Sprachenpolitik in Grenzregionen

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Persistent identifier:
1655725025
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-254018
Title:
Sprachenpolitik in Grenzregionen
Author:
Marti, Roland
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
29
Year of publication:
1996
Number of pages:
415 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
eng
Digitised pages:
417

Description

Title:
Juristische Aspekte der Sprachenpolitik
Author:
Oeter, Stefan
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
26

Table of contents

Table of contents

  • Sprachenpolitik in Grenzregionen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • Grußwort zur Eröffnung des Symposiums
  • Juristische Aspekte der Sprachenpolitik
  • Sprachenpolitik im Mittelalter
  • Versuchten die Engländer im Kampf gegen Owain Glyndŵr die walisische Sprache zu vernichten?
  • Vitalität und Dynamik europäischer Sprachgrenzminderheiten
  • Zweieinhalbsprachigkeit (Fallbeispiele zu Korsika, Curaçao, Seychellen, Gröden, Luxemburg)
  • 'Ich bin ein Däne und spreche deutsch'. Zur Sprachgeschichte und Sprachenpolitik im deutsch-dänischen Grenzraum
  • Observations amicales mais critiques sur l'actuelle politique linguistique en Catalogne
  • Privilegierte und unterprivilegierte sprachliche Minderheiten in Südtirol und im östlichen Oberitalien
  • "Regionalsprache" im Elsaß
  • Der Krieg der Professoren. Sprachhistorische und sprachpolitische Argumentation in der Auseinandersetzung um Elsaß-Lothringen zwischen 1870 und 1918
  • "Cuius regio, eius lingua." Literarische Spiegelungen der Sprachenpolitik im deutsch-französischen Grenzraum seit 1871
  • Sprachenpolitik in den Grenzgebieten der Slavia
  • Polen in Deutschland im Licht der Sprache
  • Die Sprachenpolitik gegenüber der deutschen Minderheit in Polen
  • Sprache und Nation in den Böhmischen Ländern (1848-1938)
  • Zur Sprachsituation und Sprachpolitik in den Minderheitsgebieten Österreichs
  • Zur Rolle der deutschen Sprache in den GUS-Staaten, der Tschechischen Republik und Ungarn
  • Kulturengrenze und Textgeschichte: Zu den Bedingungen und Problemen literarhistorischer Erfassung deutschsprachiger Literatur des Auslands
  • Abstracts
  • Biographische Angaben
  • Cover

Full text

Integration abweichender Sprach- und Kulturgruppen in das Staatsgefüge. Min¬ 
derheiten werden vor die Alternative gestellt, entweder ihre Unterschiedlichkeit 
zu leugnen und sich zu assimilieren, oder zum Feind der ,Nation4 (und des 
Staates) definiert zu werden. Die Probleme der Kurden in der Türkei oder der 
(slawophonen) Mazedonier in Griechenland sind signifikant für dieses Problem 
in Kategorien ethnischer Homogenität definierter Nationalstaaten. Schon die 
Gründung privater Vereine zur Pflege der Volkskultur der Minderheiten wird 
hier leicht als (strafbare) Gründung einer separatistischen Vereinigung4 einge¬ 
stuft und entsprechend verfolgt, denn bereits die Vereinigung unter der Prä¬ 
misse der Verschiedenheit von der herrschenden Mehrheit stellt einen Anschlag 
auf die auf der nationalen Einheit4 basierende Staatsräson dar (zur Türkei siehe 
Rumpf 1993, 474 ff., zu Griechenland Filos 1994, 78 ff.). Von der Gründung 
politischer Vereinigungen oder gar Parteien, die die Forderung nach politischer 
oder auch nur kultureller Autonomie für die Minderheit auf ihre Fahnen schrei¬ 
ben, sei hier gar nicht groß die Rede, denn derartige Versuche stellen in der 
Perspektive national definierter Einheitsstaaten definitionsgemäß einen 
(staatsfeindlichen) Akt des Hochverrates dar und werden mit der gesammelten 
Härte des politischen Strafrechts geahndet (vgl. nur als besonders drastisches 
Beispiel die Türkei, siehe Rumpf 1993, 475 f.). 
Politisch sind derartige Vorgehensweisen auf längere Sicht kontraproduktiv, 
und auch rechtlich sind sie mehr als problematisch, sind sie doch eindeutig 
nicht von der Schrankenklausel der EMRK gedeckt, nämlich dem Erfordernis, 
die Beschränkung der Vereinigungsfreiheit müsse „necessary in a democratic 
society“ sein (siehe dazu Hillgruber/Jestaedt 1993, 51 f.; Richter 1994, 457). 
Die allgemeinen Grundsätze, die über nahezu alle europäischen Verfassungen 
hinweg nachweisbar sind, decken insoweit zwar erhebliche strafrechtliche Ein¬ 
schränkungen der Vereinigungsfreiheit, so z.B. den Auschluß jeglicher Vereini¬ 
gung, die ihre Ziele mit Gewalt zu verfolgen sucht, doch kennt sie zugleich 
einen Mindestkem für den nationalen Gesetzgeber eigentlich unverfügbarer 
Positionen, und dazu gehört die strafrechtliche Verfolgung einer minderheiten¬ 
spezifischen Vereinigung, nur weil sie im Widerspruch zur Ideologie nationaler 
Einheit steht (Richter 1994, 463 ff., 481 ff.). 
Als legitim erscheint deshalb einzig die strafrechtliche Verfolgung von Organi¬ 
sationen, die ihre (separatistischen) Ziele mit Gewalt verfolgen. Doch erfaßt 
dies zugegebenermaßen nur einen Teil des Problems. Gerade im Falle spezifi¬ 
scher Minderheitenparteien sind zahlreiche europäische Staaten von erhebli¬ 
chem Mißtrauen geprägt, selbst wenn sich dies meist nicht in brutaler Unter¬ 
drückung und polizeilicher Verfolgung äußert. Die politischen Bedenken sind 
im Ansatz auch durchaus nachvollziehbar. Minderheitenparteien fragmentieren 
die politische Willensbildung, führen im Extremfall zu Phänomenen starrer 
,Versäulung4 des politischen Systems, die das Geschäft der politischen Kom¬ 
promißbildung erschweren bis verunmöglichen können. Minderheitenparteien 
tragen insoweit den Keim der Desintegration des herrschenden politischen Sy¬ 
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