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Obrigkeit und Untertanen

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Bibliographic data

fullscreen: Obrigkeit und Untertanen

Monograph

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Commission for Saarland Regional History
History
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Chapter

Title:
II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
219

Chapter

Title:
2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
35

Contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Contents
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

Räte von Vic erschienen bei dem Saarbrücker Grafen und baten ihn, er möge die 
Leute wieder in Gnaden annehmen, was auch geschah; bald darauf kam eine Ab¬ 
ordnung der Bauern zum Grafen, versprach Gehorsam und bat flehentlich um Ver¬ 
zeihung. Die Ruhe hielt aber nicht lange an. Schon drei Jahre später, 1569, baten die 
Bauern erneut den Grafen um Verschonung von den Homburger Fronfuhren, außer¬ 
dem beschwerten sie sich über die Fronden nach Ottweiler, Helfingen und Wanbom 
(später Neuhaus), über die jährlich 84 Gulden Weingeld und das Baugeld, das 
bislang nicht von ihnen verlangt worden sei. Zugleich wandten sie sich an den 
Kardinal von Lothringen, den sie als ihren 'Souverän' bezeichneten, und beklagten 
sich über die Beschlagnahmung ihrer Güter. Der Kardinal nahm sich ihrer Sache an 
und bat den Saarbrücker Grafen um Rückgabe der entäußerten Güter. Da der Graf 
nicht nachgab, wagten die Bauern der Völklinger Hofgemeinde nochmals den 
folgenschweren Schritt, sich für Unterthanen des Bischofs von Metz zu erklären und 
ihrem Landesherm den Gehorsam zu verweigern; die bischöfliche Regierung zu Vic 
hielt sich unter Berufung auf das Lehensverhältnis aufgrund der Schenkungsurkunde 
aus dem Jahre 999 für berechtigt, die Gemeinden des Völklinger Hofs unter die 
directe Souveränität, Schutz- und Schirmgerechtigkeit und Gerichtszwang des 
Bischofs von Metz zu ziehen, Gebote und Verbote zu erlassen, die Unterthanen von 
ihren Pflichten gegen ihren Landesherrn loszusprechen und diesen selbst mit Amts- 
Befehlen - Lettres de Bailly oder Belis-Schreiben - zu behelligen9. Bischöfliche Räte 
aus Vic erschienen in Völklingen und hefteten einen Schutzbrief für die Untertanen 
an, den die Saarbrücker Beamten sofort wieder abreißen ließen. Nun traten der 
Kardinal von Lothringen und der Saarbrücker Graf in Verhandlungen, wobei Graf 
Johann nach einigem Hin und Her den Kardinal davon überzeugen konnte, daß die 
Grafschaft seinem Hause gehöre, er ein Stand des Reiches sei und alle Untertanen 
inklusive derjenigen des Völklinger Hofs ihm zu Gehorsam verpflichtet seien. Jetzt 
endlich lenkte der Kardinal ein und mahnte am 14. September 1571 die Völklinger 
zum Gehorsam gegenüber ihrem Landesherm. Die Bauern entschuldigten sich 
daraufhin beim Grafen und betonten ausdrücklich, daß sie sich auch deswegen nach 
Metz gewandt hätten, weil der Meier ihre Beschwerden trotz mehrfacher Bitten nicht 
in Saarbrücken angezeigt habe. Der Graf nahm die Entschuldigung an und befahl den 
ungehorsamen Untertanen, fußfällig um Gnade zu bitten, was diese am 25.Juni 1572 
taten; daraufhin entschloß sich der Graf aus angeborener Milde (...), sie wieder in 
Gnaden in seinen Schutz und Schirm zu nehmen. Als der Graf ihnen dann auch noch 
die Geldbuße erließ, sanken sie erneut in die Knie, baten nochmals in Gnaden aufge¬ 
nommen zu werden und schworen mit ausgestreckten Fingern einen leiblichen Eid 
(...), dem Grafen fortan getreu und hold zu sein. Zur Versöhnung spendete der Graf 
schließlich ein Ohmfaß Wein10. Eine später veröffentlichte Namensliste der Aufstän¬ 
dischen ergibt, daß gut zwei Drittel aller Haushaltsvorstände der Völklinger 
9 Zit. nach Köllner, Land, S.281. 
10 Vgl. dazu Ruppersberg, Grafschaft I, S.283f. 
250
	        

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Ries, Klaus. Obrigkeit Und Untertanen. Saarbrücken: SDV, Saarbrücker Dr. und Verl., 1997. Print.
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