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Obrigkeit und Untertanen (32)

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Bibliographic data

fullscreen: Obrigkeit und Untertanen (32)

Monograph

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Volume count:
32
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Chapter

Title:
II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
219

Chapter

Title:
2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
35

Contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen (32)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Homepage
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

von Zwierlem die angenehme Nachricht in Händen und versprach am nächsten Tag, 
die entsprechende Anzeige beim Reichskammergericht zu machen; den Anwalt der 
Völklinger hatte er noch am gleichen Tag gebeten, daß er im Namen seiner Mandan¬ 
ten die Litisrenunciation, d.h. das offizielle Rücktrittsgesuch vom Prozeß beim 
Reichskammergericht einreichen solle, was auch geschahl5g. Damit war der Protest 
der Völklinger Widerstand endgültig beigelegt. 
Um an unsere Eingangsfrage anzuknüpfen, ob und inwieweit der Protest der Völ¬ 
klinger Gemeinden gegen die reformabsolutistische Politik Wilhelm Heinrichs 
gerichtet war, können wir festhalten, daß sich die Völklinger Bauern nicht gegen die 
Reformpolitik schlechthin zur Wehr setzten, sondern ausschließlich gegen die Kosten 
des Reformprozesses. Von daher besaß ihr Widerstand keinen prinzipiellen Charak¬ 
ter, was allerdings nicht heißen soll, daß er 'unpolitisch' gewesen sei. Er traf vielmehr 
exakt den Nerv der Reformpolitik Wilhelm Heinrichs, die - wie wir gesehen haben - 
mehr von fiskalischen 'Interessen' als von aufgeklärten 'Ideen' bestimmt war. Damit 
belegt die Völklinger Klage am Reichskammergericht einmal mehr den Interaktions¬ 
prozeß zwischen Obrigkeit und Untertanen, dem das altständische Prinzip einer 
wechselseitigen Verpflichtung zugrunde lag. Die Tatsache, daß die Völklinger auch 
einen gewissen Erfolg davon trugen und dem Fürsten eine merkliche Abgaben¬ 
erleichterung abringen konnten, zeigt, daß selbst in der Hochzeit des Reformabsolu¬ 
tismus Politik nicht ausschließlich 'von oben' gemacht werden konnte, sondern 
immer auch bis zu einem gewissen Grad vom Konsens der Untertanen abhängig war. 
Genau darin lag auch das 'politische' Moment des Völklinger Protests, wenn die 
Bauern auch das altständische Verfassungselement des 'Konsenses' nicht explizit 
emklagten, sondern durch ihren Widerstand eher indirekt einfließen ließen. In diesem 
Punkt glich ihr Protest dem ländlichen Forstkonflikt unter nassau-usmgischer Vor¬ 
mundschaft, der die Herrschaft ebenfalls nicht explizit, sondern faktisch zur Revidie- 
rung bzw. Modifizierung ihrer absolutistischen Forstpolitik zwang. In einem andern 
Punkt war der Völklinger Protest jedoch schon wesentlich 'moderner': Nicht mehr der 
Wald, sondern die Steuern, also gewissermaßen 'modemstaatliche' Konfliktgegen¬ 
stände, standen im Zentrum des Streits. Überhaupt waren die Konfliktgegenstände 
gegenüber der vormundschaftlichen Zeit enorm vermehrt worden. Von daher war der 
Völklinger Protest ganz Kind seiner Zeit: die vielfältigen Abgaben und Steuern, die 
im Gefolge des Reformabsolutismus neu eingeführt bzw. ständig erhöht wurden, 
standen auf dem Prüfstand. Ob und inwieweit im Laufe der Zeit die Reformpolitik 
selbst zum Gegenstand des Streits werden konnte, werden wir im folgenden sehen. 
159 Vgl. das Schreiben des Wetzlarer Hofrats von Zwieriein an die Saarbrücker Regierung, Wetzlar 
14.September 1766: LA SB 22/2979, fol.ll8r.; zur ’Litisrenunciation' u. anderen Rechtsbegriffen 
beim Reichskammergericht vgl. das Glossar bei Dick, Entwicklung sowie Laufs, Reichskammer¬ 
gerichtsordnung. 
282
	        

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Ries, Klaus. Obrigkeit Und Untertanen. Saarbrücken: SDV, Saarbrücker Dr. und Verl., 1997. Print.
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