Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter

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Description

Persistent identifier:
1655718126
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-193139
Title:
Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter
Author:
Trapp, Thomas
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
27
Year of publication:
1996
Number of pages:
409 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
418

Description

Title:
II. Weiler-Bettnach und der Zisterzienserorden
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
38

Table of contents

Table of contents

  • Die Zisterzienserabtei Weiler-Bettnach (Villers-Bettnach) im Hoch- und Spätmittelalter
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Einführung
  • Die Quellen- und Literaturlage
  • I. Gründung und frühe Besitzgeschichte
  • II. Weiler-Bettnach und der Zisterzienserorden
  • III. Weiler-Bettnach und die externen Machtfaktoren
  • IV. Die innere Geschichte der Abtei
  • V. Die allgemeine Wirtschaftsentwicklung Weiler-Bettnachs
  • VI. Die Grangien der Abtei
  • VII. Die Weiler-Bettnacher Stadthöfe
  • VIII. Ausgewählte Schwerpunkte der klösterlichen Ökonomie
  • IX. Übersicht über den Klosterbesitz
  • X. Die Rolle der Sprachgrenze
  • XI. Zusammenfassung
  • XII. Abkürzungsverzeichnis
  • XIII. Quellen- und Literaturverzeichnis
  • XIV. Register
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Kartenbeilage
  • Cover

Full text

takulär wie bezeichnend für die feindselige Haltung des Abtes von Eußerthal ge¬ 
genüber seinem Vaterabt ist67. Zusammen mit seinen Amtsbrüdem aus Wörschwei¬ 
ler und der lothringischen Zisterze Sturzeibronn hatte er den Abt von Weiler-Bett- 
nach schwerster Verbrechen beschuldigt. Eine vom Generalkapitel eingesetzte, mit 
der Untersuchung der Vorwürfe betraute Kommission befand jedoch den angeklag- 
ten Abt für völlig unschuldig, woraufhin die Konspiranten vor den Diffmitoren Zu¬ 
gaben, lediglich durch Hörensagen von den vermeintlichen Vergehen zu wissen. 
Die Äbteversammlung beschloß unter den gegebenen Umständen - licet viri sint 
magni nominis, tum quia iusti iudicii gladius nulli parcit - die sofortige Absetzung 
der drei Äbte68. Sie verbot ihnen u.a., jemals eines der vier Klöster Sturzeibronn, 
Eußerthal, Wörschweiler und Weiler-Bettnach zu betreten. Die Hintergründe des 
Komplotts liegen im dunkeln. Es richtete sich wahrscheinlich gegen den aus einem 
Trierer Ministerialengeschlecht stammenden Petrus von der Brücke (de Ponte), der 
seit 1222 Abt von Weiler-Bettnach gewesen sein soll69, und dessen sich die Äbte 
auf ihre Art und Weise zu entledigen gedachten. Bemerkenswert ist das Interesse 
des Abtes von Sturzeibronn, der ordensrechtlich in keiner Verbindung zu Weiler- 
Bettnach stand, an einem solchen Plan. 
Anläßlich einer Visitation beendete Abt Friedrich von Weiler-Bettnach am 2. Fe¬ 
bruar 1264 in Eußerthal einen Streit mit den Beginen von Kanskirchen zugunsten 
des Klosters70. Nachdem es um ihre Niederlassungsrechte Differenzen gegeben 
hatte71, legte der Abt von Weiler-Bettnach fest, daß den Frauen dies erlaubt, ihre 
Zahl aber auf zehn zu begrenzen sei. Der Abt von Eußerthal erhielt das Aufsichts¬ 
recht, er sollte ihren Beichtvater auswählen und über Veränderungen ihrer Zahl und 
des gemeinschaftlichen Besitzstandes entscheiden. Zu den siegelnden Personen ge¬ 
hörte der Ritter Johann von Metz, der den Abt auf seiner Visitationsreise begleitet 
und ihn beschützt haben dürfte. Ohne offensichtliches Zutun des Vaterabtes wandte 
sich 1279 der Abt von Eußerthal an das Generalkapitel mit der Bitte um die disper- 
sio des Konvents72. Der lapidaren Notiz exauditur zufolge müßte man zumindest 
eine zeitweise Auflösung des Konvents erwarten, doch beweisen Urkunden des 
67 CANIVEZ II, S. 97 (1231,30). 
68 Es handelte sich wohl um Abt Marquard, den SCHERER, S. 24f., nur für 1229 belegen kann. Die 
Entscheidung erging zwar 1231, doch die mit der Untersuchung betrauten Äbte erhielten vermut¬ 
lich 1230 ihr Mandat. Die Ereignisse müssen davor stattgefunden haben. Die Absetzung konnte 
nur erfolgen, wenn die drei schuldigen Äbte noch im Amt waren. 
69 GC, Bd. XIII, Sp. 945; DUPRIEZ, S. 270. Nachweisbar ist er erst 1235 (LHAK 96 Nr. 96), sein 
mutmaßlicher Vorgänger Konrad definitiv zuletzt in zwei Urkunden des Jahres 1212 [ADM H 814; 
ADM H 1714, fol. 169r-v (betr. Gondrange)]; 2. Urk.: B.N., Coli. Lorr. 976 Nr. 11; ADM H 1714, 
fol. 419v-420r (betr. Förange). 
70 WÜRDTWEIN: Nova Subsidia, Bd. XII, S. 187-191 Nr. 82; v. MALOTTKI, S. 263f. Nr. 283. 
71 Papst Urban IV. verhängte am 16. Dezember 1263 die Exkommunikation über die Gemeinschaft, 
v.a. weil sie sich zu nahe beim Kloster Eußerthal niedergelassen hatte. Der Abt von Wörschweiler 
sollte den Frauen die päpstliche Entscheidung bekanntgeben; vgl. NEUBAUER, S. 247f, Nr. 564. 
72 CANIVEZ III, S. 192 (1279,62). 
52
	        

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