NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

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Description

Persistent identifier:
1655718053
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-237389
Title:
NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel
Sub title:
Gleichschaltung - Neuordnung - Verwaltung
Author:
Muskalla, Dieter
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
25
Year of publication:
1995
Number of pages:
712 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
718

Description

Title:
Sechstes Kapitel: Die NSDAP, ihre Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen an der Saar - Aufbau, Unterstellung, Einsatz und Wirkung
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
73

Table of contents

Table of contents

  • NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Zur Einführung
  • Erstes Kapitel: Die innenpolitische Situation des Saargebietes unter reichsdeutschem Einfluß vor der Volksabstimmung
  • Zweites Kapitel: Die internationalen Verträge, die Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und sonstigen Regelungen zur Errichtung des NS-Regimes an der Saar (vom 13. Januar bis 1. März 1935)
  • Drittes Kapitel: Die Vorstellungen und Planungen der NS-Machtinhaber zur Schaffung der neuen Verwaltungseinheit an der Saar sowie deren teilweise Verwirklichung
  • Viertes Kapitel: Der Aufbau der nationalsozialistischen Verwaltungsstruktur an der Saar unter dem Reichskommissar J. Bürckel
  • Fünftes Kapitel: Verwaltungs- und Organisationsänderungen in Bürckels Machtbereich im Vorfeld einer künftigen Reichsreform
  • Sechstes Kapitel: Die NSDAP, ihre Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen an der Saar - Aufbau, Unterstellung, Einsatz und Wirkung
  • Siebtes Kapitel: Die NS- Politik unter dem Gesichtspunkt des Emigrationsproblems, der Garantien und der Aufsicht durch den Obersten Abstimmungsgerichtshof
  • Achtes Kapitel: Bürckels innenpolitische Aktivitäten zur Verbesserung der Auswirkungen der Rückgliederung
  • Neuntes Kapitel: Die Auswirkungen der Machtpolitik Bürckels im kirchlichen und schulischen Bereich
  • Zehntes Kapitel: Die Gleichschaltung von Presse und Rundfunk
  • Schlussbetrachtung
  • Appendix
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Personenregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Faltbeilage: Übersichtskarte der Verwaltungseinheiten des Saargebiets (1934)
  • Remarks
  • Cover

Full text

haltung bei der Mitgliederaufnahme deklarierte er nun als falsch, "die überwälti¬ 
gende Mehrheit mit Mißtrauen" zu behandeln, als irrig, und er ging so weit zu 
fordern, "wer mir von den Parteiführern nicht auf diesem Wege folgen kann, der 
mag die Konsequenzen ziehen"59. Künftig sollte die Mitgliedsnummer an der Saar 
keine qualitative Bedeutung mehr haben, sondern nur eine technische. Wer also 
seine Mitgliedskarte erst in einem Jahr bekomme, sei so wertvoll wie einer, der sie 
schon einige Jahre besitze. "Ewige Rache üben, ist gewiß nicht der Bestandteil 
einer anständigen Gesinnung. Als Voraussetzung verlange ich nur ehrenhafte Hal¬ 
tung, unbedingte Disziplin und den Willen zum Zusammenhalt, wie er einst um 
die Tage des 13. Januar vorhanden war."60 
Als eine Schutzbehauptung für spätere Aufnahmeverweigerungen befaßte er sich 
anschließend noch mit den Auswirkungen des römischen Abkommens. Er wies die 
Auffassung als falsch zurück, daß dieses Abkommen jetzt am 1. März ablaufe und 
daß damit auch die Entlassung der Status quo-Anhänger erfolgen müsse. Das Ab¬ 
kommen bleibe vielmehr in Kraft. Lediglich das Oberste Abstimmungsgericht 
werde verschwinden. Es sei bekannt geworden, daß einzelne bestellte Provokateure 
nach dem 1. März Angriffe auf einzelne Status quo-Anhänger unternehmen woll¬ 
ten, um dadurch Deutschland Unannehmlichkeiten zu bereiten. Wer in dieser 
Frage die notwendige Disziplin verletze, können niemals darauf rechnen, in die 
Nationalsozialistische Partei aufgenommen zu werden. 
Die Verwirklichung dieser Proklamation Btirckels vom 29. Februar 1936 ließ aber 
noch bis zum 6. Juni auf sich warten. Erst dann veröffentlichte die Gauleitung die 
entsprechenden Richtlinien über die Aufnahme von Angehörigen der Deutschen 
Front in die NSDAP61. Danach hatten alle ehemalige Angehörige der Deutschen 
Front ab dem 18. Lebensjahr die Möglichkeit, die Parteiaufnahme zu beantragen62. 
Unter Beachtung der Aufhahmemodalitäten, der entrichteten Gebühr und eines 
eventuellen Werbebeitrages entsprechend der wirtschaftlichen Lage des einzelnen 
galt diese Regelung auch nur bis zum 1. Juli 1936. Nach diesem Zeitpunkt galt 
wieder die allgemeine Mitgliedersperre. Diese Maßnahmen Bürckels nach einem 
Jahr NS-Herrschaft an der Saar lassen massive innere Schwierigkeiten vermuten. 
Der Ansturm auf die Parteimitgliedschaft hatte nachgelassen, die Verdienste alter 
Parteigenossen waren nicht durch entsprechende Ämterzuteilungen anerkannt 
worden, und die wirtschaftlichen Versprechungen hatten sich nicht erfüllt, so daß 
bereits zu diesem Zeitpunkt eine gewisse Ernüchterung der Saarbevölkerung nach 
dem "Heim ins Reich"-Enthusiasmus konstatiert werden kann. 
Bliebe noch die Frage zu klären, inwieweit Saarbrücken als Sitz von Bürckels 
Reichskommissariat die Chance gehabt hatte, auch den Sitz der Gauleitung zu er¬ 
halten, zumal anläßlich einer Besprechung am 14. November 1935 im Reichsin- 
nenministerium bei einer Diskussion über die Notwendigkeit des Neubaues eines 
59 NSZ-Rheinfront Nr. 51 v. 29.2.1936. 
60 Ebd. Nr. 51 v. 29.2.1936. 
61 S.Z. Nr. 152 v. 6.6.1936. 
62 Gemäß den Voraussetzungen des Gauleiters in der NSZ-Rheinfront Nr. 51 v. 29.2.1936. 
357
	        

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