Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum

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Description

Persistent identifier:
1655724924
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-228755
Title:
Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum
Sub title:
(19. u. 20. Jh.)
Author:
Hudemann, Rainer
Wittenbrock, Rolf
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
21
Year of publication:
1991
Number of pages:
362 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
fre
Digitised pages:
365

Description

Title:
Die Saarbrücker Städtevereinigung von 1909. Problemlösungsstrategie zwischen bürgerlichen Interessen, urbanen Sachzwängen und wilhelminischem Obrigkeitsstaat
Author:
Leiner, Stefan
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
26

Table of contents

Table of contents

  • Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Grenzübergreifende Wechselwirkungen in der Urbanisierung - Fragestellungen und Forschungsprobleme
  • Vom Bauerndorf zum Industrieort - Neunkirchen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
  • Wohnen in Düdelingen zu Beginn des 20. Jahrhunderts
  • Der Werkwohnungsbau der Gelsenkirchener Bergwerks A.G. in Esch/Alzette (Luxemburg) und die Rolle deutscher Architekturleitbilder von 1870 bis etwa 1930
  • Kriegerdenkmäler und Gedenkfeiern um Metz. Formen und Funktionen kollektiver Erinnerung in einer Grenzregion (1870/71-1918)
  • Thionville ou l'esquisse d'une politique urbaine
  • Saargemünd von 1890-1918. Stadtplanerische Probleme einer Kleinstadt in Elsaß-Lothringen
  • L'extension de Metz. La ville comme paysage
  • Die Anlage des Bahnhofs in Metz im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen von Einwohnerschaft, Stadtverwaltung und Reichsbehörden (1898-1908)
  • Planung als Eigentumsbeschränkung in der Obrigkeitsstadt - Bemerkungen zur Straßburger Stadtentwicklung 1871-1918
  • La création de la cité-jardin de Stockfeld à Strasbourg (1907-1912)
  • Die Anfänge kommunaler Wohnungspolitik im deutsch-französischen Grenzraum: Die Stadt Saargemünd 1910-1930
  • Armenfürsorge in Alt-Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach (1880-1909)
  • Die Saarbrücker Städtevereinigung von 1909. Problemlösungsstrategie zwischen bürgerlichen Interessen, urbanen Sachzwängen und wilhelminischem Obrigkeitsstaat
  • Architektur und Stadtplanung in besetzten Gebieten: Deutschland und Frankreich 1940-1950
  • Occupation et Monuments historiques: Le Bureau d'architecture du Gouvernement militaire de la Zone française d'Occupation (1946-1949)
  • Résumés - Zusammenfassungen
  • Verzeichnis der Karten, Abbildungen und Tabellen
  • Verzeichnis der Mitarbeiter dieses Bandes
  • Personenregister
  • Ortsregister
  • Cover

Full text

Im Mittelpunkt der Ausführungen des Landrates standen dabei wirtschaftliche Argu¬ 
mente. Dies zeigt zum einen den Stellenwert, den die wirtschaftliche Betätigung der 
Städte im Rahmen der kommunalen Leistungsverwaltung bis zu diesem Zeitpunkt in 
den Saarstädten gewonnen hatte. Die Leistungsverwaltung war zum Charakteristikum 
der ’Stadt des Industriezeitalters’ geworden. Andererseits zeigt sich in dieser Initiative, 
wie stark die staatliche Bürokratie gegenüber den bürgerlichen Repräsentationsor¬ 
ganen auf kommunaler Ebene an Gewicht gewonnen hatte. Über die städtische 
Beamtenschaft, die Sachwalter der kommunalen Leistungsverwaltung, drückte der 
preußische Staat mit einem ’starken Daumen’ auf die bürgerliche Selbstverwaltung in 
den Gemeinden. Von daher hatte die Befürchtung des St. Johanner Stadtverordneten 
Dr. Muth, daß die Städtevereinigung einem Verlust ’des eigenen Hauswesens’ 
gleichkomme, nicht nur in emotionaler Hinsicht ihre Berechtigung. In seiner Aussage 
klang die Befürchtung an, daß eine Optimierung der Verwaltung zugleich eine 
Reduzierung des bürgerlichen Einflusses bedinge. In der Praxis mußte nämlich die 
Zusammenlegung der drei Gemeinwesen zu einer Herabsetzung der Zahl der Stadt¬ 
verordneten im Großstadtplenum führen, während sich der Wirkungsbereich des 
Bürgermeisters durch die Zusammenlegung der Verwaltung quasi auf das dreifache 
seines bisherigen Umfangs vergrößerte. Auf kommunaler Ebene würde einem bürger¬ 
lichen Partizipationsverlust ein staatlicher Machtzuwachs entgegenstehen. 
Die Parteinahme der Handelskammer Saarbrücken für die Städtevereinigung 
Das ökonomische Argument der Reformbedürftigkeit der dreifachen kommunalen 
Leistungsverwaltung im Stadtraum Saarbrücken dominierte die Großstadtdiskussion 
der folgenden Jahre und bildete die Basis für eine erfolgreiche kommunalpolitische 
Allianz von höherer Staatsbeamtenschaft und aufstrebendem Wirtschaftsbürgertum in 
den Saarstädten.11 So machte sich die Handelskammer Saarbrücken zum Anwalt der 
Vereinigungsbefürworter, indem sie die Argumentation des Landrats aufgriff und 
präzisierte. Alexander Tille stellte die Weichen zur Parteinahme der Handelskammer, 
die er im übrigen als Syndikus vertrat, in einem Referat aus Anlaß der Gremiums¬ 
sitzung vom 21. November 1905.12 Für die Beschäftigung der Handelskammer mit 
der Vereinigungsproblematik sei entscheidend, "daß die Frage aufs tiefste ins Wirt¬ 
11 Zum Zusammenwachsen der unterschiedlichen bürgerlichen Formationen, zum wachsenden 
Konsens von Staatsbeamtenschaft und Wirtschaftsbürgertum vgl. auch Hans-Werner Hahn, 
"Die preußische Art ein Land zu verwalten...". Die Beamten, in: Richard van Dülmen (Hrsg.), 
Industriekultur an der Saar, München 1989, S. 122ff. 
12 Tille reagierte mit seinem Vortrag auf die Haltung St. Johanns in der Vereinigungsfrage. 
Die Stadtverordnetenversammlung von St. Johann hatte die Anfrage des Malstatt-Burbacher 
Stadtrats zur Aufnahme von Verhandlungen zwecks einer Vereinigung der Saarstädte mit 14 
zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Initiative von Landrat Bötticher schien zu scheitern. Vgl. StadtA 
SB, Best. MB, Nr. 515, Pg. 21: Ablehnungsbescheid aus St. Johann v. 16. Nov. 1905. Die 
Stadtverordneten, die sich gegen Verhandlungen ausgesprochen hatten, wurden von Bürger¬ 
meister Neff namentlich benannt. Gleichzeitig machte Neff dem Landrat Mitteilung von der 
Abstimmung (17. Nov. 1905). Vgl. StadtA SB, Best. SJ, Nr. 744, Pg. 28. 
285
	        

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