Sprachenpolitik in Grenzregionen

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Description

Persistent identifier:
1655725025
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-254018
Title:
Sprachenpolitik in Grenzregionen
Author:
Marti, Roland
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
29
Year of publication:
1996
Number of pages:
415 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
eng
Digitised pages:
417

Description

Title:
Sprache und Nation in den Böhmischen Ländern (1848-1938)
Author:
Prinz, Friedrich
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
10

Table of contents

Table of contents

  • Sprachenpolitik in Grenzregionen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • Grußwort zur Eröffnung des Symposiums
  • Juristische Aspekte der Sprachenpolitik
  • Sprachenpolitik im Mittelalter
  • Versuchten die Engländer im Kampf gegen Owain Glyndŵr die walisische Sprache zu vernichten?
  • Vitalität und Dynamik europäischer Sprachgrenzminderheiten
  • Zweieinhalbsprachigkeit (Fallbeispiele zu Korsika, Curaçao, Seychellen, Gröden, Luxemburg)
  • 'Ich bin ein Däne und spreche deutsch'. Zur Sprachgeschichte und Sprachenpolitik im deutsch-dänischen Grenzraum
  • Observations amicales mais critiques sur l'actuelle politique linguistique en Catalogne
  • Privilegierte und unterprivilegierte sprachliche Minderheiten in Südtirol und im östlichen Oberitalien
  • "Regionalsprache" im Elsaß
  • Der Krieg der Professoren. Sprachhistorische und sprachpolitische Argumentation in der Auseinandersetzung um Elsaß-Lothringen zwischen 1870 und 1918
  • "Cuius regio, eius lingua." Literarische Spiegelungen der Sprachenpolitik im deutsch-französischen Grenzraum seit 1871
  • Sprachenpolitik in den Grenzgebieten der Slavia
  • Polen in Deutschland im Licht der Sprache
  • Die Sprachenpolitik gegenüber der deutschen Minderheit in Polen
  • Sprache und Nation in den Böhmischen Ländern (1848-1938)
  • Zur Sprachsituation und Sprachpolitik in den Minderheitsgebieten Österreichs
  • Zur Rolle der deutschen Sprache in den GUS-Staaten, der Tschechischen Republik und Ungarn
  • Kulturengrenze und Textgeschichte: Zu den Bedingungen und Problemen literarhistorischer Erfassung deutschsprachiger Literatur des Auslands
  • Abstracts
  • Biographische Angaben
  • Cover

Full text

Friedrich Prinz 
Sprache und Nation in den Böhmischen Ländern 
(1848 - 1938) 
Am 11. Mai 1912 richtete der Gemüsehändler Johann Lehar in Hohenstadt 
(Zabeh), Mähren, folgende Beschwerde an den Wiener Verwaltungsgerichtshof: 
Er habe seine schulpflichtige Tochter Anna in die deutsche Volksschule Ho¬ 
henstadt geschickt, wogegen der tschechische Schulrat Einspruch erhob. Er 
wies nämlich auf ein entsprechende Bestimmung des „Mährischen Ausgleichs“ 
zwischen Tschechen und Deutschen aus dem Jahre 1905 hin, wonach sich Jo¬ 
hann Lehar in den tschechischen National-Kataster eingetragen und sich damit 
eindeutig als Tscheche bekannt habe, also verpflichtet sei, sein Kind Anna in 
die tschechische Volksschule zu schicken. Was es mit dem „Mährischen Aus¬ 
gleich“ und den getrennten Nationalkatastern für Tschechen und Deutsche auf 
sich hatte, davon wird noch die Rede sein. Im Fall des Gemüsehändlers Lehar 
wies dieser darauf hin, daß er mit Rücksicht auf seine tschechische Kundschaft 
sich unter dem Druck des tschechischen Ortsschulrats damals als Tscheche in 
den Nationalkataster habe eintragen lassen, aber bei der letzten Volkszählung 
die deutsche Sprache als Umgangssprache angegeben habe; auch sei er Mitglied 
der deutschen Feuerwehr und des „Bundes der Deutschen“ Nordmährens. 
Die Argumentation ist vor allem deshalb aufschlußreich, weil sie Einblick in 
die jeweiligen auch sozialen Motivationen des Nationalbekenntnisses vermittelt, 
aber auch in die Variablen eines solchen Bekenntnisses. Wirtschaftliche Interes¬ 
sen spielten dabei ebenso eine Rolle wie Besorgnisse über massiven Druck der 
nationalen Parteien; desgleichen ergab sich bei der Beratung des Verwaltungs¬ 
gerichts über den Fall Lehar, daß mit dem Zwang des Nationalkatasters, sich zu 
einer bestimmten Nation zu „bekennen“, das verfassungsmäßig garantierte 
Recht der Eltern, ihre Kinder in eine ihren Interessen entsprechende Schule zu 
geben, doch recht empfindlich a priori eingeschränkt wurde. 
Als massenpsychologischer Hintergrund muß der nationalistische Kampf um die 
Schulkinder erwähnt werden, mit dessen Hilfe man künftig den zahlenmäßigen 
„Sieg“ der einen Nationalität über die andere in einer Stadt oder Landgemeinde 
zu erlangen gedachte. Diesem Zweck dienten die zahlreichen deutschen wie 
tschechischen privaten Schulvereine, die oft Jahrzehnte lang das Geld aufbrach¬ 
ten, um in gemischtsprachigen Orten Schulen für die eigene Nationalität unter¬ 
halten zu können. Dies wäre an und für sich kaum tadelnswert gewesen, wenn 
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