Grenzkultur - Mischkultur?

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Description

Persistent identifier:
165572519X
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-244573
Title:
Grenzkultur - Mischkultur?
Sub title:
[Ergebnis eines Symposiums, das vom 6. bis 8. Mai 1999 mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom Forschungsschwerpunkt "Grenzregionen und Interferenzräume" der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes in Saarbrücken veranstaltet wurde]
Author:
Marti, Roland
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
35
Year of publication:
2000
Number of pages:
397 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
eng
Digitised pages:
402

Description

Title:
Die Mischung von Rechtstraditionen als Problem der Rechtsgeschichte
Author:
Bürge, Alfons
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
19

Table of contents

Table of contents

  • Grenzkultur - Mischkultur?
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • Grenzüberschreitende Beziehungen zwischen dem Saarland und Lothringen - Ausdruck einer Mischkultur?
  • Von befestigten Grenzstädten zu bürgerlichen Kleinstädten. Stadtumbau in Landau, Sélestat und Belfort zwischen 1871 und 1914
  • Das Bibliotheksverzeichnis eines Metzer Patriziers aus dem 16. Jahrhundert als Zeugnis doppelter Kulturkompetenz
  • Schreibsprachgeschichte im Sprachgrenzbereich - Reflex einer 'Mischkultur'? Methodische Überlegungen zu Entwicklungen des 13. und 14. Jahrhunderts mit Bezug auf die lothringische Herrschaft Boulay/Bolchen
  • Der syrische Limes - Palmyra im Spannungsfeld zwischen Imperium Romanum und Persischem Reich
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Kriegführung zwischen Kreuzfahrern und Muslimen
  • Riga im Mittelalter. Eine Kaufmannsstadt im Schnittpunkt verschiedener Kulturen
  • Gelungene Pazifizierung? Die Stadt Bozen/Bolzano im Spannungsfeld nationaler und kultureller Auseinandersetzungen 1919-1999
  • Sprachwissenschaftliche Ergänzungen zum Beitrag von Hans Heiss
  • Slavische Inseln im deutschen Meer - Grenzräume ohne Grenzen als Paradigmen für "Mischkultur"?
  • Kresy - ein typisches Beispiel für die Vermischung von Kulturen?
  • Unierte Kirchen als Kirchen der Grenzräume und Nationsbildung
  • Grenzziehungen/Grenzaufhebungen in Walter Scotts Waverly
  • Grenzkultur als Politikum. August Scholtis und andere
  • Mischung als Konzept - Ein Aspekt kultureller Grenzüberschreitung in Kultuwissenschaft und literarischer Praxis
  • Die Mischung von Rechtstraditionen als Problem der Rechtsgeschichte
  • Abstracts
  • Biographische Angaben
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

genommen, sondern als Abweichung von der reinen Lehre der Verschuldens¬ 
haftung betrachtet.19 Umgekehrt ließ sich jedes Urteil, das Ausnahmen von der 
strengen Haftung vorsah, als Bestätigung des Verschuldensgedankens inter¬ 
pretieren. 
Mit dieser Rezeption gehen systematische Verwerfungen einher, die um so 
gravierender wurden, weil in dieser Zeit der Systemgedanke im Recht in 
Frankreich an Boden gewann. Zudem wurde die Frage politisch aufgeladen und 
das Verschulden als grundlegendes Haftungsprinzip mit liberalistischem 
Denken verknüpft, während jede Lösung, die sich in der älteren Tradition be¬ 
wegte, gegen den Vorwurf des Sozialismus kämpfen mußte.20 Das Bedeutungs¬ 
lehnwort faute hat offensichtlich die Tücke, daß es auch andere Begriffsinhalte 
trug, die nie völlig aufgegeben wurden.21 Das zeigt sich, wenn man den alten 
Ansatz der Haftungsbegründung aufgrund der Verletzung von Verkehrs¬ 
pflichten verfolgt, denn man stellt bald einmal fest, daß die Rechtsprechung 
immer wieder zu dieser Linie fand und zwar nicht erst im Entscheid der Cour 
de cassation vom 16.6.1896, der damals als wegweisende Abkehr vom 
Verschuldensprinzip bei der Beurteilung von Arbeitsunfällen empfunden 
wurde. Je stärker die Debatte fortschritt und der Berg an Literatur zunahm, 
desto verwirrender aber wurden die dogmatischen Linien im unübersichtlichen 
Feld der Meinungen, was bis heute Spuren zeigt. Die französische Literatur läßt 
sich nämlich ohne die zeitgenössische deutsche Literatur wohl lesen, nicht aber 
verstehen.22 
19 Wie selbstverständlich die Lehre von der ursprünglichen Konzeption des französischen 
Deliktsrechts als Verschuldenshaftung im modernen Sinne gegen Ende des 19. 
Jahrhunderts war, zeigt Planiol, Marcel: „Études sur la responsabilité civile“, in: Revue 
critique de législation et de jurisprudence 1905, 277-292, der auf dieser Grundlage die 
rechtspolitischen Vorschläge von Saleilles (Anm. 3) kritisiert. 
20 Instruktiv ist hier die besonnene Interpretation des Code civil durch Tissier, Albert: „Le 
Code civil et les Classes ouvrières“, in: Le Code civil ~ 1804-1904. Livre du centenaire, 
Bd. 1, Paris 1904, S. 71-94. 
21 Dazu sind instruktiv die Bemerkungen des Übersetzers Georges-Arthur Goldschmidt, die 
er in einem Interview gemacht hat (Neue Zürcher Zeitung 18./19. März 1995, S. 65): 
„Die Franzosen [...] können auch «Schuld» nicht übersetzen. Sie müssen zu einem ganz 
komplizierten Wort greifen, «culpabilité», stellen Sie sich mal vor, was das für ein 
Gebilde ist, bloss nicht zu gebrauchen. Oder «la faute», aber das ist schon wieder etwas 
anderes. Aber die Schuld. Ich fühle mich schuldig. «De quoi?» würde man im 
Französischen sofort fragen. Im Deutschen ist man schuldig an sich, wo es im 
Französischen unmöglich ist.“ 
22 Nicht verwunderlich ist diese Gemengelage, über die schon ein Blick in die Fußnoten 
Aufschluß gibt, bei Saleilles (Anm. 3), der eine Brückenfunktion vom deutschen zum 
französischen Recht eingenommen hat, vgl. dazu die Angaben bei Motte, Olivier: Lettres 
inédites de juristes français du XIXe siècle, Bd. 2, Bonn 1990, S. 1579 ff. 
372
	        

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