Zwischen Saar und Mosel

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Persistent identifier:
1655724975
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-111761
Title:
Zwischen Saar und Mosel
Sub title:
Festschrift für Hans-Walter Herrmann zum 65. Geburtstag
Author:
Haubrichs, Wolfgang
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
24
Year of publication:
1995
Number of pages:
XVI, 526 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
fre
Digitised pages:
544

Description

Title:
Rechtskultur - Linksrheinisch
Author:
Blickle, Peter
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
7

Table of contents

Table of contents

  • Zwischen Saar und Mosel
  • Cover
  • Prepage
  • Acknowledgment
  • Title page
  • Imprint
  • Figure
  • Zum Geleit
  • Start page
  • Tabula Gratulatoria
  • Fulrad von St. Denis und der Frühbesitz der Cella Salonnes in Lotharingien. Toponomastische und besitzgeschichtliche Überlegungen
  • "De fausgina" im Prümer Urbar
  • Päpstliche Gerichtsurkunden und Prozeßverfahren zur Zeit Urbans II. (1088-1099)
  • Das ‚‚Privileg der Kölner Kaufleute‛‛ an der Westfassade des Trierer Domes
  • Ermesindes Erbe. Wurde in der praktischen Politik nach Heinrichs des Blinden Tod 1196 zwischen Allod und Reichslehen unterschieden?
  • Une élection épiscopale disputée à Metz en 1296-1297: De Bouchard d'Avesnes à Gérard de Reninge
  • Die Königsgrablege bei Kastel an der Saar
  • Ein zeitgenössisches Memorandum zum Staatsbesuch Kaiser Karls IV. in Paris
  • Zur Parler-Strömung in der lothringischen Skulptur der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts: stilistische Beobachtungen und Fragen an die Historiker
  • Zum Bautyp der Chorturmkirche im Saarland
  • Der Gemein Marckflecken Merzig an der Saar
  • Bois vosgiens au péage de Nancy (1476-1500)
  • Beiträge zur geschichtlichen Landeskunde bei Viglius Zuichemus ab Aytta (1507-1577)
  • Grabmäler für Graf Albrecht von Nassau-Ottweiler
  • Ein Hospiz und die Brücken der Geleitstrasse im Raum Homburg/Saar
  • Rechtskultur - Linksrheinisch
  • Die Saar-Region im Zeitalter der Französischen Revolution und Napoleons (1789-1815)
  • Ehescheidung vor dem Standesbeamten. Das revolutionäre Scheidungsrecht und seine Praxis in Saarbrücken
  • Zustandsbeschreibungen der Kantone Blieskastel, Merzig und Wadern im Saardepartement 1801-1802 als Quelle zur Landesgeschichte des heutigen Saarlandes in den Handschriften 1565/199 und 1566/200 der Stadtbibliothek Trier
  • Zur Geschichte der leitenden Angestellten des Eisenhüttenunternehmens der Gebr. Stumm während der Frühindustrialisierung, insbesondere zu Dr. h. c. Carl Lichtenberger (1796-1883), Oberbuchhalter und Amateurastronom
  • Friedrich Petersen, Erster Pfarrer in St. Johann-Saarbrücken. Eine biographische Skizze
  • Der Weg zum ‚‚Saarland‛‛. Beobachtungen zur Benennung einer Region
  • Syndikalismus in der Provinz. Zur Geschichte der‚‚Freien Arbeiter-Union Deutschlands‛‛ (FAUD) 1919-1935
  • La Presse belge et le plébiscite sarrois du 13 janvier 1935: pronostics et diagnostics
  • Josef Bürckel und Gustav Simon. Zwei Gauleiter der NSDAP und ihr Streit um die ‚‚Westmark‛‛
  • ... zum Führer fahren... Zwei Frauen aus Lauterbach auf dem Obersalzberg. März 1937
  • Plünderung im Freimachungsgebiet 1939/40. Ein Straftatbestand in Strafrecht und Rechtsprechung des NS-Staates
  • Ungehorsame Soldaten. Dissens, Verweigerung und Widerstand saarländischer Soldaten im Zweiten Weltkrieg
  • Hans Unfricht - Platzhalter Karl Barths an der Saar
  • Die auswärtigen Behörden des Saarlandes 1952-1956
  • ‚‚Nur unter Beibehaltung des übernationalen Universitätscharakters‛‛ - eine Denkschrift über die Universität des Saarlandes 1956
  • Zu den Saarbetreffen im Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR)
  • Verzeichnis der Veröffentlichungen von Prof. Dr. Hans-Walter Herrmann 1950-1994
  • Autoren
  • Cover

