Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum

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Description

Persistent identifier:
1655724924
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-228755
Title:
Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum
Sub title:
(19. u. 20. Jh.)
Author:
Hudemann, Rainer
Wittenbrock, Rolf
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
21
Year of publication:
1991
Number of pages:
362 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
fre
Digitised pages:
365

Description

Title:
Planung als Eigentumsbeschränkung in der Obrigkeitsstadt - Bemerkungen zur Straßburger Stadtentwicklung 1871-1918
Author:
Fisch, Stefan
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
20

Table of contents

Table of contents

  • Stadtentwicklung im deutsch-französisch-luxemburgischen Grenzraum
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Grenzübergreifende Wechselwirkungen in der Urbanisierung - Fragestellungen und Forschungsprobleme
  • Vom Bauerndorf zum Industrieort - Neunkirchen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts
  • Wohnen in Düdelingen zu Beginn des 20. Jahrhunderts
  • Der Werkwohnungsbau der Gelsenkirchener Bergwerks A.G. in Esch/Alzette (Luxemburg) und die Rolle deutscher Architekturleitbilder von 1870 bis etwa 1930
  • Kriegerdenkmäler und Gedenkfeiern um Metz. Formen und Funktionen kollektiver Erinnerung in einer Grenzregion (1870/71-1918)
  • Thionville ou l'esquisse d'une politique urbaine
  • Saargemünd von 1890-1918. Stadtplanerische Probleme einer Kleinstadt in Elsaß-Lothringen
  • L'extension de Metz. La ville comme paysage
  • Die Anlage des Bahnhofs in Metz im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen von Einwohnerschaft, Stadtverwaltung und Reichsbehörden (1898-1908)
  • Planung als Eigentumsbeschränkung in der Obrigkeitsstadt - Bemerkungen zur Straßburger Stadtentwicklung 1871-1918
  • La création de la cité-jardin de Stockfeld à Strasbourg (1907-1912)
  • Die Anfänge kommunaler Wohnungspolitik im deutsch-französischen Grenzraum: Die Stadt Saargemünd 1910-1930
  • Armenfürsorge in Alt-Saarbrücken, St. Johann und Malstatt-Burbach (1880-1909)
  • Die Saarbrücker Städtevereinigung von 1909. Problemlösungsstrategie zwischen bürgerlichen Interessen, urbanen Sachzwängen und wilhelminischem Obrigkeitsstaat
  • Architektur und Stadtplanung in besetzten Gebieten: Deutschland und Frankreich 1940-1950
  • Occupation et Monuments historiques: Le Bureau d'architecture du Gouvernement militaire de la Zone française d'Occupation (1946-1949)
  • Résumés - Zusammenfassungen
  • Verzeichnis der Karten, Abbildungen und Tabellen
  • Verzeichnis der Mitarbeiter dieses Bandes
  • Personenregister
  • Ortsregister
  • Cover

Full text

das viel weniger einschneidende französische "alignement" vertraut. Dabei ging es um 
einen rein privatrechtlichen "einfachen Abgränzungsakt"15 zwischen dem Grund¬ 
eigentümer und dem Staat (das "alignement" galt nicht für Gemeindestraßen) als den 
beiden gleichberechtigten Straßenanliegern. Völlig unberührt blieb dabei die gesamte 
Gestaltung des Bauwerks, soweit es nicht an, sondern hinter der Grenzlinie lag. 
Mit dem § 1 das Landesgesetzes über die Beschränkungen der Baufreiheit in den 
neuen Stadtteilen von Straßburg vom 21. Mai 187916 trat an die Stelle dieses nach¬ 
barrechtlichen französischen "alignements" die stärker öffentlich-rechtliche preußisch¬ 
deutsche Konzeption der "Fluchtlinie". Ihre Genehmigung war nun Voraussetzung für 
die Durchführung jedes Bauvorhabens im gesamten Stadterweiterungsgebiet. Damit 
hatte die Stadtverwaltung in Straßburg, ganz in der französischen Verwaltungstradi¬ 
tion allein vom Bürgermeister vertreten, ein von ihr zunehmend stärker genutztes 
Interventionsrecht gewonnen - und damit auch Befugnisse bei der Baugestaltung. Daß 
diese deutschen "Fluchtlinien" nicht nur in Straßburg, sondern auch im traditionell 
noch immer stark nach Frankreich orientierten Bayern, auch "Alignements" genannt 
wurden, darf nicht über den prinzipiellen Unterschied in der Sache hinwegtäuschen, 
daß es in Deutschland auch im Bereich der baulichen Gestaltung der Städte zu einer 
viel stärker obrigkeitlichen Bestimmung über das Handeln des einzelnen kam. Die 
Städte machten hier den Bauherren etliche Vorschriften - durchaus im Interesse des 
Ganzen, man denke nur an Gefahrenschutz, Verkehrsbedürfnisse und Gesundheits¬ 
vorsorge. Diese Bestimmungen waren anfangs ein reines Spezialgesetz für Straßburg, 
nicht einmal für unmittelbar benachbarte Vororte wie Schiltigheim, konnten dann 
aber auf Grund des Landesgesetzes vom 6. Januar 1892 - nach deren Antrag - auf 
zahlreiche andere Städte des Reichslandes übertragen werden.17 Damit verwandelte 
das elsaß-lothringische Landesgesetz von 1879, ähnlich dem preußischen Fluchtlinien¬ 
gesetz von 1875, das Baurecht nach und nach in ein Werkzeug der administrativen 
Stadtgestaltung. Das Stadtbild sollte nicht mehr zufälliges Ergebnis aus unkoordi¬ 
nierten Bauentscheidungen vieler einzelner Grundeigentümer sein, sondern durch ein 
planvolles Wirken der Stadtverwaltung geformt werden,18 die nun auf der Basis der 
von Reinhard Baumeister formulierten Empfehlungen des Vereins deutscher Ar¬ 
chitekten- und Ingenieur-Vereine von 1874 und seines Entwurfs einer reichsweit 
15 Otto Mayer, Theorie des französischen Verwaltungsrechts, Straßburg 1886, S. 256-266, hier 
S. 257; in Übereinstimmung mit dem französischen Recht des "alignement" war auch nach 
1870 zunächst nur das Bauen an Staats-, Bezirks- und Vizinalstraßen genehmigungspflichtig. 
16 Eingehende Darstellung der Entstehung dieses Gesetzes bei Rolf Wittenbrock, Bauord¬ 
nungen als Instrumente der Stadtplanung im Reichsland Elsaß-Lothringen (1870-1918). 
Aspekte der Urbanisierung im deutsch-französischen Grenzraum, St. Ingbert 1989, S. 134-145; 
die wesentlichen Bestimmungen abgedruckt in: Straßburg und seine Bauten, hrsg. v. Archi¬ 
tekten- und Ingenieur-Verein für Elsaß-Lothringen, Straßburg 1894, S. 386f. Anm. 1. 
17 Wittenbrock (Anm. 16), S. 146-162. 
18 Stefan Fisch, Administratives Fachwissen und private Bauinteressen in der deutschen und 
französischen Stadtplanung bis 1918, in: Formation und Transformation des Verwaltungs¬ 
wissens in Frankreich und Deutschland (18./19. Jh.), hrsg. v. Erk Volkmar Heyen, Baden- 
Baden 1989 (= Jahrbuch für Europäische Verwaltungsgeschichte. 1), S. 221-262, hier S. 247. 
183
	        

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