"Grenzgänger"

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Description

Persistent identifier:
1655725092
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-226447
Title:
"Grenzgänger"
Author:
Schneider, Reinhard
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
33
Year of publication:
1998
Number of pages:
225 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
eng
Digitised pages:
230

Description

Title:
Grenzgänger aus juristischer Sicht. Ausgewählte Probleme
Author:
Weth, Stephan
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
14

Table of contents

Table of contents

  • "Grenzgänger"
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Die Grenzgängerthematik in historischer Perspektive
  • Grenzgänger aus juristischer Sicht. Ausgewählte Probleme
  • Grenzgänger aus soziologischer Sicht
  • A cross-border career: Giraldus Cambrensis between Wales and England
  • "Ketzerboten" als Grenzgänger. Katharische Missionare auf der Flucht vor inquisitorischer Verfolgung
  • Mittelalterliche Grenzgänger aus Lothringen (an Hand französischer Personennamen im Oberelsaß)
  • Ein Verleger als Grenzgänger zwischen Deutschland und Frankreich: der Fall Albert Langen
  • Publizistische Grenzgänger im Zeitalter des Nationalismus - der Fall des Jean-Jacques Waltz, patriote alsacien
  • Grenzgängerprobleme aus sorbischer Sicht
  • Zwischen "sorbischer Innen- und deutscher Außenperspektive". Grenz-Werte einer Mischkultur im Lausitzer Braunkohlentagebaugebiet
  • Grenzgänger an der deutsch-polnischen Grenze - unter geographischem Blickwinkel
  • Grenzgänger "von Amts wegen" - die interkommunale grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Saar-Lor-Lux-Raum
  • Grenzgänger zwischen den Sprachen. Eine Umfrage zu Sprachenwahl und zu Spracheinstellungen in der Saar-Lor-Lux-Region
  • 30 Jahre Grenzgänger in Luxemburg (1965-1995)
  • Landwirte als Grenzgänger. Schweizerischer Auslandsanbau im deutschen Hochrheingebiet
  • Schlußbetrachtung und Ausblick
  • Biographische Angaben
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

Die Freizügigkeit fordert - so Abs. 2 des Art. 48 - die Abschaffung jeder auf der 
Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung der Arbeitnehmer 
der Mitgliedsstaaten in bezug auf Beschäftigung, Entlohnung und sonstige Arbeits¬ 
bedingungen. Sie gibt - ausweislich Abs. 3 - u.a. den Arbeitnehmern das Recht, sich 
um tatsächlich angebotene Stellen zu bewerben, sich zu diesem Zweck im Hoheitsge¬ 
biet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und sich in einem Mitgliedsstaat aufzuhal¬ 
ten, um dort eine Beschäftigung auszuüben. Die Garantie, die Art. 48 den Bürgern 
der Europäischen Union gibt, macht es notwendig, die Rechtsstellung ausländischer 
Arbeitnehmer aus EU-Staaten von der Stellung sog. Drittstaatsangehöriger und da¬ 
mit auch die Rechte der EU-Grenzgänger (also etwa des Franzosen, der in Deutsch¬ 
land arbeitet) von denen anderer Grenzgänger (also etwa des Polen, der in Deutsch¬ 
land arbeitet) zu trennen. 
a) Nimmt man zunächst die Bürger der Europäischen Union in den Blick, so läßt 
sich feststellen, daß das Freizügigkeitsrecht aus Art. 48 EGV ihnen die Möglichkeit 
verschafft, im gesamten europäischen Binnenmarkt ihre Arbeitsleistung anzubieten, 
eine Arbeit aufzunehmen und ihr nachzugehen14. Damit diese Gewährleistungen 
auch praktisch wirksam werden können, werden sie begleitet von dem Recht, in die 
anderen Mitgliedstaaten zum Zweck der Arbeitsaufnahme einzureisen und sich dort 
aufzuhalten15. 
aa) Im Hinblick auf dieses Aufenthaltsrecht aus Art. 48 EGV bedürfen Arbeitnehmer 
aus den EU-Staaten nicht der für andere Ausländer erforderlichen Aufenthaltsge¬ 
nehmigung. Dies hindert die Mitgliedstaaten allerdings nicht daran, die Arbeitneh¬ 
mer aus dem EU-Ausland dazu anzuhalten, ihr Aufenthaltsrecht durch eine rein de¬ 
klaratorisch wirkende Bescheinigung nachzuweisen16. In Übereinstimmung damit 
müssen EU-Ausländer auch in der Bundesrepublik die sog. „Aufenthaltserlaubnis- 
EG“ beantragen. Sie ist eine Bescheinigung, die anders als die Genehmigung nach 
§ 3 AuslG das Aufenthaltsrecht nicht begründet, sondern lediglich nachweist; auf 
ihre Erteilung haben EU-Ausländer einen Rechtsanspruch17. Diese Rechtslage, die 
die Gemeinschaftsbürger gegenüber Drittstaatsangehörigen ohnehin schon privile¬ 
giert, wird nun für Grenzarbeitnehmer aus der EU noch weiter verbessert. In Umset¬ 
zung der einschlägigen EG-Richtlinie18 bestimmt das deutsche Recht, daß Arbeit¬ 
nehmer, die in der Bundesrepublik beschäftigt sind, ihren Wohnort jedoch im Ho¬ 
heitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in der Regel jeden Tag oder 
mindestens einmal in der Woche dorthin zurückkehren, keiner Aufenthaltserlaubnis 
bedürfen19. Für diese Personengruppe ist also keinerlei Bescheinigung erforderlich. 
14 Krimphove, Europäisches Arbeitsrecht, 1996, S. 82 
15 Zu den Modalitäten dieses Aufenthaltsrechts vgl die Richtlinie 68/360/EWG sowie das 
Aufenthaltsgesetz/EWG. 
10 Vgl. nur EuGH, Slg. 1977, 1504 (Sagulo); Geiger, EG-Vertrag, 2. Aufl. 1995, Art. 48 Rn. 
19. 
17 Vgl. nur Büchner, in: Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht, 1992, § 35 Rdnr. 39. 
18 Richtlinie 68/360/EWG. 
19 § 8 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz/EWG. 
24
	        

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