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Sprachenpolitik in Grenzregionen (29)

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Bibliographic data

fullscreen: Sprachenpolitik in Grenzregionen (29)

Monograph

Persistent identifier:
1655725025
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-254018
Title:
Sprachenpolitik in Grenzregionen
Author:
Marti, Roland
Volume count:
29
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Language
Volume number:
29
Year of publication:
1996
Number of pages:
415 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
eng
Digitised pages:
417

Chapter

Title:
Sprache und Nation in den Böhmischen Ländern (1848-1938)
Author:
Prinz, Friedrich
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
10

Contents

Table of contents

  • Sprachenpolitik in Grenzregionen (29)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • Grußwort zur Eröffnung des Symposiums
  • Juristische Aspekte der Sprachenpolitik
  • Sprachenpolitik im Mittelalter
  • Versuchten die Engländer im Kampf gegen Owain Glyndŵr die walisische Sprache zu vernichten?
  • Vitalität und Dynamik europäischer Sprachgrenzminderheiten
  • Zweieinhalbsprachigkeit (Fallbeispiele zu Korsika, Curaçao, Seychellen, Gröden, Luxemburg)
  • 'Ich bin ein Däne und spreche deutsch'. Zur Sprachgeschichte und Sprachenpolitik im deutsch-dänischen Grenzraum
  • Observations amicales mais critiques sur l'actuelle politique linguistique en Catalogne
  • Privilegierte und unterprivilegierte sprachliche Minderheiten in Südtirol und im östlichen Oberitalien
  • "Regionalsprache" im Elsaß
  • Der Krieg der Professoren. Sprachhistorische und sprachpolitische Argumentation in der Auseinandersetzung um Elsaß-Lothringen zwischen 1870 und 1918
  • "Cuius regio, eius lingua." Literarische Spiegelungen der Sprachenpolitik im deutsch-französischen Grenzraum seit 1871
  • Sprachenpolitik in den Grenzgebieten der Slavia
  • Polen in Deutschland im Licht der Sprache
  • Die Sprachenpolitik gegenüber der deutschen Minderheit in Polen
  • Sprache und Nation in den Böhmischen Ländern (1848-1938)
  • Zur Sprachsituation und Sprachpolitik in den Minderheitsgebieten Österreichs
  • Zur Rolle der deutschen Sprache in den GUS-Staaten, der Tschechischen Republik und Ungarn
  • Kulturengrenze und Textgeschichte: Zu den Bedingungen und Problemen literarhistorischer Erfassung deutschsprachiger Literatur des Auslands
  • Abstracts
  • Biographische Angaben
  • Cover

Full text

Handelskammern und in der Kurie des Großgrundbesitzes sollte nach dem 
Prinzip der Verhältniswahl, ohne Unterschied der Nationalität gewählt werden. 
Mit Ausnahme der beiden zuletzt genannten Wahlkörper - Handelskammern 
und Großgrundbesitz - erfolgte also eine nationale Durchgliederung der ge¬ 
samten Wählerschaft, die formal nichts mit den politischen Parteien zu tun 
hatte. Etwas grundsätzlich Neues war also in der Landtagswahlordnung der 
„Nationalkataster“, hier kamen in modifizierter Form Vorschläge zur Ausfüh¬ 
rung, die Karl Renner entwickelt hatte. Grundprinzip des Nationalkatasters war 
der Gedanke der „Personalautonomie“, d. h. der Trennung der Nationalitäten 
bei allen Wahlen und bei den aus Wahlen hervorgehenden Selbstverwaltungs¬ 
körperschaften, wodurch jede formaldemokratische Majorisierung nationaler 
Minderheiten durch die Mehrheit in den Verwaltungsgremien ausgeschaltet 
werden sollte (vgl. Konfessionen!). Mit Hilfe der im Nationalkataster verwirk¬ 
lichten Personalautonomie konnte besonders in nationalen Mischgebieten das 
illusorisch gewordene Prinzip der ethnisch-territorialen Grenzziehung über¬ 
wunden und dennoch jedem einzelnen die nationale und politische Freiheit ge¬ 
währleistet werden, wie die praktische Anwendung in Mähren zeigte. 
Damals betrug das Zahlenverhältnis zwischen Tschechen und Deutschen in 
Böhmen 63 zu 37 Prozent, in Mähren 70 zu 30 Prozent. Wenn es dennoch in 
Mähren eine deutsche Landtagsmehrheit gab, dann lag dies vor allem daran, 
daß in den Landtagen noch das relativ rückständige Zensus- und Kurienwahl¬ 
recht bestand und bestimmte Teile der Bevölkerung nicht nach politischen Par¬ 
teien, sondern nach Berufsgruppen den Landtag beschickten: so der Gro߬ 
grundbesitz und die Handelskammern. 
Die Sprachenfrage stand nicht nur im „Mährischen Ausgleich“ im Mittelpunkt 
der Verhandlungen, ging es doch dabei um eine grundsätzliche Zusicherung an 
die Tschechen, die ihnen schon 1848 vom Kaiser und der damaligen Wiener 
Regierung Piliersdorf gemacht und 1867 im berühmten § 19 des liberalen 
Staatsgrundgesetzes über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger festgeschrie¬ 
ben worden ist, und zwar unter der allgemeinen Devise für den Vielvölkerstaat, 
daß es eine Gleichberechtigung aller Nationen Österreichs geben müsse. Der 
Kampf um die Realisierung dieses Paragraphen 19 wurde der vitale Kern des 
österreichischen Verfassungslebens bis 1918, aber auch dessen höchst reizbarer 
Lebensnerv. 
Diese generell zugesicherte Gleichberechtigung war leichter allgemein zugebil¬ 
ligt als in konkrete Gesetzesform gegossen und verwirklicht. Das lag zumeist 
nicht am Willen bzw. Unwillen von Regierung und Administration, denn ge¬ 
rade im Verwaltungsbereich wurden sehr oft schon Regelungen stillschweigend 
praktiziert, die erst nach und nach von der Rechtssprechung durch Verfahrens¬ 
vorschriften eingeholt und festgeschrieben wurden. 
329
	        

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Marti, Roland. Sprachenpolitik in Grenzregionen. Saarbrücken: Saarbrücker Dr. und Verl., 1996. Print.
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