Landesherr und Landesverwaltung

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Description

Persistent identifier:
1655684698
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-197325
Title:
Landesherr und Landesverwaltung
Sub title:
Beiträge zur Regierung von Pfalz-Zweibrücken am Ende des Alten Reiches
Author:
Ammerich, Hans
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
11
Year of publication:
1981
Number of pages:
284 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
292

Description

Title:
Erster Teil: Die behördengeschichtliche Entwicklung in Pfalz-Zweibrücken bis zum 18. Jahrhundert
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
52

Description

Title:
V Resümee
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
2

Table of contents

Table of contents

  • Landesherr und Landesverwaltung
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Inhalt
  • Beilagen
  • Introduction
  • Erster Teil: Die behördengeschichtliche Entwicklung in Pfalz-Zweibrücken bis zum 18. Jahrhundert
  • I Zur Einführung
  • II Grundlegung: Die Entwicklung der Verwaltung bis zum Tod Ludwigs II. (1532)
  • III Ausbau
  • IV Vorläufiger Abschluß
  • V Resümee
  • Zweiter Teil: Die Organisation des pfalz-zweibrückischen Regierungs- und Verwaltungsapparates im 18. Jahrhundert
  • I Das Kabinettskollegium
  • II Das Regierungskollegium
  • III Das Kammerkollegium
  • IV Die Kirchenbehörden
  • Exkurs: Die Amtsverwaltung als Bindeglied zwischen der fürstlichen Regierung und den Gemeinden
  • V Resümee
  • Dritter Teil: Beamtentum und Pfarrstand in Pfalz-Zweibrücken
  • I Das Dienstverhältnis der Beamten
  • II Das Beamtentum und der Pfarrstand in sozialgeschichtlicher Betrachtung
  • III Resümee
  • Vierter Teil: Die Personalpolitik der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken und ihre Auswirkungen auf die Innen- und Aussenpolitik
  • I Die Regierung Gustav Samuel Leopolds (1719-1731)
  • II Die Linie Birkenfeld in Pfalz-Zweibrücken und die Regierung Christians IV. (1740-1775)
  • III Die Regierung Karl II. Augusts (1775-1795)
  • Schlußbetrachtung
  • Appendix
  • Die Personalien der Räte der Zentralverwaltung von 1719-1793
  • Berufsstatistik der Väter von Pfarrern im Zeitraum von 1680-1800
  • Angaben zum Stand der Pfarrfrau, zum Beruf der Söhne und zur Heirat der Kinder von 1650-1800
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Index
  • Errata
  • Die territoriale Entwicklung Pfalz-Zweibrückens
  • Cover

Full text

V Resümee 
Entsprechend der behördengeschichtlichen Entwicklung in anderen Territorien 
ist es auch in Pfalz-Zweibrücken erst Mitte des 16. Jahrhunderts zu fest formier¬ 
ten Behörden gekommen. Lag bis zum Ende der Regierungszeit Ludwigs II. 
(1532) der Schwerpunkt der Verwaltungstätigkeit durchaus in den Ämtern, 
basierte die Finanzverwaltung noch auf dem System der Spezialanweisung auf 
bestimmte Amtseinkünfte, so verschob sich während der vormundschaftlichen 
Regierung für Pfalzgraf Wolfgang der Akzent zu einer zentralen Verwaltung in 
der Residenz Zweibrücken hin. Diese Entwicklung wird dadurch gekennzeich¬ 
net, daß sich der Aufgabenbereich der Kanzlei auf verwaltungsmäßigem Gebiet 
und-mit dem allmählichen Zurücktreten der persönlichen Rechtsprechung des 
Landesherrn - auch in jurisdiktioneller Hinsicht immer mehr erweiterte. Seit 
der Mitte des 16. Jahrhunderts war in zunehmendem Maße eine behördenmäßi¬ 
ge Verfestigung erfolgt, so daß es sich um ein „consilium formatum", um eine 
Behörde im verfassungsrechtlichen Sinn handelte. Die Aufgaben der Landes¬ 
verwaltung lagen nun nicht mehr bei den jeweils anwesenden oder zusammen¬ 
gerufenen Räten - diese Verwaltungspraxis, wie sie sich Mitte des 15. Jahrhun¬ 
derts unter Pfalzgraf Stephan herausgebildet hatte, war bis zu den 30er Jahren 
des 16. Jahrhunderts fast in den gleichen Formen bestehen geblieben -, sondern 
bei einem ständigen Verwaltungskörper. Der Personenkreis des Rates war im 
wesentlichen festgelegt, die Beratung in der Ratsstube wurde regelmäßig durch¬ 
geführt. Der Rat konnte unabhängig vom Fürsten zusammentreten und besaß 
als Regierungsorgan Autorität, d.h. die gefaßten Beschlüsse hatten innerhalb 
des ihm zugewiesenen Geschäftskreises einen Anspruch auf Durchführung. Als 
oberste Verwaltungs- und Regierungsbehörde war die Kanzlei für alle Ange¬ 
legenheiten zuständig, die sich auf die landesherrlichen Regalien und das jus 
publicum bezogen, d.h. auf alle Hoheits-, Kirchen- und Polizeisachen und Ange¬ 
legenheiten des öffentlichen Staatsrechts. 
Die weitere Entwicklung der Verwaltung war durch das Bestreben gekenn¬ 
zeichnet, den einmal erreichten Organisationsstand zu festigen und klare Kom¬ 
petenzverhältnisse zu schaffen. Diese Entwicklung wird im wesentlichen durch 
zwei Tendenzen gekennzeichnet: zum einen verursacht die Erweiterung der 
Regierungs- und Verwaltungstätigkeit die Aufspaltung des noch einheitlichen 
Verwaltungsapparates durch nun entstehende Behörden; zum anderen ist es 
das Bestreben des Landesherrn, nicht nur die oberste Leitung des Staatswesens 
.innezuhaben, sondern darüber hinaus einzelne Arbeitsgebiete seinem persön¬ 
lichen Entschluß vorzubehalten. Der Kanzleisphäre wurden im wesentlichen 
die Aufgaben der Rechts- und Billigkeitspflege sowie der minderen Landesver¬ 
waltung zugewiesen und darüber hinaus die „untere Sphäre" der auswärtigen 
Angelegenheiten. Das Ratskollegium erlangte eine zunehmende, jedoch keines¬ 
wegs vollständige Unabhängigkeit vom Landesherrn; dieser behielt sich die 
„obere Sphäre" der außenpolitischen Angelegenheiten, die oberste Kontrolle 
der Finanzverwaltung und einige andere Reservatsachen als seinen Wirkungs¬ 
bereich vor, den er mit besonderen Mitarbeitern zur wirksamen Regierungs¬ 
und Verwaltungszgntrale ausbaute. Die Rechenkammer, welche die Funktion 
77
	        

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