Obrigkeit und Untertanen

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Description

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Description

Title:
II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
219

Table of contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Start page
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

II. STADT- UND LANDPROTESTE UNTER DEM EINDRUCK 
DES AUFGEKLÄRTEN REFORMABSOLUTISMUS 
1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und 
Ludwig 
a) Zwischen 'Konsens' und ’Disziplinierung1: Das Dilemma des aufgeklärten Reform¬ 
absolutismus 
Der aufgeklärte Reformabsolutismus war ein höchst ambivalentes Phänomen1. Die 
Ambivalenz bestand im wesentlichen in einem Theorie-Praxis-Problem: Die theoreti¬ 
schen Ansprüche der Aufklärung, die in letzter Konsequenz auf eine revolutionäre 
Veränderung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse hinausliefen, waren 
von einem absolutistischen Herrscher nicht in die Praxis umzusetzen, ohne sich dabei 
selbst in Frage zu stellen. Von daher konnte der aufgeklärte Reformabsolutismus 
immer nur ein ’System von Halbheiten’ sein oder - wie Karl Otmar von Aretin es 
ausdrückte - "ein Bündnis auf Zeit, das so nur in einer bestimmten Situation möglich 
war"2. Hinzu trat ein weiteres Paradoxon, das in der Forschung bislang noch nicht 
diskutiert wurde, meines Erachtens aber unter dem erkenntnisleitenden Aspekt des 
Interaktionsverhältnisses von Obrigkeit und Untertanen als das Hauptdilemma jener 
Übergangserscheinung der zweiten Hälfte des 18.Jahrhunderts anzusehen ist. All¬ 
gemein heißt es, daß "der aufgeklärte Absolutismus den Regierten keinerlei Mit¬ 
sprache einräumte, ja die vom klassischen Absolutismus kaum angetasteten korpora¬ 
tiven Freiheitsräume zu beseitigen versuchte"3; denn: "Erst jetzt setzte sich der 
allgegenwärtige Obrigkeitsstaat neuzeitlicher Prägung gegenüber einem Herrschafts¬ 
prinzip durch, das noch immer Zwischengewalten aus eigenem Recht geduldet und 
respektiert hatte"4. Dieser eher paradoxe Befund läßt sich durch die Tatsache er¬ 
klären, daß der aufgeklärte Monarch für sich allein in Anspruch nahm, den Men¬ 
schen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit (Kant) zu befreien und das durch¬ 
zusetzen, was er unter ’Aufklärung’ zu verstehen glaubte. Daher war die aufgeklärte 
Reformpolitik - so 'aufgeklärt' sie war und so viele Reformen sie auch realisierte - 
1 Vgl. zum Konzept des Reformabsolutismus und seiner Anwendung in dieser Arbeit, die dazu führt, 
den Begriff des 'aufgeklärten Absolutismus* weitgehend zu vermeiden und durch den Begriff des 
Reformabsoltismus zu ersetzen, oben Kap.I.lb). 
2 Vgl. zum ambivalenten Charakter des aufgeklärten Reformabsolutismus vor allem Aretin, Aufgeklär¬ 
ter Absolutismus, Einleitung, S. 11-51 (zit. S.43). 
3 Weis, Absolutismus, S.42; s.a. Kunisch, Absolutismus, S.32; Duchhardt, Absolutismus, S.202-205; 
Demel, Reformstaat, S.65. 
4 Kunisch, Absolutismus, S.32 u. weiter: "Auch der klassische Absolutismus des 17.Jahrhunderts hatte 
die ständestaatlichen Institutionen bestehen lassen; er hatte ihnen nur neue und auf lange Sicht 
effektiver arbeitende an die Seite gestellt und die alten in ihrer politischen Einflußnahme schrittweise 
neutralisiert". 
205
	        

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