SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Obrigkeit und Untertanen

InC.Solo.dark

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG und § 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten.

Bibliographic data

fullscreen: Obrigkeit und Untertanen

Monograph

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Commission for Saarland Regional History
History
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Chapter

Title:
Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
26

Contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Contents
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

Saargegend lediglich von der Mitte des 16. Jahrhunderts bis etwa 162055. Sie wurde 
jedoch abrupt und auf lange Zeit beendet durch den 30jährigen Krieg, der an der Saar 
ausgesprochen hohe Bevölkerungsverluste und starke Verwüstungen - erinnert sei 
nur an das Schreckensjahr 1635 - nach sich zog und dessen Kampfhandlungen hier 
bekanntlich nicht mit dem Westfälischen Frieden 1648 endeten, sondern entspre¬ 
chend den militärischen Aktionen Frankreichs, von denen das Kriegsgeschehen 
unserer Gegend abhängig war, bis zum Frieden von Vincennes im Jahre 1661 fort¬ 
dauerten50. Die starken Einschnitte wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Art, die der 
'lange Krieg' mit sich gebracht hatte, konnten vorerst nicht ausgeglichen werden57, 
weil schon kurz darauf, in den 70er Jahren des 17.Jahrhunderts, die französische Ost¬ 
expansion erneut einsetzte und einen Reichskrieg auslöste, der unsere Gegend und 
hier vor allem die Stadt Saarbrücken, die 1677 in Flammen aufging, stark in 
Mitleidenschaft zog58. Der Friede von Nijmwegen (1679) brachte nicht die erhoffte 
Ruhe, sondern erlaubte es vielmehr Frankreich, die schon über ein halbes Jahr¬ 
hundert geführten Pläne über die räumliche Ausdehnung der zur französischen 
Provinz zusammengefaßten drei Fürstbistümer Metz, Toul und Verdun auf der Basis 
mittelalterlicher Lehensabhängigkeiten in die Praxis umzusetzen: Im Zuge der 
Reunionspolitik Ludwigs XIV. wurde die Grafschaft Saarbrücken dem Reichs¬ 
verband entrissen und für fast zwanzig Jahre, organisiert in der 'Saarprovinz', zum 
integralen Bestandteil des Königreichs Frankreich. In dieser Zeit von 1680 bis 1697 
waren zwar Ansätze einer wirtschaftlichen Aufwärtsentwicklung - vor allem durch 
den Wegfall der Zollschranken und den dadurch belebten Handel, durch den Ausbau 
des Straßennetzes und durch die Einführung eines regelmäßigen Postverkehrs - 
erkennbar, aber alle Maßnahmen erfolgten doch zu sehr vom absolutistischen Stand¬ 
punkt der Unterordnung unter die französische Staatsgewalt, als daß sie einer tatsäch¬ 
lichen Integration der Bevölkerung in den neuen Staat hätten dienen können, und 
außerdem waren die Jahre zu kurz, um eine strukturelle Konsolidierung herbei- 
zufuhren59. Die französische Reunionszeit unter Ludwig XIV blieb eine Episode, 
wenn auch die Einschränkung der Rechte der alten Landesherm durch die französi¬ 
sche Monarchie indirekt den Untertanen zugute kam und bei ihnen durchaus einen 
positiven Eindruck hinterlassen konnte60 *. Der Friede von Rijswijk (1697) beendete 
zwar die Vormachtstellung Frankreichs an der Saar, aber die Grafschaft Saarbrücken 
kam vorerst noch nicht zur Ruhe: Schon vier Jahre später wurde sie in die kriegeri¬ 
Si Vgl. Herrmann, Grundlinien, S.492ff. 
5fi Vgl. zum Verlauf des Krieges in unserer Gegend: Herrmann, Dreißigjähriger Krieg, S.229-265; zur 
Einordnung in den gesamteuropäischen Kontext ders., Grundlinien, S.448-506. 
s7 Zu den Ansätzen des Wiederaufbaus vgl. die ungedruckte Dissertation von Harth, Wiederaufbau. 
ss Zum Vordringen Frankreichs nach dem Ende des 30jährigen Krieges vgl. Herrmann, Grundlinien, 
S.506-510; zur Situation Saarbrückens vgl. auch Jung, Ackerbau, S.25f. 
59 Vgl. zur französischen Reunionszeit Textor, "Saarprovinz", S. 1 -76; Herrmann, Frankreich, S.454-459, 
sehr stark die 'modernen' Elemente betonend Schmitt, Herrschaftsräume, S.40-43. 
6,1 Dafür liefern unsere Protestfalle beredte Beispiele, s.dazu auch Schmitt, Republik, S.17. 
24
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Ries, Klaus. Obrigkeit Und Untertanen. Saarbrücken: SDV, Saarbrücker Dr. und Verl., 1997. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.