Obrigkeit und Untertanen

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Description

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Description

Title:
I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
164

Description

Title:
1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
55

Table of contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Start page
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

der Herrschaft - wie gesagt - nicht zur Legitimierung der ersten Waldordnung 
schlechthin, sondern lediglich als Rechtfertigung des erstmaligen Versuchs, die 
bisher offenbar recht freizügige Holzentnahme der Untertanen aus den herrschaft¬ 
lichen Waldungen einer gewissen Ordnung zu unterwerfen229. Der herrschaftliche 
Angriff auf die Beholzigungsrechte betraf vor allem das Bau-, Brenn- und Zaunholz, 
das sich die Untertanen bislang nach Notdurft gratis holen durften und das nunmehr 
bei Strafe vom Oberforstmeister angewiesen und zum Teil auch noch bezahlt werden 
mußte230; weitere Holzabgaberegelungen betrafen die Wagner und Küfer, denen 
zwei- bzw. viermal im Jahr vom Oberforstmeister Holz angewiesen werden sollte, 
und einige kleinere Artikel, die auf den ordnungsgemäßen Umgang mit der wertvol¬ 
len Ware Holz abzielten. Während die Reglementierung der Beholzigungsrechte den 
größten Raum einnahm, wurde der Waldweide als eurer weiteren wichtigen Waldnut¬ 
zungsart der Untertanen kaum gedacht: Von der Viehweide generell hieß es le¬ 
diglich, daß sie in den herrschaftlichen Wildbahnen verboten sei231. Der Waldfeldbau 
auf dem Rodtland, die sogenannte Rodtheckenwirtschaft, die für die Untertanen eine 
ebenfalls wichtige Waldnutzungsform darstellte232, wurde zwar weiterhin gestattet, 
aber unter die Aufsicht des Oberforstamts gestellt233. Es bleibt festzuhalten: Im 
Mittelpunkt der ersten nassau-saarbrückischen Waldordnung stand die Erhaltung und 
der Schutz des herrschaftlichen Waldes, der unter die Aufsicht des neu gegründeten 
Oberforstamts gestellt wurde; die Waldbestandserhaltung wurde durch reine 
Holzschutzbestimmungen und hauptsächlich durch die Reglementierung der zuvor 
relativ unbegrenzten Beholzigungsrechte der Untertanen zu erreichen gesucht; das 
herrschaftliche Jagdinteresse war dabei ebensowenig ein handlungsleitendes Motiv 
wie die Furcht vor einer drohenden Holznot, die angesichts des damals noch großen 
Holzreichtums in Nassau-Saarbrücken234 viel eher als ein vorgeschobenes Argument 
erscheint, mit dessen Hilfe man eventuell wie andernorts auch "das Holz zu einem 
knappen Gut machen wollte, um die fürstlichen Kassen zu füllen"235. Da die 
Waldordnung sich nur auf den herrschaftlichen Wald bezog, blieben die beiden 
229 Vg], dagegen Ebert, Waldnutzung, S.43f., der fälschlicherweise die Furcht vor einer Holznot "zum 
ersten Mal" in der Ottweiler Waldordnung von 1716 zu erkennen glaubt, was nur auf seine Unkennt¬ 
nis der ersten, nicht bei Sittel abgedruckten Waldordnung von 1603 zurückzuführen ist; denn hier 
bereits findet sich exakt die Passage, die Ebert aus der bei Sittel abgedruckten Waldordnung von 1716 
zitiert und als absolutes Novum ausgibt. 
230 Vgl. die Regelung der Beholzigungsrechte der Untertanen in der nassau-saarbrückischen Wald¬ 
ordnung vom l.Januar 1603: LA SB 22/2307 (Abschrift), S.9-11 (zit.9), 14-16 u. 18-21; allein schon 
der Umfang der diesen Punkt betreffenden Bestimmungen belegt seine Bedeutung. 
231 Nassau-saarbrückische Waldordnung vom l.Januar 1603: LA SB 22/2307 (Abschrift), S.9. 
232 Vgl. zur Rodtheckenwirtschaft in Nassau-Saarbrücken weiter unten Kap.1.2a) 
233 Nassau-saarbrückische Waldordnung vom l.Januar 1603: LA SB 22/2307 (Abschrift), S. 11. 
234 Vgl. Collet, Wirtschaftsleben, S.28ff. 
235 Vgl. allgem. dazu die intensive Auseinandersetzung mit dem Problem der Holznot bei Radkau, 
Holzverknappung, S.513-543 (zit. S.516); ders., Energiekrise, S. 1 -37; s. dagegen Blickle, Wald, S.39, 
der ohne weitere Belege behauptet, daß das Holz "spätestens um 1500 knapp geworden (war)". 
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