Geschichte der saarländischen Steinkohlengrube Sulzbach-Altenwald

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Description

Persistent identifier:
165570091X
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-189733
Title:
Geschichte der saarländischen Steinkohlengrube Sulzbach-Altenwald
Sub title:
(1841 - 1932)
Author:
Klein, Ernst
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva-Verl. Thinnes & Nolte Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
16
Year of publication:
1987
Number of pages:
146 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
151

Description

Structure type:
Preface
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
2

Table of contents

Table of contents

  • Geschichte der saarländischen Steinkohlengrube Sulzbach-Altenwald
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Inhalt
  • Preface
  • Einleitung: Die Vorgeschichte
  • I. Die Grube Sulzbach-Altenwald von ihrer Gründung bis zur Errichtung der Berginspektionen (1841 - 1861)
  • II. Die Inspektion Sulzbach-Altenwald bis zur Gründerkrise (1861 - 1880)
  • III. Von der Gründerkrise bis zur Jahrhundertwende
  • IV. Von der Jahrhundertwende bis zum Ende des Ersten Weltkrieges
  • V. Die letzten Jahre
  • Epilog
  • Quellen und Literatur
  • Abbildungen und Karten
  • Cover

Full text

Vorwort 
Die nachfolgende Untersuchung möchte einen Beitrag zur Unternehmensgeschichte lei¬ 
sten, auch wenn es sich bei der Steinkohlengrube, deren geschichtliche Entwicklung hier 
nachzuzeichnen versucht wird, um ein Unternehmen besonderer Art handelt: erstens war 
von Anfang an der Staat der Eigentümer der Grube, und er ließ sie überdies, im Unter¬ 
schied zu den heutigen Saargruben, die sich ja immer noch im Besitz der öffentlichen Hand 
befinden, unmittelbar von eigenen Beamten betreiben. Und zweitens waren die beamteten 
Betriebsleiter der Grube nicht befugt, unternehmerische Entscheidungen in eigener Ver¬ 
antwortung zu treffen, sondern in allen wichtigen Fragen fielen diese Entscheidungen in 
der den einzelnen Gruben Vorgesetzten Behörde, zuerst im Bergamt, dann in der Berg¬ 
werksdirektion. 
Diese beiden Besonderheiten fielen indessen im Hinblick auf die Unternehmensführung 
nicht so sehr ins Gewicht, wie es auf den ersten Blick scheinen möchte. Denn die leitenden 
Beamten waren im allgemeinen nicht nur für ihre Aufgabe hervorragend qualifiziert, son¬ 
dern sie waren überdies genötigt, die Grube nach rein unternehmerischen Gesichts¬ 
punkten zu leiten, weil sie einerseits kein Absatzmonopol besaßen, allenfalls ein regional 
sehr begrenztes, sondern die Konkurrenz insbesondere der westfälischen und belgischen 
Reviere zu bestehen hatten, und weil andererseits auch der staatliche Eigentümer von 
seinen Beamten die Erwirtschaftung maximaler Gewinne erwartete. Außerdem darf man 
nicht vergessen, daß der Steinkohlenbau in besonderer Weise produktionstechnischen 
Zwängen und daraus resultierenden investiven Notwendigkeiten unterliegt, denen sich 
auch der Staat als Eigentümer nicht entziehen kann. 
Was aber die unternehmerischen Entscheidungen angeht, so war der Umstand, daß diese 
nicht unmittelbar von der Grubenleitung, sondern von der Vorgesetzten Behörde gefällt 
wurden, insofern nicht von so großer Bedeutung, als bis 1861 zumindest die Bergmeister, 
danach alle Chefs der Inspektionen selbst Mitglieder dieser Behörde waren, und man in 
betrieblichen Angelegenheiten der einzelnen Gruben eigentlich immer dem Votum des 
Leiters der betroffenen Grube folgte. Nur in allgemeinen, das gesamte Revier betreffenden 
Fragen kam es gelegentlich zu kontroversen Diskussionen, bei denen gewöhnlich das 
Votum der Mehrheit den Ausschlag gab, auch wenn de jure dem Chef der Behörde allein 
die Entscheidung Vorbehalten war. 
Bei der Darstellung dieser Grubengeschichte wurde versucht, alle drei für ein solches Un¬ 
ternehmen wichtigen Aspekte: den technischen, ökonomischen und sozialen, soweit die 
Quellen dies zulassen, gleichermaßen zu berücksichtigen. Dabei wurde allerdings die 
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