SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Obrigkeit und Untertanen

InC.Solo.dark

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG und § 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten.

Bibliographic data

fullscreen: Obrigkeit und Untertanen

Monograph

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Chapter

Title:
I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
164

Chapter

Title:
1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
55

Contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Contents
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

hohen Gnaden übersehen werden mögte5i. Damit war der vormundschaftliche 
Huldigungsakt von 1728 beendet. Er war weit entfernt von einem typisch barocken 
Fest, wie es für das Zeitalter des Absolutismus kennzeichnend war. Er stand vielmehr 
bereits ganz im Zeichen von Traditionsverlust und Traditionsverzicht. Gerade der 
zuletzt geschilderte Vorfall mit den Ottweiler Untertanen verdeutlicht dies. Die 
Ottweiler empfanden den Regierungswechsel in ganz besonderer Weise als eine 
tiefgreifende Zäsur; denn sie hatten mit Friedrich Ludwig ihren angestammten 
Landesherrn, der schon im Jahre 1680 von seinem Vater Johann Ludwig die Ott¬ 
weiler Landesverwaltung übernommen hatte, verloren* 59. So erklärt sich auch die 
Forderung an den fürstlichen Gesandten, die neue Herrschaft möge nicht mehr von 
ihnen verlangen, als was sie seit über 40 Jahren zu leisten schuldig waren. Die 
Ottweiler befürchteten (auch nicht ganz zu Unrecht), daß mit der Regierungsüber¬ 
nahme der Linie Nassau-Usingen ein Entfremdungsprozeß zwischen Obrigkeit und 
Untertanen einsetzen werde, dem sie mit der "Defensivstrategie" einer (wenn auch 
nur kurzzeitigen) Huldigungsverweigerung zu begegnen versuchten, die in ihren 
Augen "allein die bäuerlich-genossenschaftlichen Rechte langfristig sichern konn¬ 
te"60. Dieser kleine Zwischenfall wirft ein bezeichnendes Licht auf die Veränderung 
des Herrschaftsverhältnisses, die sich aus der Usinger Machtübernahme ergab und 
die das gesamte Jahrhundert maßgeblich prägen sollte: Hier die rationale, neue 
Herrschaft, die (neben dem eher zufälligen Traditionsverlust) einen ganz bewußten 
Traditionsverzicht anstrebte, und dort die alte, traditionale Untertanenschaft, die 
unbeirrt an ihren alten Rechten festhielt. 
Um an den Anfang unserer Arbeit anzuschließen, so können wir sagen, daß sich die 
Huldigung an die Linie Nassau-Usingen vom Frühjahr 1728 ganz in die neueste 
Forschungserkenntnis einfügt, wonach die Untertanenhuldigungen bereits in der 
ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts "in den Sog des okzidentalen Rationalisierungs- 
prozesses" gerieten61. Während die Huldigung vier Jahre zuvor noch zwischen 
Mittelalter und Absolutismus stand, gehörte die vormundschaftliche Huldigung 
bereits einem neuen Zeitalter an: dem Zeitalter des Reformabsolutismus62. Damit war 
in Nassau-Saarbrücken (was die Huldigungsgeschichte betraf) das Zeitalter des 
'klassischen Absolutimus' in gewisser Weise überspmngen worden63. Das heißt 
allerdings nicht, daß das Huldigungsritual sozusagen vor dem Forum der Vernunft 
5>i Vgl. zu der ganzen Passage den Bericht des Usinger Regierungsrats v. Bode an die Fürstin, Saarwer- 
den 7.6.1728: HHSTA WI 131/Ia 16, unpag. 
59 Vgl. Köllner, Land, S.428f. 
60 Vgl. dazu am Beispiel des elsässischen Hattgaus: Saarbrücker Arbeitsgruppe, Huldigungseid, S. 117- 
115 (zit. S. 149). 
61 Holenstein, Herrschaftszeremoniell, S.22. 
6: Vgl. zum Konzept des Reformabsolutismus das nächste Kap.l. 1b). 
63 Das Zeitalter des 'klassischen Absolutismus' wird in der Regel vom Ende des 30jähngen Krieges im 
Jahre 1648 bis zur ersten Hälfte des 18.Jahrhunderts gerechnet (vgl. z.B. Kunisch, Absolutismus). 
53
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Ries, Klaus. Obrigkeit Und Untertanen. Saarbrücken: SDV, Saarbrücker Dr. und Verl., 1997. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.