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Lotharingia (26)

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Bibliographic data

fullscreen: Lotharingia (26)

Monograph

Persistent identifier:
1655718096
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-91559
Title:
Lotharingia
Sub title:
eine europäische Kernlandschaft um das Jahr 1000; Referate eines Kolloquiums vom 24. bis 26. Mai 1994 in Saarbrücken
Author:
Herrmann, Hans-Walter
Volume count:
26
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
SDV, Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
26
Year of publication:
1995
Number of pages:
257 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
fre
Digitised pages:
264

Chapter

Title:
Die Einheit des Frankenreiches und das Teilungsprinzip
Author:
Schneider, Reinhard
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
16

Contents

Table of contents

  • Lotharingia (26)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Inhalt
  • Preface
  • Preface
  • Ansprache zur Eröffnung des Kolloquiums am 24. Mai 1994 in Saarbrücken
  • Die Einheit des Frankenreiches und das Teilungsprinzip
  • La Lotharingie: Naissance d'un espace politique
  • Das Elsaß - ein Teil des Zwischenreiches?
  • L'Aristocratie Lotharingienne: Structure interne et conscience politique
  • Un évêque et son temps, Advence de Metz (858 - 875)
  • Gorze und St-Evre. Anmerkungen zu den Anfängen der lothringischen Klosterreform des 10. Jahrhunderts
  • Notger de Liège. Un évêque lotharingien aux alentours de l'an Mille
  • Wirtschaftsleben in Lotharingien
  • Les écoles de Lotharingie autour de l'an Mil
  • Volkssprache und volkssprachige Literaturen im lotharingischen Zwischenreich (9. - 11. Jh.)
  • Les arts dans le sud de la Lotharingie
  • Tafeln/Tableaux
  • Abkürzungen/Abréviations
  • Autoren/Auteurs
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Cover

Full text

Der Hinweis besagt mindestens, daß das in Flandern angeblich schon „seit Jahrhunderten" 
praktizierte Prinzip der Individualsukzession in anderen Teilen Europas noch als neues 
Element empfunden wurde; das Teilungsprinzip war offenbar im Recht vieler Völker noch 
nicht überwunden. 
* 
Unser Tagungsthema hieß „Lotharingia". Entstanden ist dieses Reich im Auflösungsprozeß 
des Karlsreiches, man könnte auch sagen, daß es neben anderen regna aus dem sich auflö¬ 
senden fränkischen Großreich entlassen wurde. Insofern war die Einheit des Frankenreiches 
unser Ausgangspunkt, und das spezielle Interesse konzentrierte sich auf das Teilungsprinzip, 
das seit dem beginnenden 6. Jahrhundert in durchaus komplexer Weise als eine einigende 
Klammer wirksam wurde. Damit war dieses Prinzip zwar kein Bedingungsfaktor der - für 
europäische Verhältnisse - so dauerhaften fränkischen Großreichsbildung, wohl aber führte 
es regelmäßig wieder zur Reichseinheit. Dies lag in besonderer Weise an dem dominieren¬ 
den Erbrecht der Brüder, das die politischen Führungsschichten im wesentlichen gegenüber 
dem Erbrecht der Neffen favorisierten. Diese Haltung ist von eminenter Bedeutung, da die 
Großen des Frankenreiches zäh und erfolgreich ihren eigenen Wahlanspruch bei Rege¬ 
lungen der Herrschaftsnachfolge zu behaupten wußten. Insofern hatte das Teilungsprinzip 
die Kraft und Funktion einer regulativen politischen Idee. In spezieller Weise war sie im 
Jahre 511 ausgeformt worden und hatte sich nach Chlodomers Tod in dieser Ausprägung 
verfestigt - von einer „Bewährung" wird man angesichts des grausigen Schicksals der Söhne 
Chlodomers nicht sprechen wollen. 
Nachdem im Verlauf der Merowinger- wie auch Karolingerzeit das Teilungsprinzip wieder¬ 
holt zur Anwendung gekommen war, ohne die Reichseinheit dauerhaft zu gefährden, 
änderte sich dies um die Mitte des 9. Jahrhunderts. Denn im Vertrag von Verdun 843, des¬ 
sen Teilungsplan sich auf vorgegebene Machtkonstellationen stützte und supragentile, teils 
auch sprachlich unterschiedene politische Verbandsstrukturen begünstigte, ergab sich eine 
bewußte Abwendung vom bisherigen sog. Anwachsungsrecht der königlichen Brüder¬ 
gemeine zugunsten des bislang selten und schwach berücksichtigten Erb- oder Eintrittsrechts 
der Neffen. Diese Grundentscheidung von Verdun muß auch auf dem Hintergrund der sich 
formierenden künftigen Großvölker beiderseits des Rheins gesehen werden, was hier aber 
nicht näher auszuführen ist. Für das Mittelreich von 843 sind solche Zusammenhänge 
jedoch nicht erkennbar, und erst die Teilung von 855 nach Lothars I. Herrschaftsverzicht 
(und baldigem Tod) schuf relativ geschlossene Herrschaftskomplexe, die allerdings wegen 
ihrer Schwäche die Machtgier mächtigerer Nachbarn reizten. Gleichwohl hat Lothars II. 
Teilreich lebensfähige Strukturen hinterlassen, die weit über das ausgehende 9. und das 10. 
Jahrhundert hinausreichen. 
Anders als in Lotharingien setzte sich im größeren östlichen wie westlichen Nachbarreich 
die Idee der Unteilbarkeit durch, wesentlich gespeist von den neu belebten Gedanken der 
Individualsukzession und der Primogeniturfolge. Das Wahlrecht der Großen wurde dadurch 
nicht grundsätzlich angetastet, denn Erbrecht und Wahlrecht blieben verschränkt. Es dürfte 
vor allem an der kriegerischen Aristokratie gelegen haben, daß in Lotharingien ähnliche 
Gedanken nicht erkennbar griffen und das Land noch sehr lange ein Unruheherd blieb. In 
29
	        

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Herrmann, Hans-Walter. Lotharingia. Saarbrücken: SDV, Saarbrücker Dr. und Verl., 1995. Print.
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