Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum

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Description

Persistent identifier:
1655724924
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-228755
Title:
Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum
Sub title:
(19. u. 20. Jh.)
Author:
Hudemann, Rainer
Wittenbrock, Rolf
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
21
Year of publication:
1991
Number of pages:
362 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
fre
Digitised pages:
365

Description

Title:
Der Werkwohnungsbau der Gelsenkirchener Bergwerks A.G. in Esch/Alzette (Luxemburg) und die Rolle deutscher Architekturleitbilder von 1870 bis etwa 1930
Author:
Lorang, Antoinette
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
30

Table of contents

Table of contents

  • Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Grenzübergreifende Wechselwirkungen in der Urbanisierung - Fragestellungen und Forschungsprobleme
  • Vom Bauerndorf zum Industrieort - Neunkirchen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
  • Wohnen in Düdelingen zu Beginn des 20. Jahrhunderts
  • Der Werkwohnungsbau der Gelsenkirchener Bergwerks A.G. in Esch/Alzette (Luxemburg) und die Rolle deutscher Architekturleitbilder von 1870 bis etwa 1930
  • Kriegerdenkmäler und Gedenkfeiern um Metz. Formen und Funktionen kollektiver Erinnerung in einer Grenzregion (1870/71-1918)
  • Thionville ou l'esquisse d'une politique urbaine
  • Saargemünd von 1890-1918. Stadtplanerische Probleme einer Kleinstadt in Elsaß-Lothringen
  • L'extension de Metz. La ville comme paysage
  • Die Anlage des Bahnhofs in Metz im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen von Einwohnerschaft, Stadtverwaltung und Reichsbehörden (1898-1908)
  • Planung als Eigentumsbeschränkung in der Obrigkeitsstadt - Bemerkungen zur Straßburger Stadtentwicklung 1871-1918
  • La création de la cité-jardin de Stockfeld à Strasbourg (1907-1912)
  • Die Anfänge kommunaler Wohnungspolitik im deutsch-französischen Grenzraum: Die Stadt Saargemünd 1910-1930
  • Armenfürsorge in Alt-Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach (1880-1909)
  • Die Saarbrücker Städtevereinigung von 1909. Problemlösungsstrategie zwischen bürgerlichen Interessen, urbanen Sachzwängen und wilhelminischem Obrigkeitsstaat
  • Architektur und Stadtplanung in besetzten Gebieten: Deutschland und Frankreich 1940-1950
  • Occupation et Monuments historiques: Le Bureau d'architecture du Gouvernement militaire de la Zone française d'Occupation (1946-1949)
  • Résumés - Zusammenfassungen
  • Verzeichnis der Karten, Abbildungen und Tabellen
  • Verzeichnis der Mitarbeiter dieses Bandes
  • Personenregister
  • Ortsregister
  • Cover

Full text

greifende Wohnungsreform ermöglicht, für Industrie und Handwerk vorteilhafte Pro¬ 
duktionsbedingungen gewährleistet und einen großen Teil seines Gebietes dauernd 
dem Garten- und Ackerbau sichert."39 
Das Gemeinschaftseigentum als Prämisse der Gartenstadt ist eine Losung, die in 
Luxemburg nicht auf fruchtbaren Boden fällt. Der Generalsekretär der deutschen 
Gartenstadtbewegung Kampffmeyer ist zu optimistisch, wenn er folgende Empfehlun¬ 
gen an Luxemburg erteilt: "Es sollte deshalb in Luxemburg, gerade so wie das in 
England und Deutschland geschehen ist, ein ’Landeswohnungsverein’ gegründet wer¬ 
den. In ihm sollten sich alle an der Wohnungsreform interessierten Kreise zusammen¬ 
schließen, also: Regierung, Gemeinden, Organisationen von Beamten und Arbeitern, 
soziale Vereine, wie der Verein zur Bekämpfung der Tuberkulose und der Verein zur 
Bekämpfung des Alkoholismus, der Ingenieurverein und ähnliche, ferner die Indu¬ 
striellen, Architekten, Ärzte und sozialinteressierte Einzelpersonen. Die Aufgaben 
dieses Landeswohnungsvereins wären sehr mannigfaltig: Er sollte vor allem die Be¬ 
völkerung für das Verständnis des Wohnungs- und Ortserweiterungsproblems erzie¬ 
hen. Er sollte die öffentliche Meinung und die Parteien für die oben erwähnten ge¬ 
setzgeberischen und praktischen Maßnahmen gewinnen. Er sollte eine Baubera¬ 
tungsstelle einrichten, in der Baulustigen, Bauunternehmern, Gemeinden, Industriellen 
und Genossenschaften in allen Fragen des Wohnungs- und Siedlungswesens Rat er¬ 
teilt wird. [...] Er sollte schließlich in geeigneten Fällen Baugenossenschaften gründen, 
die mustergültige Häuser für ihre Mitglieder bauen. [...] Ich bin überzeugt, dass ein 
solcher Verein mit verhältnismässig wenig Mitteln viel zur Besserung der Wohnungs¬ 
verhältnisse zu Luxemburg beitragen könnte." 
Ein solcher Verein kommt indes in Luxemburg nicht zustande, ebenso wenig ent¬ 
stehen Wohnungsbaugenossenschaften. Vielmehr wird hier durchgehend das Privatei¬ 
gentum gefördert. Das Gesetz zum "Billigwohnungsbau" regelt die Kreditzuweisung an 
Minderbemittelte zwecks Kauf oder Bau eines Eigenheims. Die in Ausführung des 
Gesetzes 1919 gegründete "Gemeinnützige anonyme Baugesellschaft in Luxemburg" 
(Société anonyme pour la construction d’habitations à bon marché) errichtet bis 1931 
insgesamt 356 Häuser, von denen sie 307 verkauft.40 Das Einfamilienhaus mit Gar¬ 
ten in der Randstadt wird als Ideal propagiert. Die staatliche Wohnungsbaupolitik 
verfolgt damit eine ähnliche Richtung wie die Industriebetriebe mit dem Werkwoh¬ 
nungsbau im Sinne ihrer Förderung der Kleinfamilie. Das Eigenheim wird in ver¬ 
stärktem Maß als ein Stabilisierungsfaktor der Familie angesehen. Die repressiven 
Mietbestimmungen der Industrieunternehmen und die Erziehung der Arbeiter zu 
Hauseigentümern stellen das Gegenteil der von der Gartenstadtbewegung aufgestell¬ 
ten Forderungen im Sinne einer Selbstbefreiung der Menschen dar. "Wenn [...] in der 
Gartenstadt die Einzelhäuser zu einheitlichen Gruppen und Straßenbildern zusam¬ 
mengeschlossen werden, so ist das nichts zufälliges, nichts willkürliches, sondern es ist 
39 Kampffmeyer (Anm. 1). 
40 Pütz (Anm. 30), S. 58. 
87
	        

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