Bildungspolitik im Saarland

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Description

Persistent identifier:
1655684833
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-183442
Title:
Bildungspolitik im Saarland
Sub title:
1945 - 1955
Author:
Küppers, Heinrich
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva-Verlag Thinnes u. Nolte Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
14
Year of publication:
1984
Number of pages:
362 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
365

Description

Title:
D. Die Universität des Saarlandes im Spannungsfeld zwischen lokalen Interessen und europäischer Perspektive
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
22

Table of contents

Table of contents

  • Bildungspolitik im Saarland
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • Verzeichnis der Abkürzungen
  • Zur Einführung
  • A. Bedingungen und Voraussetzungen für bildungspolitisches Handeln im Saarland am Ende des Zweiten Weltkrieges
  • B. Der Neuaufbau des öffentlichen Bildungswesens an der Saar unter der Regie der französischen Militäradministration
  • C. Die Verfassungsartikel über schulische und universitäre Bildung sowie Kulturpflege, das französisch-saarländische Kulturabkommen und der Ausbau des saarländischen Bildungswesens in den Jahren von 1947 bis 1951
  • D. Die Universität des Saarlandes im Spannungsfeld zwischen lokalen Interessen und europäischer Perspektive
  • E. Im Sturm der Jahre 1951 bis 1955
  • F. Der Übergang zur Bildungspolitik als Bundesland
  • G. Zusammenfassung
  • Quellenanhang
  • Verzeichnis der Quellen
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Personenregister
  • Cover

Full text

sehen Politik zwischen Europa und autonomistischer Selbstbehauptung führt dazu, daß 
schon in diesem Abschnitt auf die im nächsten Hauptkapitel anstehende Zentralfrage 
nach der bildungspolitischen Entwicklung im Rahmen der Auseinandersetzungen um die 
Saar nach 1951 einzugehen sein wird. Gleichwohl wird das Hauptaugenmerk dem bemer¬ 
kenswerten Versuch gelten, eine Hochschule zu etablieren, die insbesondere zur Erfüllung 
folgender Aufgaben beitragen sollte: der bildungsökonomischen Abstützung für das 
Saarland, dem wissenschaftlich-kulturellen Austausch zwischen dem Saarland und 
Frankreich und der Verständigung der westeuropäischen Völker. Bereits die geschriebene 
Verfassung der Universität wird zeigen, daß Europa in dieser Konstellation nur eine unter¬ 
geordnete Rolle spielte. 
1. Verfassung und Verwaltungsorgane der Universität 
Laut Artikel 13 des Statuts der Universität des Saarlandes vom 3. April 195010 11 hatte die 
Universität des Saarlandes als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit finanzieller Auto¬ 
nomie'' folgende Organe: den Verwaltungsrat, den Rektor und Prorektor, den General¬ 
sekretär als Chef der Universitätsverwaltung und den Universitätsrat. Von diesen Gre¬ 
mien war, darauf hatte man sich schon im Jahre 1948 bei den Gründungsverhandlungen 
im Quai d’Orsay geeinigt12, der paritätisch aus Saarländern und Franzosen zusammenge¬ 
setzte Verwaltungsrat das eindeutig Bestimmende. Ausgehend von der Formel des Arti¬ 
kels 14, daß der Verwaltungsrat die Leitung der Universität auszuüben habe, war er näm¬ 
lich grundsätzlich und weitgehend kompetent für alle Personal- und Haushaltsangelegen¬ 
heiten, für Satzungen, für die Organisation von Forschung und Lehre sowie für alle Beru¬ 
fungen, Abberufungen, Beförderungen und Ernennungen von Mitgliedern des Lehrkör¬ 
pers. 
Für die Ämter des Rektors und Prorektors, die in Absprache durch die Regierungen in 
Paris und Saarbrücken vergeben wurden, hatte der Verwaltungsrat lediglich ein Vor¬ 
schlagsrecht. Bei Berufungen bedurfte es der Zustimmung des saarländischen Kultusmini¬ 
sters und eines qualifizierten französischen Mitglieds des Verwaltungsrats, bei der Wahl 
der Dekane und Prodekane hatten die Fakultäten ein Vorschlagsrecht13. 
Die fast absolute Dominanz des Verwaltungsrates wäre durchaus mit dem im Artikel 6 
des Statuts bejahten Gedanken akademischer Selbstverwaltung zu vereinbaren gewesen, 
wenn es sich um ein aus der Universität hervorgegangenes kollegiales Gremium gehandelt 
hätte. Dies war aber, wie erinnerlich,14 nicht der Fall. Seine 16 respektive mit dem Vorsit¬ 
zenden 17 ordentlichen Mitglieder kamen ausschließlich aus behördlichen Bereichen des 
Saarlandes und Frankreichs, aus Kreisen der Wirtschaft sowie, soweit es sich um saarlän¬ 
10 Veröffentlicht im Amtlichen Schulblatt für das Saarland Nr. 15 vom 5. 8. 1950, S. 27 — 32. 
11 Artikel 1 des Universitätsstatuts. 
12 Vgl. oben, S. 125 f. 
13 Vgl. hierzu im einzelnen die Artikel 14 bis 29, 56 und 68 des Universitätsstatuts. 
14 Vgl. oben, S. 125 f. 
210
	        

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