Obrigkeit und Untertanen

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Description

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Description

Title:
Schluss: Ausblick und Synthesen
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
35

Description

Title:
3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
10

Table of contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Start page
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im 
ausgehenden Ancien Régime 
Erst seit neuestem widmet sich die frühneuzeitliche Protestforschung dem Themen¬ 
bereich der "Werte und Normen einer bäuerlich-bürgerlichen Welt" und nutzt ihn zur 
Erforschung der politischen Kultur der altständischen Gesellschaft1. Aber hier im 
speziellen bleibt sie wie im allgemeinen, bei ihrem eigentlichen Thema, den Unruhen 
und Protesten, einseitig an der Untertanen-Perspektive orientiert und bezieht die 
Herrschaft, die diese gesellschaftlichen Normen und Werte maßgeblich prägte, nicht 
in ihre Untersuchung mit ein. So hat Peter Blickle beispielsweise den 'Gemeinen 
Nutzen' als eine ureigene Ideologie des Kommunalismus ausgemacht, die angeblich 
erst später, im 16.Jahrhundert, von der Herrschaft usurpiert worden sei. Demgegen¬ 
über hat Volker Press völlig zu Recht erhebliche Zweifel angemeldet, "daß diese von 
Aristoteles kommende und von Thomas von Aquin wieder betonte, von den Humani¬ 
sten aufgegriffene Bestimmung des Staates so ganz von den Herrschenden gemieden 
worden sein soll"2. Ja, man wird noch weiter gehen können: Der Gemeinnutz war 
"der zentrale programmatische Begriff des spätmittelalterlichen und frühneuzeitli¬ 
chen Staatsdenkens", den die Herrschaft zur Legitimierung ihrer eigenen Politik 
benutzte, wenn nicht gar kreierte3. Dies gilt auch für viele andere, ich meine gar für 
die meisten Werte und Normen der vormodemen Welt. Ob das nun das vorgeblich 
bäuerlich-bürgerliche 'Verantwortungsbewußtsein vor der Nachwelt' ist oder die 
sogenannte ’Notdurft', ja selbst der permanente Verweis der Untertanen auf ihren 
'Ruin' als Hauptlegitimationsgrund ihrer Beschwerden, immer ist die Herrschaft ma߬ 
geblich beteiligt gewesen am Zustandekommen dieser später dann gesellschaftlichen 
Wertvorstellungen; dies läßt sich damit belegen, daß die meisten Normen und Werte 
schon recht früh in den herrschaftlichen Verordnungen auftauchen und später dann 
von den Untertanen übernommen bzw. 'kulturell' angeeignet wurden4. Die Protestfor¬ 
schung schreibt a priori all diese Werte vornehmlich den Untertanen zu und verbaut 
sich damit jede tiefere Einsicht in den komplexen Vorgang der Entstehung, Wechsel¬ 
wirkung und Umdeutung von Normen und Werten in der altständischen Gesellschaft. 
Außerdem greift die Konzentrierung auf die Untertanen-Seite zu kurz, um dem 
1 Vgl. zum Überblick Blickle, Unruhen, S. 107-109 (zit. S. 107); die Werte und Normen jetzt zum ersten 
Mal auf breiter Basis unter dem Thema der politischen Kultur behandelnd: Gabel, Widerstand, S.337- 
412; s.a. ders., Ländliche Gesellschaft, S.241-259; erstmals das Konzept der politischen Kultur für die 
ffühneuzeitliche Protestforschung aufgreifend: Gabel/Schulze, Resistance, S.l 19-146. 
2 Vgl. Press, Kommunalismus, S. 111. 
3 Vgl. Schulze, Gemeinnutz, zit. S.ll. 
4 ich verzichte hier auf den Einzel-Nachweis; aber der Eindruck meines Aktenstudiums hat ergeben, 
daß alle Werte, die in den Untertanen-Petitionen auftauchen, lange vorher schon von der Herrschaft 
in ihren Verordnungen, Resolutionen, Dekreten etc. vorgeprägt wurden - auch hier fand ein Intertak¬ 
tionsprozeß statt. 
450
	        

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