Obrigkeit und Untertanen

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Description

Persistent identifier:
1655718991
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-232411
Title:
Obrigkeit und Untertanen
Sub title:
Stadt- und Landproteste in Nassau-Saarbrücken im Zeitalter des Reformabsolutismus
Author:
Ries, Klaus
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
32
Year of publication:
1997
Number of pages:
492 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
496

Description

Title:
I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
164

Description

Title:
3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
67

Table of contents

Table of contents

  • Obrigkeit und Untertanen
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Dedication
  • Preface
  • Start page
  • Einleitung: Thema - Forschung - Fragestellung - Quellenlage
  • I. Untertanenproteste im Zeichen absolutistischer Reformansätze: Der Forstkonflikt unter nassau-usingischer Vormundschaft
  • 1. Die Zäsur der nassau-usingischen Herrschaftsübernahme
  • 2. Der Kampf der nassau-saarbrückischen Landgemeinden um die Nutzung am Wald
  • 3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann um das Eigentum am Wald
  • II. Stadt- und Landproteste unter dem Eindruck des aufgeklärten Reformabsolutismus
  • 1. Zur aufgeklärten Reformpolitik der beiden Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig
  • 2. Erste Widerstände gegen die Kosten der Reformpolitik: Die Reichskammergerichtsklage der Völklinger Gemeinden gegen Fürst Wilhelm Heinrich
  • 3. Prinzipielle Widerstände gegen den Reformabsolutismus: Der Austrägal- und Reichskammergerichtsprozeß der Köllertaler Gemeinden gegen Fürst Ludwig
  • 4. Kommunale Autonomiebestrebungen in Reaktion auf den Reformabsolutismus: Der Privilegienstreit der beiden Städte Saarbrücken und St. Johann
  • Schluss: Ausblick und Synthesen
  • 1. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 2. Die Bedeutung der frühen Französischen Revolution am Beispiel des Landkassenstreits
  • 3. Von der 'Gnade' zum 'Recht': Zur Rationalisierung der politischen Kultur im ausgehenden Ancien Régime
  • Abkürzungen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

3. Der Kampf der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann um das Eigentum 
am Wald 
a) Zur Ausgangslage: Die städtische Forstverwaltung als relativ autonomer Rechts¬ 
bereich 
Schon einen Monat nach Durchführung der Huldigung, Anfang Juli 1728, sah sich 
der Saarbrücker Oberforstmeister gezwungen, seiner Fürstin den ersten Protest in 
Nassau-Saarbrücken anzuzeigen: Die Bürgerschaften der beiden Städte Saarbrücken 
und St.Johann wollten sich nicht mehr zur herrschaftlichen Jagd heranziehen lassen, 
was sie bislang, d.h, bis zum Tod des letzten Saarbrücker Grafen stets getan hätten. 
Ferner wollten sie sich an keine Forstordnung halten, denn als von Botzheim ihnen 
sein Forstprojekt zusandte, hätten sie es ihm postwendend zurückgegeben und sich 
auf ein Dekret des verstorbenen Grafen bezogen mit dem Bedeuten, man möge sie 
gehen lassen, sie wollten ganz nach ihrem Belieben im Wald hausen, d.h. hinein¬ 
fahren und Holz holen, warm und wo es ihnen gefalle; und wenn sie schließlich 
Bauholz notig hätten oder Wege und Stege machen müßten, dann wollten sie eben¬ 
falls nicht zuvor die Anweisung des Forstamts einholen, sondern nach ihrem eigenen 
Gefallen handeln. Der Oberforstmeister fragte in Usingen nach, wie es mit solchen 
Bürgern gehalten werden solle, die sich fast wieder alle gute Orttnung wiederset- 
z(t)en'. 
Die Tatsache, daß sich der erste Protestfall in den beiden Saarstädten ereignete und 
daß die Bürgerschaften so völlig anders reagierten als die Landuntertanen, indem sie 
sich weder zur herrschaftlichen Jagd heranziehen lassen noch einer Forstordnung 
unterwerfen und von jeglicher Aufsicht des Oberforstamts befreit sein wollten, hing 
mit der unterschiedlichen politisch-rechtlichen Situation der Stadt- und Landgemein¬ 
den zusammen. Wir müssen also auch in diesem Fall zunächst einen Blick auf die 
Ausgangslage werfen, um zu sehen, inwieweit sich die beiden Saarstädte von den 
Landgemeinden unterschieden, worin konkret ihre Waldrechte bestanden und ob sie 
bereits vor der Usinger Herrschaftsübemahme um ihre Rechte am Wald zu kämpfen 
hatten. 
Das wichtigste Unterscheidungsmerkmal der Städte gegenüber den Landgemeinden 
bestand darin, daß die Städte schriftlich dokumentierte Privilegien besaßen, die in 
ihrem Ursprung auf die Stadtrechtsverleihung, den sogenannten Freiheitsbrief von 
1322, zurückgingen1 2. Hier waren - wenn auch in ersten Ansätzen und noch nicht 
1 Anzeige des Saarbrücker Oberforstmeisters v. Botzheim an die Usinger Fürstin, Saarbrücken 
4.7.1728: LA SB 22/2865, fol.47f. (zit.48r.). 
2 Vgl. den Freiheitsbrief der beiden Städte Saarbrücken und St.Johann: StadtA SB Gemeins. Stadtger. 
397 (=Kopialbuch, Bd.l), fol.1-10; s.a. den Abdruck in Ruppersberg, Städte I, S 442-452; kommen¬ 
tierter Abdruck bei Köllner, Städte I, S.28-40; vgl. zum Problem der korrekten Datierung des Jahres 
138
	        

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