Zeugnis lässt erkennen, dass dieser König den Überblick über die Benefizien für 
eminent wichtig hielt, offenbar aber partiell verloren hatte. Charakteristisch ist die 
Form der Erfassung: Order an die einen, eine entsprechende Aufstellung zu ma¬ 
chen - und dann umgekehrt an die anderen, über ihre Partner eine entsprechende 
Aufstellung zu fertigen. Das System der wechselseitigen Erfassung mag einen 
Kontrollzweck intendiert haben, ist jedoch relativ einfach. Offen bleibt, ob es eine 
dritte Kontrollmöglichkeit etwa am Hofe gegeben hat. 
Großflächige, ja reichsweite Erfassungen setzen viel planerisches Geschick vo¬ 
raus, das auch große Räume bereits annähernd kennt, mit Chancen und Schwier¬ 
igkeiten umzugehen weiß. Wenn dann auch die Verschriftung der ermittelten Da¬ 
ten vollauf gelingt, wird man von respektablen Verwaltungsleistungen sprechen 
können! In dieser Hinsicht gibt es im großen Frankenreich wie später in frän¬ 
kischen Teilreichen beachtliche Zeugnisse. Es ist aber schwer, die gleichwohl gro¬ 
ßen Lücken zu beurteilen. Überlieferungsverluste wird man immer in Rechnung 
stellen, doch wo, wann und wie sie entstanden, bleibt der Spekulation überlassen. 
Wichtig ist vor allem die Erkenntnis, dass Könige im Frühmittelalter Erfassungs¬ 
maßnahmen einleiten und abschließen konnten, wobei letztlich das Terrain für spä¬ 
tere anhaltende Maßnahmen bereitet wurde. Doch es gehört zu den Besonderheiten 
der deutschen Geschichte, dass die beispielsweise naheliegendste Konsequenz ei¬ 
ner auf Erfassungen aufbauenden Reichssteuer nicht realisierbar war. So ist es kein 
Zufall, dass mit dem Ausgang der Karolingerzeit Zeugnisse erfassender Politik in 
reichsweiten Zusammenhängen fehlen, da die Partikulargewalten einer zentralen 
36 Annales Fuldenses ad 852 (Quellen zur karolingischen Reichsgeschichte 3), bearb. von 
Reinhold Rau, Darmstadt 1960, S. 45. Vgl. Emst DÜMMLER, Geschichte des Ostfrän¬ 
kischen Reiches, Bd. 1: Ludwig der Deutsche, Leipzig 21887, ND Darmstadt 1960, S. 366. 
37 Ann. Bert, (wie Anm. 33) ad 869, S. 187. 
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