Landesherr und Landesverwaltung

Bibliographic data

Bibliographic data

Description

Persistent identifier:
1655684698
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-197325
Title:
Landesherr und Landesverwaltung
Sub title:
Beiträge zur Regierung von Pfalz-Zweibrücken am Ende des Alten Reiches
Author:
Ammerich, Hans
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva Verl. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
11
Year of publication:
1981
Number of pages:
284 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
292

Description

Title:
Erster Teil: Die behördengeschichtliche Entwicklung in Pfalz-Zweibrücken bis zum 18. Jahrhundert
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
52

Description

Title:
IV Vorläufiger Abschluß
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
24

Table of contents

Table of contents

  • Landesherr und Landesverwaltung
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Inhalt
  • Beilagen
  • Introduction
  • Erster Teil: Die behördengeschichtliche Entwicklung in Pfalz-Zweibrücken bis zum 18. Jahrhundert
  • I Zur Einführung
  • II Grundlegung: Die Entwicklung der Verwaltung bis zum Tod Ludwigs II. (1532)
  • III Ausbau
  • IV Vorläufiger Abschluß
  • V Resümee
  • Zweiter Teil: Die Organisation des pfalz-zweibrückischen Regierungs- und Verwaltungsapparates im 18. Jahrhundert
  • I Das Kabinettskollegium
  • II Das Regierungskollegium
  • III Das Kammerkollegium
  • IV Die Kirchenbehörden
  • Exkurs: Die Amtsverwaltung als Bindeglied zwischen der fürstlichen Regierung und den Gemeinden
  • V Resümee
  • Dritter Teil: Beamtentum und Pfarrstand in Pfalz-Zweibrücken
  • I Das Dienstverhältnis der Beamten
  • II Das Beamtentum und der Pfarrstand in sozialgeschichtlicher Betrachtung
  • III Resümee
  • Vierter Teil: Die Personalpolitik der Herzöge von Pfalz-Zweibrücken und ihre Auswirkungen auf die Innen- und Aussenpolitik
  • I Die Regierung Gustav Samuel Leopolds (1719-1731)
  • II Die Linie Birkenfeld in Pfalz-Zweibrücken und die Regierung Christians IV. (1740-1775)
  • III Die Regierung Karl II. Augusts (1775-1795)
  • Schlußbetrachtung
  • Appendix
  • Die Personalien der Räte der Zentralverwaltung von 1719-1793
  • Berufsstatistik der Väter von Pfarrern im Zeitraum von 1680-1800
  • Angaben zum Stand der Pfarrfrau, zum Beruf der Söhne und zur Heirat der Kinder von 1650-1800
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Index
  • Errata
  • Die territoriale Entwicklung Pfalz-Zweibrückens
  • Cover

Full text

16. Jahrhunderts in anderen Territorien293 besaßen, scheinT der pfalz-zwei- 
brückische Kammersekretär, wie aus den spärlichen Belegen zu ersehen ist, 
nicht erreicht zu haben. Dies mag daran gelegen haben, daß verschiedene 
andere Räte, die zugleich Mitglieder des Ratskollegiums waren, Einfluß auf die 
Reichs- und Außenpolitik besaßen wie beispielsweise der Kanzler Heinrich 
Schwebel294. Bei seiner Tätigkeit war er zwar generell auf den Bereich der 
Kanzlei festgelegt295, doch schloß dies nicht aus, daß er, wie auch vertraute 
Räte, als Spezialreferent zu geheimen Geschäften hinzugezogen werden konnte; 
es handelte sich dabei offensichtlich jeweils um Spezialbefehle und nicht um 
ständig zugewiesene Aufgaben296. 
Von seiner Kammer gibt Johann I. - wie bereits erwähnt - persönlich die Direk¬ 
tiven. Dieses Absetzen des Landesherrn von dem kollegialen Rat hat sich in 
Pfalz-Zweibrücken längst nicht mit der gleichen Schärfe vollzogen, wie dies in 
anderen deutschen Territorien297 geschehen ist Dem Fürsten kamen die über¬ 
schaubaren Verhältnisse sehr entgegen, denn ihm war es noch möglich, sich um 
alle Belange der Landesverwaltung selbst zu kümmern298. 
Andererseits verläuft die Entwicklung insofern mit der Verwaltung vieler deut¬ 
scher Fürstenhöfe parallel, als auch in Pfalz-Zweibrücken etwa seit dem letzten 
Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts vereinzelt Räte mit dem Geheimen Ratstitel 
ausgezeichnet299 und vom Landesherrn bevorzugt zu Beratungen in wichtigen 
Angelegenheiten herangezogen wurden; aber zu einer besonderen Behörde, zu 
einem geschlossenen Geheimen Ratskollegium mit fester Dienstordnung ist es 
in Pfalz-Zweibrücken bis in das 18. Jahrhundert nicht gekommen300. 
293 Beispielsweise seien genannt: Bing in Hessen, Jenitz in Sachsen oder Everdes in 
Braunschweig. Siehe dazu muth, Der pfälzische Kalvinismus, S. 423. 
294 Zu seiner Person siehe crollius, Commentarius de cancellariis, S. 97-115. 
295 Wegen seiner französischen und lateinischen Sprachkenntnisse wurde Schwebel 
besonders zu auswärtigen Verhandlungen verwendet (vgl. dazu koch, Besitzungen 
des Zweibrücker Kanzlers Heinrich Schwebel, S. 145). 
296 Bereits die Kanzleiordnung von 1559 sagt Von dem Ambt vnd beuelh ains Canntzlers 
(Art. 47, fol. 75a): Wann wir Ime auch sonndere gehaime Sachen beuelhen. die nicht in 
vnnsere gemaine Canntzlej gehörn. So soll Er dieselbigen. wie Ime gebürt, vertreulich aus- 
richten und verwarn. Vnd an seim bessten fleiss nichts erwinden lassen. (Zitat nach KEI- 
per/buttmann, Kanzlei-Ordnung, S. 86). 
297 Zusammenfassende Studien von meisner, Staats- und Regierungsformen; dOlfer, 
Organisation des fürstlichen Regierungssystems. Vgl. beispielsweise für Kursachsen 
und Braunschweig ohnsorge, Entstehung und Geschichte der Geheimen Kammer¬ 
kanzlei; ders., Die Verwaltungsreform unter Christian I.; ders., Fürst und Verwaltung; 
muth, Melchior von Osse. Vgl. für Hessen dülfer, Fürst und Verwaltung. Vgl. für 
Kurpfalz press, Calvinismus und Territorialstaat. Vgl. für Bremen schleif, Regierung 
und Verwaltung. 
298 Vgl. dazu press, Johann L, in NDB 10, S. 513 f: „Seine zahlreichen Glossen auf den 
Akten zeugen davon, wie intensiv er sich selbst mit der Landesverwaltung beschäftig¬ 
te (...)". 
299 Der erst Rat, der den Geheimen Ratstitel erhielt, ist Heinrich Schwebel. Seit dieser 
Zeit lassen sich vereinzelt Räte feststellen, die diesen Titel führten. 
300 Vgl. dazu das Kapitel „Das Kabinettskollegium". 
76
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current page.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS IIIF manifest Mirador ALTO TEI FULLEXT PDF DFG-Viewer OPAC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF JPEG Master (TIF) ALTO TEI FULLEXT

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to a IIIF image fragment

Citation links

Citation link to work Citation link to page

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment
Fullscreen Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
  • Rotate to the left
  • Rotate to the right
  • Reset image to default view
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information to copy to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to a IIIF image fragment