Obrigkeit und Untertanen

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Description

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Description

Title:
II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
219

Description

Title:
2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
35

Table of contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Start page
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

waren, auch noch den Hammelzehnt zahlen mußten'50. Außerdem hätten sie bislang 
das Brennholz für ihre Hirten und das sogenannte Pferchholz, das man für die 
provisorische Unterbringung der Schweine über Nacht benötigte, gratis bekommen, 
was nun de facto (...) untersaget werde150 151. Schließlich klagten sie noch über das ganz 
spezielle Problem, daß ihnen die Weidegerechtigkeit des herrschaftlichen Hofs von 
Völklingen, die sie mit dem Ankauf dieses Hofs erlangt hatten, von der herrschaftli¬ 
chen Schäferei zu Malstatt streitig gemacht würde. 
Noch am gleichen Tag, an dem die Petition ernging, am 8.September 1766, setzte die 
Regierung das Dekret auf, das der Fürst nur noch zu unterzeichnen brauchte152. Alles 
in allem fiel die Antwort der Regierung erstaunlich konzessiv aus. In drei Fällen - 
hinsichtlich der Weidegerechtigkeit der herrschaftlichen Schäferei von Malstatt, der 
Verzehntung des Hammelviehs und der Verpflichtung von Heimeier und Schützen 
vor dem Oberamt - ordnete die Regierung zunächst noch die nöthige Untersuchung 
an153. Allen übrigen Beschwerden wurde entsprochen, außer derjenigen über den 
Kartoffelzehnt, weil bereits im Dekret vom 17. Juli den Völklingem die Wahl gelas¬ 
sen wurde, diesen Zehnt entweder in natura oder in Geld zu leisten, wobei es bei der 
Summe von 20 Albus pro Morgen Kartoffelland bleiben sollte. 
Die Völklinger Bauern hatten überhaupt keine Möglichkeit mehr, sich mit dem 
Dekret auseinanderzusetzen. Die Saarbrücker Regierung setzte ihnen nämlich schon 
einen Tag später das offizielle Unterwerfungsschreiben vor, das alle Untertanen des 
Völklinger Hofs unterzeichnen sollten. Darin hieß es, daß die Völklinger Untertanen 
durch das Dekret vom 17.Juli und das gestrige Dekret hinsichtlich ihrer Beschwerden 
in Rücksicht auf die herrschaftl. Abgaben derart erleichtert worden seien, daß sie 
über alle und jede Puncte völlig befriediget seien. Aus diesem Grund hatten sie 
öffentlich zu erklären, daß wir auf den zu Wetzlar gegen unsern gnädigsten Landes¬ 
fürsten anhängig gemachten Process, als zu welchem wir durch übell gesinnte 
Persohnen verleitet worden sindt, völlig und in bester Kraft rechtens renunciren und 
verzichten, auch künftighin alle und jede herrschaftliche(n) Abgaben ohnweigerlich 
entrichten und uns überhaupt als getreue Unterthanen allen und jeden Verordnungen 
fügen wollen154. Diese offizielle Verzichtserklämng unterschrieben am 9.September 
150 Zum Hammel- und Lämmerzehnt in Nassau-Saarbrücken vgl. Karbach, Bauernwirtschaften, S.204f. 
151 Völklinger Supplik v. 8.September 1766: LA SB 22/2979, fol.93r.; vgl. zum Pferchholz für die 
nächtliche Unterbringung der Schweine Läufer, Wald, S.9. 
IS: Vgl. den regierungsamtlichen Entwurf des Dekrets auf die Supplik der Meierei Völklingen, Saar¬ 
brücken 8.September 1766: LA SB 22/2979, fol.95f.; aus der Einleitung geht hervor, daß die Supplik 
am gleichen Tag eingereicht wurde. 
153 Hier für den Hammelzehnt, ebd., fol.96r. 
154 Vgl. den Entwurf des Unterwerfungsschreibens der Meierei Völklingen an ihren Fürsten (o.D.): 
LA SB 22/2979, fol.97; daß es sich um einen Entwurf der Saarbrücker Regierung handelt, ergibt sich 
aus den Unterschriften am Rande des Schreibens: von Günderrode, von Lüder, Lex und von Stalburg; 
das Datum wurde erschlossen aus dem gleichläufigen Schreiben, das mit den Unterschriften der 
280
	        

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