Full text

erklären sein könnte. Die erbetene Kürze des Beitrags erklärt seine eher essayisti¬ 
sche Form, die auch angemessen sein mag, um ein großes Problem - das der 
deutschen Rechtskultur in ihrer Vielfalt - in seinem Reichtum im Grundsätzlichen 
zu beschreiben. 
I. 
Was ein Weistum sei, ist trotz großer Forschungskontroversen klar, zumindest in 
dem Raum, in dem das Wort selbst beheimatet ist, und dazu gehören Mosel und 
Saar. Ein Weistum ist die verschriftlichte Form gewiesenen, also konsensual 
anerkannten geltenden Rechts, das Fierrschaft gegenüber einer angebbaren Zahl von 
Personen geltend machen kann; durch den Geltungsbereich eines Weistums wird 
auch eine Rechtsgemeinschaft gestiftet. Das durch Weisung bestätigte Recht der 
Herrschaft bestand in der Regel in gerichtlichen Zuständigkeiten und jährlich 
gleichen Einkommen, sei es in Form von Arbeits-, Natural- und Geldrenten. Die 
Herrschaftsrechte wurden sichergestellt durch Verfahren, nämlich das üblicherwei¬ 
se zu festen Terminen stattfindende, Jahrgeding geheißene Gericht, an dem das 
geltende Recht nochmals in Erinnerung gebracht, bestätigt und etwaige Übertretun¬ 
gen durch die Schöffen und die Gehöfer, so hießen die Rechtsgenossen, in Form der 
Rüge zur Anzeige gebracht und, falls sie sich als berechtigt erwiesen, mit Bußen 
geahndet wurden6. Das Weistumsrecht galt für einen bestimmten Hof, es handelt 
sich also um Hofrecht, das in der Tradition hochmittelalterlicher Villikationen 
steht. 
Über Alter und Geltungsdauer der Weistümer wurden in der Geschichtswissen¬ 
schaft und der Rechtswissenschaft jahrzehntelang große und heftige Debatten 
geführt, ohne für Deutschland insgesamt zu abschließenden und anerkannten 
Ergebnissen zu kommen. Für den Saar-Mosel-Raum hingegen steht man nunmehr 
auf solidem Grund und Boden. Das erlaubt es, die erzielten Ergebnisse pointiert 
zum Ausdruck zu bringen und ihre Konsequenzen für eine Rechtsvergleichung zu 
diskutieren. 
Weistumsrecht ist vom 15. bis zum 18. Jahrhundert immer wieder niedergeschrie¬ 
ben worden, nach einer vorgängigen Phase der oralen Tradition und der Weitergabe 
von Jahrgeding zu Jahrgeding und von Generation zu Generation. Für die Höfe des 
in Trier ansässigen Klosters St. Matthias sind rund 100 Weistumsniederschriften 
überliefert, die sich auffällig um die Regierungszeiten von sechs Äbten gruppieren, 
ansonsten von einer erstaunlichen Konstanz sind: 14 Weistümer sind unter 
6 HlNSBERGER, St. Matthias (wie Anm. 4). - Ich stütze mich im folgenden mehr auf die Arbeit von 
Hinsberger als auf die von Eder, Saarländische Weistümer (wie Anm. 3) deswegen, weil für das 
Kurfürstentum Trier, zu dessen landsässigen Klöstern St. Matthias gehörte, auch die Land- und 
Territorialrechte ediert vorliegen, womit das geltende Recht an der Mosel umfassender rekonstruiert 
werden kann. 
270
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current page.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI FULLEXT PDF DFG-Viewer OPAC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF JPEG Master (TIF) ALTO TEI FULLEXT

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to a IIIF image fragment

Citation links

Citation link to work Citation link to page

Search results

Search results

Previous results
7 / 16
Next results
Back to search resultsBack to search results

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment
Fullscreen Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • Rotate to the left
  • Rotate to the right
  • Reset image to default view
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment