Grenzkultur - Mischkultur?

Bibliografische Daten

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Beschreibung

Persistenter Identifier:
165572519X
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-244573
Titel:
Grenzkultur - Mischkultur?
Untertitel:
[Ergebnis eines Symposiums, das vom 6. bis 8. Mai 1999 mit Unterstützung der Deutschen Forschungsgemeinschaft vom Forschungsschwerpunkt "Grenzregionen und Interferenzräume" der Philosophischen Fakultät der Universität des Saarlandes in Saarbrücken veranstaltet wurde]
Autor:
Marti, Roland
Erscheinungsort:
Saarbrücken
Herausgeber:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Bandnummer:
35
Erscheinungsjahr:
2000
Umfang:
397 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Sprache:
eng
Digitalisierte Seiten:
402

Beschreibung

Titel:
Die Mischung von Rechtstraditionen als Problem der Rechtsgeschichte
Autor:
Bürge, Alfons
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitalisierte Seiten:
19

Inhalt

Inhalt

  • Grenzkultur - Mischkultur?
  • Einband
  • Deckblatt
  • Titelseite
  • Impressum
  • Vorwort
  • Startseite
  • Einleitung
  • Grenzüberschreitende Beziehungen zwischen dem Saarland und Lothringen - Ausdruck einer Mischkultur?
  • Von befestigten Grenzstädten zu bürgerlichen Kleinstädten. Stadtumbau in Landau, Sélestat und Belfort zwischen 1871 und 1914
  • Das Bibliotheksverzeichnis eines Metzer Patriziers aus dem 16. Jahrhundert als Zeugnis doppelter Kulturkompetenz
  • Schreibsprachgeschichte im Sprachgrenzbereich - Reflex einer 'Mischkultur'? Methodische Überlegungen zu Entwicklungen des 13. und 14. Jahrhunderts mit Bezug auf die lothringische Herrschaft Boulay/Bolchen
  • Der syrische Limes - Palmyra im Spannungsfeld zwischen Imperium Romanum und Persischem Reich
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten in der Kriegführung zwischen Kreuzfahrern und Muslimen
  • Riga im Mittelalter. Eine Kaufmannsstadt im Schnittpunkt verschiedener Kulturen
  • Gelungene Pazifizierung? Die Stadt Bozen/Bolzano im Spannungsfeld nationaler und kultureller Auseinandersetzungen 1919-1999
  • Sprachwissenschaftliche Ergänzungen zum Beitrag von Hans Heiss
  • Slavische Inseln im deutschen Meer - Grenzräume ohne Grenzen als Paradigmen für "Mischkultur"?
  • Kresy - ein typisches Beispiel für die Vermischung von Kulturen?
  • Unierte Kirchen als Kirchen der Grenzräume und Nationsbildung
  • Grenzziehungen/Grenzaufhebungen in Walter Scotts Waverly
  • Grenzkultur als Politikum. August Scholtis und andere
  • Mischung als Konzept - Ein Aspekt kultureller Grenzüberschreitung in Kultuwissenschaft und literarischer Praxis
  • Die Mischung von Rechtstraditionen als Problem der Rechtsgeschichte
  • Abstracts
  • Biographische Angaben
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Einband

Volltext

Begründungen Schadensersatz.16 Sogar dann, wenn sich - wie im Falle von 
Sprengungen in einem Steinbruch - der Arbeitnehmer nicht an die Sicherheits¬ 
vorschriften gehalten hatte, lief der Arbeitgeber Gefahr, daß das Gericht - so 
1843 die Cour de Paris17 - den Schluß auf eine Verletzung seiner Aufsichts¬ 
pflichten zog und ihn deshalb verurteilte. Die Urteilssammlungen vermitteln im 
übrigen ganz den Eindruck, daß die Verhaltenspflichten, die dem Arbeitnehmer 
auferlegt wurden, auch in der publizierten Rechtsprechung zahlenmäßig in den 
Hintergrund treten. Die Tendenz war also im ganzen gesehen durchaus 
arbeitnehmerfreundlich. 
Warum aber wurde das Kriterium des Verschuldens, das dem Arbeitgeber 
nachgewiesen werden mußte, in der späteren Diskussion und im Rückblick 
dermaßen wichtig, daß in der Literatur fast ausschließlich davon die Rede ist 
und die Rechtsprechung trotz etwelcher Schwankungen sich diese Sicht zu ei¬ 
gen machte? Ohne Zweifel beobachten wir einen Paradigmawechsel; in der 
Rechtsprechung zu den Arbeitsunfällen wird er durch ein Urteil der Cour de 
cassation aus dem Jahre 1870 markiert, das lange Zeit ein wichtiger 
Leitentscheid bleiben sollte. Was noch Cambacérès mit der Kategorie der 
Widerrechtlichkeit löste, wurde zunehmend zum Problem, obwohl - wie das 
Beispiel der Arbeitsunfälle zeigt - die während langen Jahren praktizierte 
Objektivierung von Verkehrspflichten der Arbeitgeberseite in der Regel noch 
den Entlastungsbeweis erlaubte. Sicher steckt hinter diesem allmählichen 
Umdenken eine Fragestellung, die in der deutschen Wissenschaft jener Zeit in 
aller Gründlichkeit und mit tiefer Liebe zur Auseinandersetzung mit dem be¬ 
grifflichen Detail gepflegt wurde. Die culpa, das Verschulden, entwickelte sich 
zusehends zu einem Zentralbegriff, der zudem moralisch aufgeladen wurde 
durch die Vorstellung der Schuld, denn dem Täter wurde nun die Tat ethisch 
vorgeworfen. Rudolf von Jhering hatte 1867 diese Entwicklung im Anschluß 
an eine Reihe - auch in Frankreich rezipierter - Vorläufer in einem vielbeach¬ 
teten Aufsatz mit einem noch heute gern zitierten Satz auf den Punkt gebracht: 
„Nicht der Schaden verpflichtet zum Schadensersatz, sondern die Schuld.“18 
Diese Formel traf zwar zu jener Zeit schon in Deutschland in vielerlei Hinsicht 
nicht zu, verbreitete sich aber dennoch in Europa wie ein Lauffeuer. Sie traf 
die Stimmung auch in Frankreich, wo der Boden dafür schon bereitet war, und 
vervollständigte das begriffliche Instrumentarium, mit Hilfe dessen nun das 
Deliktsrecht neu interpretiert wurde. Jedes Urteil, das der alten Tradition ver¬ 
pflichtet bei der Widerrechtlichkeit und damit bei den Verkehrspflichten an¬ 
setzte und daher dem beklagten Arbeitgeber nur noch die Möglichkeit des 
Entlastungsbeweises offen ließ, wurde nicht mehr als Beleg für das Kontinuum 
16 Lyon 5 avril 1856, D.P. 1857.2.86; Paris 14 août 1852, D.P. 1853.2.75, vgl. Rép. D. 39 
(1858) 308 f. (Responsabilité n° 96). 
17 Paris 27 sept. 1843 (Ch. corr.) Rép. D. 39 (1858) 427 (Responsabilité n° 631). 
18 Jhering, Rudolph: Das Schuldmoment im römischen Privatrecht, Giessen 1867, S. 40. 
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