NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel

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Description

Persistent identifier:
1655718053
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-237389
Title:
NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel
Sub title:
Gleichschaltung - Neuordnung - Verwaltung
Author:
Muskalla, Dieter
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
25
Year of publication:
1995
Number of pages:
712 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
718

Description

Title:
Viertes Kapitel: Der Aufbau der nationalsozialistischen Verwaltungsstruktur an der Saar unter dem Reichskommissar J. Bürckel
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
107

Table of contents

Table of contents

  • NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Zur Einführung
  • Erstes Kapitel: Die innenpolitische Situation des Saargebietes unter reichsdeutschem Einfluß vor der Volksabstimmung
  • Zweites Kapitel: Die internationalen Verträge, die Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und sonstigen Regelungen zur Errichtung des NS-Regimes an der Saar (vom 13. Januar bis 1. März 1935)
  • Drittes Kapitel: Die Vorstellungen und Planungen der NS-Machtinhaber zur Schaffung der neuen Verwaltungseinheit an der Saar sowie deren teilweise Verwirklichung
  • Viertes Kapitel: Der Aufbau der nationalsozialistischen Verwaltungsstruktur an der Saar unter dem Reichskommissar J. Bürckel
  • Fünftes Kapitel: Verwaltungs- und Organisationsänderungen in Bürckels Machtbereich im Vorfeld einer künftigen Reichsreform
  • Sechstes Kapitel: Die NSDAP, ihre Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen an der Saar - Aufbau, Unterstellung, Einsatz und Wirkung
  • Siebtes Kapitel: Die NS- Politik unter dem Gesichtspunkt des Emigrationsproblems, der Garantien und der Aufsicht durch den Obersten Abstimmungsgerichtshof
  • Achtes Kapitel: Bürckels innenpolitische Aktivitäten zur Verbesserung der Auswirkungen der Rückgliederung
  • Neuntes Kapitel: Die Auswirkungen der Machtpolitik Bürckels im kirchlichen und schulischen Bereich
  • Zehntes Kapitel: Die Gleichschaltung von Presse und Rundfunk
  • Schlussbetrachtung
  • Appendix
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Personenregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Faltbeilage: Übersichtskarte der Verwaltungseinheiten des Saargebiets (1934)
  • Remarks
  • Cover

Full text

a. Einleitung einer Verwaltungsreform der Gemeinde unter besonderer Berück¬ 
sichtigung der Stellung der Partei im nationalsozialistischen Staate, 
b. verstärkte Einbindung der Gemeinde in das Staatsganze, 
c. Schaffung einer festen Ordnung des gemeindlichen Finanzwesens, 
d. Neugliederung der Gemeinde und ihre Zusammenfassung zu leistungsfähige¬ 
ren engeren Verbänden und 
e. Sicherung der Einheit der örtlichen Verwaltung37. 
Die Deutsche Gemeindeordnung wurde als ein Spitzenmodell angesehen, das Ver¬ 
suche wie die sogenannte oldenburgische Verwaltungsreform (reine territoriale 
Neugliederung, Bildung großräumiger Gemeinden, große Kreise) oder die Amts¬ 
ordnung für Rheinland und Westfalen (unter Aufrechterhaltung der Siedlungsein¬ 
heit naturgewachsener Gemeinden Zusammenschluß der kreisangehörigen Ge¬ 
meinden zu engeren Gemeindeverbänden mit hauptamtlicher, fachlich geschulter 
Verwaltung) überflügelte. Die neue Ordnung sollte im Sinne der Selbstverwaltung 
der Gemeinde als volksnächstem Teil des Verwaltungsorganismus' alle öffentli¬ 
chen Aufgaben nach örtlichem Bedürfnis und örtlicher Leistungsfähigkeit zuge¬ 
stehen, soweit nicht ganz besondere Staatsnotwendigkeiten die Ausführung durch 
Staatsbehörden verlangten. Die Einheit der örtlichen Verwaltung war soweit als 
möglich wiederherzustellen, indem staatliche Aufgaben nur per Gesetz übertragen 
werden konnten und die Übertragung neuer Pflichten und Eingriffe in die Verwal¬ 
tung der Gemeinde nur durch Gesetz zulässig waren. Verordnungen zur Durchfüh¬ 
rung solcher Gesetze sollten der Zustimmung des RMdl bedürfen, wobei der Leiter 
der Gemeinde allein die Verantwortung für die Führung der Geschäfte trug. Ferner 
war jede Schaffung von Organen oder Dienststellen zur Aufteilung der Verantwor¬ 
tung abzulehnen, und unterstanden alle Beamten und sonstigen Dienstkräfte der 
Gemeinde allein dem Leiter der Gemeinde als ihrem Dienstvorgesetzten. Die staat¬ 
liche Aufsicht über die Gemeinde war nur einer Stelle übertragen, die bei einer 
Obersten Kommunal-Aufsichtsbehörde, dem RMdl, gipfelte (die fachliche Auf¬ 
sicht gern. Sondergesetzen ausgenommen); nur die Kommunal-Aufsichtsbehörde 
(und nicht Fachbehörden oder sonstige Stellen) sollten mit Zwangsmitteln eingrei- 
fen können38. 
Um diese Grundsätze in die Tat umzusetzen, beriefen in den folgenden Wochen 
die Kreisleiter als die Beauftragten der NSDAP in den Angelegenheiten der 
Reichsgemeindeordnung die neuen Gemeinderäte und Ratsherren; K. Eichner im 
Kreis Homburg, Dr. O. Reisei im Kreis Merzig, J. Weber im Kreis Ottweiler, P. 
Schaub im Kreis Saarlouis, F. Schubert im Kreis St. Ingbert, P. Zewen im Kreis St. 
Wendel, W. Weiter im Kreis Saarbrücken-Land und im Kreis Saarbrücken-Stadt 
37 NSZ-Rheinfront Nr. 184 v. 9.8.1935 u. Nr. 185 v. 10.8.1935 (Forts.). 
38 . 
NSZ-Rheinfront Nr. 185 v. 10.8.1935: "Neugliederung der Gemeinden”. Den Brief eines Gemeinde¬ 
schulzen über kommunale Verhältnisse der Vergangenheit und künftige Erwartungen, in: Die Landge¬ 
meinde 1935, Nr. 1,S. 37ff. 
279
	        

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