Obrigkeit und Untertanen

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Description

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Description

Title:
I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
164

Description

Title:
1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
55

Table of contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Start page
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

damaligen Zeit auszunutzen und ihren Einfluß auch auf den Gemeinschaftswald 
auszudehnen versuchten. Am Gemeinschaftswald haben sich erst allmählich infolge 
fortschreitender Besiedlung feste Besitzverhältnisse herausgebildet: Die erste große 
Welle des Bevölkerungswachstums seit dem 10.Jahrhundert machte eine Ordnung 
der Nutzung erforderlich, die zunächst im Rahmen vorhandener Verbände, sodann 
von geschlossenen Dörfern und schließlich, wenn die Markfläche über das Gebiet 
eines Dorfes hinausreichte, von den sogenannten Markgenossenschaften relativ 
autonom getroffen und später in Form von Weistümem schriftlich aufgezeichnet 
wurden. Seit dem 14.Jahrhundert war es den Landesherren vielfach gelungen, das 
Aufsichtsrecht über die Markgenossenschaften, d.h. die Obermärkerschaft zu er¬ 
langen, die sie dazu benutzten, sich das Nutzungs-, ja zum Teil sogar das Eigentums¬ 
recht über die dortigen Waldungen anzueignen. Hier setzte zwischen Obrigkeit und 
Untertanen der Kampf um den Wald ein, der auch im Bauernkrieg von 1525 eine 
nicht unwesentliche Rolle spielte und bekanntlich mit dem Sieg des Landes fürsten- 
tums sein vorläufiges Ende fand: "Forstpolitisch führte die Niederlage der Bauern zur 
raschen Verstärkung der forstpolizeilichen Aufsicht über Gemeinde- und Pnvatwald, 
die ihren Höhepunkt im absolutistischen Staat des 18.Jahrhunderts erreichte"206. Die 
ersten herrschaftlichen Forstordnungen, die die Waldnutzungsrechte der Gemeinden 
bis ins kleinste zu reglementieren suchten, waren bereits ausgangs des 15.Jahrhun¬ 
derts zumeist unter der Vorgabe einer drohenden Holznot und mit dem Ziel der 
Waldbestanderhaltung erlassen worden207. Vom 16. bis zum 18.Jahrhundert erfuhr 
die Forstpolitik dann eine quantitative und zugleich qualitative Veränderung: Das nur 
von den Folgen des 30jährigen Krieges unterbrochene Bevölkerungswachstum und 
der Aufstieg der gewerblichen Wirtschaft ließen das Holz zu einem knappen Gut 
werden und legten einen ökonomischen Umgang mit dieser wertvollen Ware nahe; 
dies führte im Rahmen einer merkantilistischen bzw. später dann kameralistischen 
Wirtschaftspolitik und auf der Basis der sich ausbreitenden wissenschaftlichen 
Forstlehre zu einer "rationellen" Forstpolitik, die in einer staatlich gelenkten 
Hochwaldkultur ihre idealtypische Ausprägung erfuhr208. Als Motive der immer 
ngider auf Kosten kommunaler Waldrechte betriebenen rationalen Forstpolitik sind 
neben den eben genannten objektiven Rahmenbedingungen der demographischen 
und ökonomischen Entwicklung das herrschaftliche Jagdinteresse als Statussymbol 
öffentlicher Machtdemonstration und das angesichts der hohen Staatsverschuldung 
gerade im 18.Jahrhundert besonders stark ausgeprägte fiskalische Interesse zu 
nennen; darüber hinaus darf aber auch das machtpolitische Motiv, das sich allein 
206 Ebd., S.89. 
207 Vgl. Dipper, Geschichte, S.33f.; u.a. zu den ersten Forstordnungen in einzelnen europäischen Län¬ 
dern: Sombart, Kapitalismus II, S. 1145-1148; zum dominanten Motiv der Holznot: Radkau, Holzver¬ 
knappung, S.513-543 sowie ders., Energiekrise, S.l-37. 
208 Vgl. hierzu Pacher, Forstwirtschaft; Mooser, Holzdiebstahl, S.21; Radkau, Energiekrise, S.lOf.; ders., 
Holzverknappung, S.515-518 und S.539-541; zum Bevölkerungswachstum und zum Aufstieg der 
Gewerbewirtschaft s. Wehler, Gesellschaftsgeschichte I, S.67-70 und S.90-119. 
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