Obrigkeit und Untertanen

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Description

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Description

Title:
Schluss: Ausblick und Synthesen
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
35

Description

Title:
1. Zusammenfassung der Ergebnisse
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
12

Table of contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Start page
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

war ein Rationalist und erscheint gerade deswegen als der Prototyp des aufgeklärten 
Reformabsolutismus. Seine gesamte Reformpolitik zeichnete sich durch einen 
wesentlich höheren Rationalisierungsgrad als die seines Vorgängers aus. Nicht von 
ungefähr fällt das große Reformwerk des aufgeklärten Reformabsolutismus in 
Nassau-Saarbrücken, die Kanzlei- und Prozeßordnung von 1778, in seine Regie¬ 
rungszeit. Seine Rationalisierungspolitik befand sich aber noch im Spannungsfeld 
'zwischen Gnade und Recht’, weil sie zum einen die von der Vormünderin, Fürstin 
Charlotte Amalie, eingeleitete Verrechtlichung zu einem erfolgreichen Abschluß 
führte und so den neuen, auf Zweckrationalität gründenden Rechtsbegriff endgültig 
an die Stelle des alten Rechts setzte, zum andern aber ungebrochen am 'Gottes- 
gnadentum' als alleinig gültigem Legitimationsgrund von Herrschaft festhielt. Die 
Regierung des letzten Saarbrücker Fürsten ist ein schlagendes Beispiel für die gerade 
in Duodezfürstentümem der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts durchaus typische 
Mischform von 'traditionaler' und 'rationaler' Herrschaft. Die in Anlehnung an Max 
Weber charakerisierte Ambivalenz des aufgeklärten Reformabsolutismus in Nassau- 
Saarbrücken blieb nicht ohne Rückwirkung auf die Untertanenschaft. 
Der erste größere Protestfall der zweiten Jahrhunderthälfte auf dem Land stellte die 
Reichskammgerichtsklage der fünf Gemeinden des Völklinger Hofs gegen Fürst 
Wilhelm Heinrich aus dem Jahre 1766 dar. Die Untertanen begannen sich nach der 
Jahrhundertmitte, die rationalen Konfliktaustragungsmöglichkeiten zunutze zu 
machen, und gegen die Herrschaft selbst zu wenden. Die RKG-Klage der Völklinger 
entwickelte sich aus einer allgemeinen Beschwerdewelle, die sämtliche Landgemein¬ 
den erfaßte und auf einen 'Beschwerdeauffuf des Fürsten zurückging. Fürst Wilhelm 
Heinrich war sich der enormen Abgabe- und Steuerbelastung der Untertanen infolge 
der hohen Kosten seiner Reformpolitik bewußt; vor allem die sog. Landgelder 
wurden zur Finanzierung seiner Reformen in den 1760er Jahren außerordentlich 
angehoben; als dann noch einige Mißernten hinzukamen und bereits erste Beschwer¬ 
den eingingen, entschloß sich der Fürst zur prophylaktischen Maßnahme des 
Beschwerdeaufrufs von 1766. Alle Landgemeinden meldeten sich zu Wort, und im 
Mittelpunkt der Beschwerdewelle standen - wie nicht anders zu erwarten - die 
unzähligen Abgaben und Dienste, wobei die 1759/60 neu eingeführte allgemeine und 
direkte Steuer ein ganz besonderer Stein des Anstoßes war. Der Fürst konnte durch 
mehr oder weniger große Konzessionen den allgemeinen Protest sogleich wieder 
beilegen, nur die Untertanen der fünf Völklinger Gemeinden gaben sich nicht zu¬ 
frieden und gingen mit ihrer Klage ans Reichskammergericht. Der Völklinger Hof 
hatte ohnehin eine gewisse 'Konflikttradition' aufzuweisen: Seit dem Bauemkriegs- 
jahr von 1525 waren die Völklinger schon mehrmals protestierend in Erscheinung 
getreten. Daneben war die soziale und ökonomische Situation der Völklinger Bauern 
im Vergleich zum gesamten Fürstentum ausgesprochen schlecht; schließlich verfügte 
der Völklinger Hof als Waldeigentümer mit all den daran haftenden Rechten über 
eine relativ hohe kommunale Autonomie in einem Zentralbereich der vorindustri¬ 
ellen Gesellschaft. Die Ausgangsbedingungen der Völklinger Gemeinden waren also 
428
	        

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