SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Obrigkeit und Untertanen

InC.Solo.dark

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG und § 52 VGG). Nutzung nach § 44b Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 3 UrhG für Zwecke des Text- und Data-Minings vorbehalten.

Bibliographic data

fullscreen: Obrigkeit und Untertanen

Monograph

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Chapter

Title:
I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
164

Chapter

Title:
3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
67

Contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Contents
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

Rathaus145 und gaben tags darauf bekannt, daß sie unanime beschlossen hätten, nicht 
unter der Aufsicht des Forstamts stehen zu wollen; außerdem kündigten sie - wieder¬ 
um unter ausdrücklicher Berufung auf das herrschaftliche Huldigungsversprechen - 
an, daß sie bei einem 'verständigen Mann' eine Schrift aufsetzen lassen wollten in 
Hoffnung auf ein milderes Dekret der Fürstin146. Damit schien die Aussage der 
Bürger "im Gegensatz zum stadtgerichtlichen Votum" zu stehen147. Dieser Eindruck 
greift allerdings zu kurz; denn schon einen Tag später demonstrierten beide Städte 
einhellig Geschlossenheit: In Ausführung des herrschaftlichen Befehls vom 23.Juli, 
ihre Unterschriften unter die Suppliken zu setzen, damit man wisse, wer gegen und 
wer für die herrschaftliche Verordnung sei, organisierten beide Städte am Samstag, 
den 16.August, eine Unterschriftenaktion, wobei jeder Bürger, der wolle mit beyhal- 
ten, umb unsere uhralte Gerechtigkeit wegen der Waldung helfen zu erhalten, um 
seine Unterschrift gebeten wurde. Dieser anonymen Aufforderung folgten insgesamt 
135 St.Johanner und 111 Saarbrücker Bürger148. Damit hatten sich etwa 90% aller 
stimmberechtigten Bürger beider Städte öffentlich zum Protest bekannt, wobei - 
angesichts der Tatsache, daß St.Johann zu dieser Zeit weniger Einwohner zählte als 
Saarbrücken - die St.Johanner ein ganz besonderes Interesse zeigten149. Zu den 
Mitunterzeichnem gehörten auch die Mitglieder des gemeinsamen Stadtgerichts und 
die städtischen Vorsteher150. Die divide-et-impera-Taktik der Fürstin hatte sich als 
kontraproduktiv erwiesen: Die Städte benutzten dieses Mehrheitsvotum nämlich, um 
ihren schon seit langem eingeschlagenen Rechtsweg weiter zu beschreiten. Die 
Unterschriftenliste diente ihnen als ein - im zeitgenössischen Beweisrecht - so¬ 
genanntes 'Syndikat', d.h. als "Prozeßvollmacht für einen Prozeßvertreter", die wenn 
145 Vgl. das Saarbrücker Rathausprotokoll vom M.August 1732: LA SB 22/2865, fol.184 (zit,184v.), hier 
auch die Namen der erschienenen Bürger; vgl. auch die Abschriften in: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 
153,unpag. 
146 Vgl. die beiden Rathausprotokolle vom 15.August 1732 für Saarbrücken (LA SB 22/2865, fol.l84v.- 
185v.) und für St-Johann (ebd., fo!.186f.); s.a. dasgl. in: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 153, unpag. 
(zit. aus dem Saarbrücker Protokoll). 
14 So Jung (Ackerbau, S.134) in einer punktuellen Interpretation eines Konfliktausschnitts, um seine 
These vom 'Autoritätsverlust’ des Stadtgerichts innerhalb der beiden Städte zu 'belegen'. 
148 Vgl. die für die beiden Städte getrennten Unterschriftenlisten in: LA SB 22/2865, fol.l98r. u. 
239r.(zit.); der Einleitungstext nimmt Bezug auf den 'gestrigen' 15.August, war also am 16.August 
verfaßt; der Einleitungstext für St.Johann war von einem gewissen Thomas Meyer, Bürger von 
St.Johann, der uns noch mehrmals begegnen wird, geschrieben (s. Marginalie am St.Johanner Ein¬ 
leitungstext ebd., fol.239r.). 
149 Vgl. zur demographischen Entwicklung und der Berechnung der Haushaltsvorstände der beiden 
Saarstädte Jung, Ackerbau, S.71ff. 
150 Es fehlt lediglich die Unterschrift des Saarbrücker Meiers Bernhard Träger, was aber nur ein Versehen 
sein konnte, weil Träger wenige Tage später selbst zugab, maßgeblich an der Aktion beteiligt gewesen 
zu sein, vgl. die Zeugenaussage von Träger vor der Saarbrücker Regierung am 20.August 1732: 
LA SB 22/2865, fol.215v.-216v. 
168
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Ries, Klaus. Obrigkeit Und Untertanen. Saarbrücken: SDV, Saarbrücker Dr. und Verl., 1997. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.