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NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel (25)

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Bibliographic data

fullscreen: NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel (25)

Monograph

Persistent identifier:
1655718053
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-237389
Title:
NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel
Sub title:
Gleichschaltung - Neuordnung - Verwaltung
Author:
Muskalla, Dieter
Volume count:
25
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarbrücker Dr. und Verl.
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Volume number:
25
Year of publication:
1995
Number of pages:
712 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
718

Chapter

Title:
Zweites Kapitel: Die internationalen Verträge, die Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und sonstigen Regelungen zur Errichtung des NS-Regimes an der Saar (vom 13. Januar bis 1. März 1935)
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
24

Contents

Table of contents

  • NS-Politik an der Saar unter Josef Bürckel (25)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Homepage
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Zur Einführung
  • Erstes Kapitel: Die innenpolitische Situation des Saargebietes unter reichsdeutschem Einfluß vor der Volksabstimmung
  • Zweites Kapitel: Die internationalen Verträge, die Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen und sonstigen Regelungen zur Errichtung des NS-Regimes an der Saar (vom 13. Januar bis 1. März 1935)
  • Drittes Kapitel: Die Vorstellungen und Planungen der NS-Machtinhaber zur Schaffung der neuen Verwaltungseinheit an der Saar sowie deren teilweise Verwirklichung
  • Viertes Kapitel: Der Aufbau der nationalsozialistischen Verwaltungsstruktur an der Saar unter dem Reichskommissar J. Bürckel
  • Fünftes Kapitel: Verwaltungs- und Organisationsänderungen in Bürckels Machtbereich im Vorfeld einer künftigen Reichsreform
  • Sechstes Kapitel: Die NSDAP, ihre Gliederungen, angeschlossenen Verbände und Organisationen an der Saar - Aufbau, Unterstellung, Einsatz und Wirkung
  • Siebtes Kapitel: Die NS- Politik unter dem Gesichtspunkt des Emigrationsproblems, der Garantien und der Aufsicht durch den Obersten Abstimmungsgerichtshof
  • Achtes Kapitel: Bürckels innenpolitische Aktivitäten zur Verbesserung der Auswirkungen der Rückgliederung
  • Neuntes Kapitel: Die Auswirkungen der Machtpolitik Bürckels im kirchlichen und schulischen Bereich
  • Zehntes Kapitel: Die Gleichschaltung von Presse und Rundfunk
  • Schlussbetrachtung
  • Appendix
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Ortsregister
  • Personenregister
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung
  • Faltbeilage: Übersichtskarte der Verwaltungseinheiten des Saargebiets (1934)
  • Remarks
  • Cover

Full text

1. Polizei 
Nach der Rückgliederung wird die normale Belegung des Saargebietes mit Polizei 
aller Kategorien dem bisherigen Kontingent entsprechen (1.500 Beamte), so daß 
sich in der entmilitarisierten Zone links des Rheins (mit Einschluß der früheren 
Brückenköpfe) 11.500 Mann (davon 3.300 kaserniert) befinden. 
2. Luftfahrt 
Zu den vier Flughäfen, die für die entmilitarisierte Zone vorgesehen sind, kommt 
der Flughafen Saarbrücken hinzu; in Saarlouis wird ein Verkehrslandeplatz vorge¬ 
sehen (linksrheinisch insges. 16 Plätze bisher). Ansonsten wird auf die Bestim¬ 
mungen der Luftfahrtvereinbarungen vom 22. Mai 1926 verwiesen23. 
Lavals Brief enthielt im Unterschied zu Kösters Text noch die französischen Be¬ 
denken hinsichtlich der eventuellen Präsenz von SA, SS und AD im Saargebiet 
nach der Rückkehr ins Reich. Ferner wies er unter Bezug auf die für die Rheinzone 
geltenden Mobilmachungsbeschränkungen auf das Eisenbahn- und Straßennetz 
hin, das die Französische Regierung nur zu reinen Wirtschaftszwecken eingesetzt 
sehen wollte; und letztlich hoffte Laval, künftig auf diplomatischem Wege oder 
unter Anwendung der geltenden Verträge mit der Deutschen Regierung verhan¬ 
deln zu können. Die französischen Bedenken konnten demnach bis zum Schluß 
nicht ausgeräumt werden, hatten es die Nationalsozialisten doch verstanden, unter 
Umgehung des Rates, und damit zumindest einer größeren Weltöffentlichkeit, ihre 
Vorstellungen eines militanten Staates, auch an der Saar, durchzusetzen. 
Zum Zeitpunkt der Übergabefeierlichkeiten am 1. März 1935 galten demnach be¬ 
reits die entsprechenden Absprachen, wobei auch offen die ungelöste Frage der 
nationalsozialistischen Formationen zutage trat. Trotz aller Äußerungen zu einer 
harten Gangart, ertönten auf deutscher Seite zumindest noch vier Wochen vorher 
Beteuerungen zur Mäßigung. So müsse sich die Teilnahme von Reichswehrange¬ 
hörigen an Festivitäten auf Urlauber beschränken, sei die dienstliche Teilnahme 
von Offizieren und Mannschaften oder Abordnungen nicht möglich, wobei die of¬ 
fizielle Teilnahme der Herren Befehlshaber an einzelnen Feiern einer besonderen 
Entscheidung Vorbehalten bleibe und für Musikkapellen nur die außerdienstliche 
Teilnahme in Frage komme24. Bei der Vorbereitung des Staatsaktes anläßlich der 
Feier zur Übernahme des Saargebietes war dann allerdings die Rede von der Teil¬ 
nahme einer Landespolizeihundertschaft der Landespolizeigruppe General Göring 
(mit Musik und Spielmannszug) und einer Landespolizeiabteilung aus der entmili¬ 
tarisierten Zone (darunter eine bayerische Hundertschaft). Dies entsprach den vom 
AA geäußerten Wünschen, wonach Verstärkungen von außerhalb der entmilitari¬ 
sierten Zone 200 Mann nicht überschreiten sollten25. Tatsächlich zeigte der NS- 
23 SDNJO 16, 1935, S. 528. 
24 Geh. Sehr, des Reichswehrministers v. 4.2.1935. AA...betr. Die Rückgliederung des Saargebiets 1935, 
Bd.2. 
25 Aktenvermerk v. 22.2.1935 und Befehl v. 24.2.1935 für die Teilnahme durch den Preuß. Ministerprä¬ 
sidenten. Ebd. Bd, 4. 
162
	        

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Muskalla, Dieter. NS-Politik an Der Saar Unter Josef Bürckel. Saarbrücken: Saarbrücker Dr. und Verl., 1995. Print.
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