Bildungspolitik im Saarland

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Description

Persistent identifier:
1655684833
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-183442
Title:
Bildungspolitik im Saarland
Sub title:
1945 - 1955
Author:
Küppers, Heinrich
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva-Verlag Thinnes u. Nolte Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
14
Year of publication:
1984
Number of pages:
362 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
365

Description

Title:
F. Der Übergang zur Bildungspolitik als Bundesland
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
24

Table of contents

Table of contents

  • Bildungspolitik im Saarland
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Zur Einführung
  • A. Bedingungen und Voraussetzungen für bildungspolitisches Handeln im Saarland am Ende des Zweiten Weltkrieges
  • B. Der Neuaufbau des öffentlichen Bildungswesens an der Saar unter der Regie der französischen Militäradministration
  • C. Die Verfassungsartikel über schulische und universitäre Bildung sowie Kulturpflege, das französisch-saarländische Kulturabkommen und der Ausbau des saarländischen Bildungswesens in den Jahren von 1947 bis 1951
  • D. Die Universität des Saarlandes im Spannungsfeld zwischen lokalen Interessen und europäischer Perspektive
  • E. Im Sturm der Jahre 1951 bis 1955
  • F. Der Übergang zur Bildungspolitik als Bundesland
  • G. Zusammenfassung
  • Quellenanhang
  • Verzeichnis der Quellen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Personenregister
  • Cover

Full text

F. 
Der Übergang zur Bildungspolitik als Bundesland 
Dadurch, daß Frankreich und mit ihm Hoffmann und seine Freunde die politischen Kon¬ 
sequenzen aus dem Referendum vom Oktober 1955 zogen, indem sie den klaren Mehr¬ 
heitswillen der saarländischen Bevölkerung gegen eine separate Staatlichkeit einer „euro¬ 
päischen“ Saar im Rahmen der Oberhoheit der Westeuropäischen Union anerkannten 
und ihn gleichzeitig als indirektes Plebiszit für eine Rückkehr der Saar nach Deutschland 
hinnahmen, reduzierte sich die Liquidation der Saarfrage zu einer vorwiegend ökonomi¬ 
schen Angelegenheit. Ihre Erledigung erfolgte nach langwierigen Verhandlungen in dem 
am 27. Oktober 1956 in Luxemburg von Adenauer und dem französischen Ministerprä¬ 
sidenten Guy Mollet Unterzeichneten Vertrag zur Regelung der Saarfrage. Ausgehend von 
der Generalbestimmung, daß das Saarland zum 1. Januar 1957 politisch nach Deutsch¬ 
land zurückkehrt und bis spätestens 31. Dezember 1959 auch wirtschafts- und währungs¬ 
politisch, gab der Kontrakt der französischen Seite die von ihr geforderten ökonomischen 
Garantien und Kompensationen an die Hand, die sie für eine allseits befriedigende Lösung 
der Saarfrage geltend machte. Darüber hinaus erhielt sie noch einige Zusagen, die, wie 
etwa die Schiffbarmachung der Mosel für 1500-Tonnenschiffe, zwar mit der Saarfrage 
nicht zusammenhingen, die sie aber zur Vorbedingung für einen Ausgleich gefordert 
hatte. 
Die Regelung der künftigen saarländisch-französischen Kulturbeziehungen wird man im 
Luxemburger Vertrag allerdings vergeblich suchen1. Sie blieben besonderen Verhand¬ 
lungen zwischen Saarbrücken und Paris Vorbehalten. Die separate Neubestimmung der 
saarländisch-französischen Kulturbeziehungen ergab sich zwangsläufig aus der neu zu 
definierenden Souveränität des Saarlandes als künftiger Gliedstaat der Bundesrepublik 
Deutschland; denn aus der Tradition des deutschen Verfassungsrechts heraus bestimmte 
auch das Grundgesetz2, daß die Länder kulturpolitisch völlig selbständig und vonein¬ 
ander unabhängig seien, also auch und gerade in der Gestaltung ihres Schul- und Ausbil¬ 
dungswesens bis hin zu den wissenschaftlichen Hochschulen. Auszugleichen waren die 
kulturpolitischen Interessen zwischen Paris und Saarbrücken insbesondere in Bezug auf 
den französischen Sprachunterricht und hier vor allem auf seinen Stellenwert im Bereich 
der Volksschulen, die französische Marechal-Ney-Schule in Saarbrücken und schließlich 
hinsichtlich der künftigen finanziellen Beteiligung und Mitwirkung Frankreichs an der 
Universität des Saarlandes. Wenn diese Fragen angesichts der generösen Haltung Frank¬ 
reichs nach dem 23. Oktober 1955 auch auf den ersten Blick wenig problematisch 
schienen, so wurde der neuen, seit dem 10. Januar 1956 unter Ministerpräsident Hubert 
Ney amtierenden Saarregierung3 dennoch viel diplomatisches Geschick abverlangt, um 
sie zu lösen. 
1 Vgl. im einzelnen den Text des am 27. 10. 1956 in Luxemburg Unterzeichneten Vertrags mit An¬ 
lagen und Briefen in französischer und deutscher Sprache, hrsgg. von der Regierung des Saar¬ 
landes, Saarbrücken o. J. (1956). 
2 Vgl. hierzu die Artikel 71 bis 75 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949. 
3 Vom 29. 10. 1955 bis zum 9. 1. 1956 amtierte ein Übergangskabinett unter Heinrich Welsch. 
Seine Mitglieder waren sämtlich parteilos. 
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