NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

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Description

Persistent identifier:
1655718053
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-237389
Title:
NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel
Sub title:
Gleichschaltung - Neuordnung - Verwaltung
Author:
Muskalla, Dieter
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
25
Year of publication:
1995
Number of pages:
712 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
718

Description

Title:
Zehntes Kapitel: Die Gleichschaltung von Presse und Rundfunk
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
45

Table of contents

Table of contents

  • NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Zur Einführung
  • Erstes Kapitel: Die innenpolitische Situation des Saargebietes unter reichsdeutschem Einfluß vor der Volksabstimmung
  • Zweites Kapitel: Die internationalen Verträge, die Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und sonstigen Regelungen zur Errichtung des NS-Regimes an der Saar (vom 13. Januar bis 1. März 1935)
  • Drittes Kapitel: Die Vorstellungen und Planungen der NS-Machtinhaber zur Schaffung der neuen Verwaltungseinheit an der Saar sowie deren teilweise Verwirklichung
  • Viertes Kapitel: Der Aufbau der nationalsozialistischen Verwaltungsstruktur an der Saar unter dem Reichskommissar J. Bürckel
  • Fünftes Kapitel: Verwaltungs- und Organisationsänderungen in Bürckels Machtbereich im Vorfeld einer künftigen Reichsreform
  • Sechstes Kapitel: Die NSDAP, ihre Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen an der Saar - Aufbau, Unterstellung, Einsatz und Wirkung
  • Siebtes Kapitel: Die NS- Politik unter dem Gesichtspunkt des Emigrationsproblems, der Garantien und der Aufsicht durch den Obersten Abstimmungsgerichtshof
  • Achtes Kapitel: Bürckels innenpolitische Aktivitäten zur Verbesserung der Auswirkungen der Rückgliederung
  • Neuntes Kapitel: Die Auswirkungen der Machtpolitik Bürckels im kirchlichen und schulischen Bereich
  • Zehntes Kapitel: Die Gleichschaltung von Presse und Rundfunk
  • Schlussbetrachtung
  • Appendix
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Personenregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Faltbeilage: Übersichtskarte der Verwaltungseinheiten des Saargebiets (1934)
  • Remarks
  • Cover

Full text

Zehntes Kapitel 
Die Gleichschaltung von Presse und Rundfunk 
1. Das Zeitungssterben an der Saar unter besonderer Berücksichtigung 
der katholischen Presse sowie die illegale Presse nach 1933 bzw. 1935 
Die Behandlung der Presse im nationalsozialistischen Staat darf sicherlich im ge¬ 
samten Reichsgebiet als verhältnismäßig einheitlich angesehen werden. Für die 
Saar gilt lediglich das um zwei Jahre verzögerte Einsetzen presserechtlicher Be¬ 
stimmungen und speziell die Taktik des Reichspropagandaministeriums und der 
Reichspressekammer bei der Infiltrierung der Saarländer mit entsprechendem 
ideologischem Gedankengut in den Jahren 1933/341. Zeitweilige besondere Rück¬ 
sichtnahmen in den Veröffentlichungen Saar-spezifischer Themen, wie z.B. der 
Aufruf zur Mäßigung, Zurückhaltung, Vermeidung jeglicher rednerischer Entglei¬ 
sung aus "innerdeutscher Rücksichtnahme", stellen demnach kein Abweichen von 
der Gesamtlinie dar, sondern resultieren aus gezielten Überlegungen zur jeweili¬ 
gen Situation. 
Von NS-Seite wurde für die Zeit vor der Volksabstimmung die Tatsache durchaus 
erkannt, daß "die Presse an der Saar eine sehr scharfe Waffe in der Hand eines ge¬ 
schickten Schriftleiters"2 darstellte. Die Saar war reich an kleinen und mittleren 
Zeitungen; gerade die Heimatpresse mit ihrem kleinen, geschlossenen Leserkreis 
war in der Lage, das entsprechende Gedankengut portionsweise in bestimmte Be¬ 
völkerungsgruppen hineinzutragen. Die mittleren Zeitungen waren, dem Charak¬ 
ter der Bewohner folgend, katholisch-religiös eingestellt, wie etwa die "Saar¬ 
brücker Landeszeitung", das führende Organ des Zentrums an der Saar. Sie war 
am 1. Juli 1920 entstanden aus der Vereinigung der 1884 durch Kaplan Dasbach 
gegründeten "St. Johanner Volkszeitung" mit der seit 1. Juli 1904 erscheinenden 
"Saarpost" als "Bollwerk gegen die volks- und kirchenfeindlichen Bestrebungen 
des Liberalismus'". Die Zusammenlegung war im Zuge der Neugründung des 
Verlagsuntemehmens "Saarbrücker Druckerei und Verlag AG" erfolgt, das sich 
auch an der "Merziger Volkszeitung" und der "St. Wendeier Zeitung" beteiligte. 
1 Rechtsgrundlage der Zeitungsverbote im Reich bildete die VO des Reichspräsidenten v. 28.2.1933, wo¬ 
durch praktisch die Freiheit der Presse aufgehoben war. Vgl. O. J. Haie, Presse in der Zwangsjacke 
1933-1945. Ebenso: K. Koszyk, Deutsche Presse, S. 346- 443. Die "Taktik" im Sehr. Barths an den 
bayer. Min.Präs. im Juni 1934 mit dem entspr. Aufruf. LA Speyer, Best. Bez.Amt Kusel, Nr. 1.424, Bl. 
179f. Zur NS-Presse in der Weimarer Republik und im Dritten Reich vgl. M. Broszat, Bayern in der 
NS-Zeit, II, S. 8-89. 
2 K. Bartz, Weltgeschichte, S. 56 u. F. Jacoby, Herrschaftsübemahme, S. 128-135. 
551
	        

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