Geschichte der Elektrizitätsversorgung des Saarlandes unter besonderer Berücksichtigung der Vereinigten Saar-Elektrizitäts-AG

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Description

Persistent identifier:
1655701002
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-104729
Title:
Geschichte der Elektrizitätsversorgung des Saarlandes unter besonderer Berücksichtigung der Vereinigten Saar-Elektrizitäts-AG
Sub title:
ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte des Saarlandes
Author:
Herzig, Thomas
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva-Verl. Thinnes u. Nolte Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
17
Year of publication:
1987
Number of pages:
414 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
418

Description

Title:
III. Einschnitt und Wegbereiter für die Elektrizitätsversorgung: Der Erste Weltkrieg 1914 - 1918
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
9

Table of contents

Table of contents

  • Geschichte der Elektrizitätsversorgung des Saarlandes unter besonderer Berücksichtigung der Vereinigten Saar-Elektrizitäts-AG
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Inhalt
  • Verzeichnis der Abbildungen
  • Verzeichnis der Karten
  • Verzeichnis der Tabellen
  • Introduction
  • I. Die Anfänge der Elektrizitätsversorgung an der Saar
  • II. Die Entstehung des ersten regionalen Elektrizitätsversorgungsunternehmens an der Saar
  • III. Einschnitt und Wegbereiter für die Elektrizitätsversorgung: Der Erste Weltkrieg 1914 - 1918
  • IV. Die Zeit unter dem Völkerbund 1919/20 - 1935
  • V. "Heim ins Reich" - die Zeit nach dem 13. Januar 1935
  • VI. Kriegsjahre an der Saar 1939 - 1945
  • VII. Das Saarland unter französischem Einfluß 1945 - 1957/59
  • VIII. Zusammenfassung der saarländischen Elektrizitätsversorgung: Aufstieg der VSE zum Landesversorgungsunternehmen
  • Zusammenfassung
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Abkürzungen
  • Appendix
  • Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte und Volksforschung e. V.
  • Cover

Full text

Zungen zunichte gemacht. Zusätzlich belastete die Bergwerksdirektion der 1914/15 be¬ 
gonnene Bau des Kraftwerkes Weiher bei Göttelborn wegen gestiegener Baukosten, 
Materialiieferungsproblemen und Einberufungen bei den Baufirmen immer stärker, 
weshalb anläßlich der jahresbefahrung von 1916 der Einbau der dritten und vierten 
Turbine vorerst zurückgestellt werden mußte14. 
Am 23./25.09./08.10.1915 schlossen der Kreis Saarlouis und die SVG einen für die 
Fortentwicklung der Elektrizitätsversorgung wichtigen Vertrag — unter Zustimmung 
der damaligen Pächterin des Kreis-Elektrizitätswerkes in Saarlouis, der Eisenbau- 
Gesellschaft Becker & Cie GmbH, Berlin15. In diesem Vertrag wurde hinsichtlich der 
Gebietsabgrenzung festgelegt, daß sich die SVG verpflichtete, in den Kreisen Saarlouis 
und Merzig keine elektrische Energie abzugeben, mit den folgenden Einschränkungen: 
1. Die Ausübung des Vertrages zwischen der königlichen Bergwerksdirektion Saar¬ 
brücken und der Gemeinde Ensdorf blieb zunächst der SVG Vorbehalten, der Kreis 
Saarlouis erhielt jedoch bis zum 01.07.1917 eine Option auf Eintritt in diesen Vertrag. 
2. Die SVG trat in den Vertrag zwischen der Gemeinde Fraulautern und der 
Gasanstalts-Betriebsgesellschaft Berlin ein. Der Kreis Saarlouis verpflichtete sich fer¬ 
ner, in den Kreisen Saarbrücken und Ottweiler keine elektrische Energie abzugeben 
und sich in der Bürgermeisterei Schwalbach in den Gemeinden Wadgassen, Schaffhau¬ 
sen und Hostenbach auf die Belieferung von Abnehmern zu beschränken, die unter 
Anrechnung ihrer eigenen Anlagen einen Anschlußwert von weniger als 25 kW hat¬ 
ten. In der Lieferung an seine eigenen Betriebe war Saarlouis durch vorstehende Ver¬ 
pflichtungen nicht eingeschränkt. Ferner wurde vereinbart, daß die SVG an den Kreis 
Saarlouis elektrische Energie liefern sollte, wobei Saarlouis eine jährliche Mindestab¬ 
nahme von 2 Mio kWh und eine Mindestbelastung „im Durchschnitt der höchst bela¬ 
steten Viertelstunde eines jeden Jahres“ von 400 kW garantierte. Der Strombezug soll¬ 
te zehn Monate nach Beendigung des gegenwärtig in der Rheinprovinz bestehenden 
Kriegszustandes beginnen. Gleichzeitig bereinigten SVG und GBG ihr Vertragsver¬ 
hältnis, indem der Vertrag vom November 1912 für aufgehoben erklärt wurde. Ledig¬ 
lich für die Stadt Saargemünd getroffene Vereinbarungen blieben bestehen. Die GBG 
entließ die SVG ausdrücklich aus allen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den 
im Kreis Saarlouis abzutretenden Gemeinden und übertrug hier ihre Stromlieferungs¬ 
rechte. Mit diesem Vertrag bewahrte sich die SVG die Versorgung der Großabnehmer 
Mannesmann-Röhren werke Bous und Blechwalzwerk Hostenbach, während Saarlou¬ 
is sein Gebiet im östlichen Kreisteil abrunden konnte. Die vereinbarte Stromlieferung 
an den Kreis Saarlouis sollte später noch zu langjährigen Auseinandersetzungen 
führen. 
Die von 1915 auf 1916 um über 90 % gesteigerte nutzbare Stromabgabe der SVG war 
fast ausschließlich auf Großverbraucher, in erster Linie die Mannesmann-Röhren¬ 
werke, zurückzuführen (vgl. Tab. 14). 
Der Kleinverbrauch wies trotz zunehmender Neuanschlüsse nur geringe Zuwachsra¬ 
ten auf, „in Folge der einschneidenden Wirkung der Sommerzeit“ und weitreichender 
Einschränkungen der Straßen- und Bahnhofsbeleuchtung16. Ungeachtet der mit zu- 
14 Vgl. zum Bau des Kraftwerkes Weiher LA Sbr. 564/191, 564/107, S. 255ff. 
15 LA Sbr. 564/1747, S. 74ff. 
16 VSE-AHV, Geschäftsbericht für 1916. 
101
	        

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