Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft

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Description

Persistent identifier:
1655718630
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-282389
Title:
Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft
Sub title:
Sozialpolitik und Gewerkschaften im Saarland 1945 bis 1955
Author:
Herrmann, Hans-Christian
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
28
Year of publication:
1996
Number of pages:
584 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
586

Description

Title:
IV. 'Sozialer Besitzstand' und 'Rosinentheorie': Leistungsvergleich Saarland-Bundesrepublik
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
109

Table of contents

Table of contents

  • Sozialer Besitzstand und gescheiterte Sozialpartnerschaft
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Sozialversicherungsreform zwischen Neuordnung und Traditionskonflikten
  • II. Sozialpolitische Entwicklungen im Konfliktfeld zwischen Tradition und Anpassung
  • III. Die politische Funktion der Sozialpolitik
  • IV. 'Sozialer Besitzstand' und 'Rosinentheorie': Leistungsvergleich Saarland-Bundesrepublik
  • V. Entwicklung und Strukturen der Gewerkschaften (1945-1955)
  • VI. Die Genese der gewerkschaftlichen Opposition
  • VII. Betriebliche Mitbestimmung
  • VIII. Ergebnisse
  • Biographischer Anhang
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Personenregister
  • Cover

Full text

durch das Bruderschafts- und Vereinswesen.3 Die erste große Maifeier an der Saar fand 
1920 statt, an ihr nahmen bis zu 15.000 Arbeiter teil. Vor allem im Industriegürtel 
Saarbrücken, Völklingen und Neunkirchen wurde der Festtag von weiten Teilen der 
Arbeiterschaft begangen, während in den ländlichen und stärker katholisch geprägten 
Gebieten die Arbeiter in ihrer großen Mehrheit nicht aktiv am Umzug teilnahmen, 
sondern das Geschehen aus einer Zuschauerrolle verfolgten. In der Völkerbundszeit 
ging die französische Grubenbehörde mit dem Tag wesentlich liberaler um als die 
saarländischen Unternehmer. Während die Grubenverwaltung Feierschichten auf den 
1. Mai legte, mußten insbesondere die Arbeiter der von Hermann Röchling geführten 
Völklinger Eisen- und Stahlwerke noch 1931 mit Entlassung rechnen, wenn sie an 
diesem Festtag der Arbeiterbewegung nicht zur Schicht erschienen, um an Maifeiern 
teilzunehmen.4 Dies erstaunt um so mehr, als der 1. Mai im Saargebiet nicht nur ein 
Tag der politischen Demonstration der Arbeitermacht war, sondern auch mit nationalen 
Bekenntnissen gegen den Versailler Vertrag und die Fremdregierung des Völker¬ 
bundes mit Treuebekundungen zu Deutschland verbunden war.5 Angesichts der 
politischen Rolle Hermann Röchlings ein erstaunlicher Befund, möglicherweise darauf 
zurückzuführen, daß für ihn in diesem Fall die unternehmerische Bilanz wichtiger war 
als die politische Agitation gegen die Völkerbundsregierung. 
Vor Inkrafttreten der Wirtschaftsunion wurde am 1. Juli 1947 von der Verwaltungs¬ 
kommission die Einführung des französischen Nationalfeiertages beschlossen. Seine 
Einführung sollte nicht den Eindruck einer kulturellen Anpassung an Frankreich 
erwecken, sondern die Besatzungsmacht als Befreier heraussteilen und grundsätzlich 
eine Identifikation mit demokratischen Traditionen betonen:"Durch den Sieg der 
Alliierten über den Nationalsozialismus hat jener Geist die Mächte der Gewalt und 
Unterdrückung überwunden, der am 14. Juli 1789 durch den Sturm auf die Bastille und 
die Erklärung der Menschenrechte die Menschheit von den Fesseln absolutistischer 
Gewaltherrschaft befreite".6 Diese Regelung scheint zunächst ein Versuch zu einer 
kulturellen und politischen Assimilation an französische Traditionen und Gesetze 
gewesen zu sein. Andererseits zeigt sich aber ein wesentlicher Unterschied, der schon 
eine Sonderrolle für die Saar andeutet, denn im Gegensatz zu Frankreich war der 14. 
Juli an der Saar ein bezahlter Feiertag.Von den Unternehmern wurde deshalb die 
Einführung des 14. Juli als bezahlter Feiertag zunächst nicht einhellig akzeptiert. 
Ludwig Linsmayer, Politische Kultur im Saargebiet 1920-1932. Symbolische Politik, verhinderte 
Demokratisierung, nationalisiertes Kulturleben in einer abgetrennten Region, St. Ingbert 1992, S.96-98. 
4 Ders., S.98-112. 
5 Ders., S.103. 
6 Abl.1947, S.225. LA SB, VWK, Nr.212, Verordnung betreffend Erhebung des 14. Juli zum gesetzlichen 
Feiertag im Saarland. 
175
	        

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