Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert

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Description

Persistent identifier:
1655684639
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-209610
Title:
Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert
Sub title:
Tab.
Author:
Karbach, Jürgen
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva-Verl. [in Komm.] Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Volume number:
10
Year of publication:
1977
Number of pages:
256 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
263

Description

Title:
7. Kapitel: Die Abgaben der Bauern
Structure type:
Chapter
Collection:
Veröffentlichungen der Kommission für Saarländische Landesgeschichte
Digitised pages:
43

Table of contents

Table of contents

  • Die Bauernwirtschaften des Fürstentums Nassau-Saarbrücken im 18. Jahrhundert
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Inhalt
  • Preface
  • Abkürzungen
  • Introduction
  • 1. Kapitel: Der Boden und seine Nutzung
  • 2. Kapitel: Die Bauern und ihre Güter
  • 3. Kapitel: Die Betriebssysteme
  • 4. Kapitel: Pflanzenbau und Weidewirtschaft
  • 5. Kapitel: Die Viehhaltung
  • 6. Kapitel: Bestrebungen zur Verbesserung der Landwirtschaft in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
  • 7. Kapitel: Die Abgaben der Bauern
  • 8. Kapitel: Die bäuerlichen Dienste
  • 9. Kapitel: Das Einkommen der Bauern
  • Maße, Münzen, Gewichte
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • Start page
  • Haupttabellen
  • Cover

Full text

Siebtes Kapitel 
DIE ABGABEN DER BAUERN 
Auch im Fürstentum Nassau-Saarbrücken wurden während des 18. Jahrhunderts 
eine Vielzahl von Steuern, Abgaben und Gebühren gefordert. Zumindest in der 
ersten Hälfte des Jahrhunderts erhoben die fürstlichen Beamten Steuern, wenn sie 
nur wollten, ganz ohne Nachsicht und zu Unrechter Zeit und bekümmerten sich 
nicht um die wahren Umstände der Debenten1. Konnten die Bauern die fälligen 
Abgaben nicht bezahlen, drohten die Beamten mit Pfändung und waren allzu be¬ 
reit, diese auch tatsächlich vorzunehmen. Nur selten gewährten sie den um Nach¬ 
sicht bittenden Bauern einen Zahlungsaufschub, meist bis Martini, oder erließen 
einen geringen Teil der Steuerschuld, wenn sich die Klagen über die hohen Ab¬ 
gaben im Land besonders häuften. Den meisten Saarbrücker Bauern ging es daher 
ziemlich schlecht. 
Amtmann v. Lüder in Ottweiler meinte, der Grund von der einreißenden Armut 
lieget in derer Wucherer Unbarmherzigkeit und der Quartalserhebung haupt¬ 
sächlich verborgen2. Auf den ersten Blick scheinen die beiden Ursachen nichts mit¬ 
einander zu tun zu haben. Aber woher sollte ein Bauer im Frühjahr die nötigen 
Mittel nehmen, um seine Quartalsabgaben zu leisten, wenn er im laufenden Jahr 
noch keine Einnahmen zu verzeichnen hatte. Da der Fürst in der zweiten Hälfte 
des 18. Jahrhunderts vornehmlich Abgaben in Geld forderte, wußten viele, vor 
allem kleine Bauern in ihrer Not nur noch den Weg zum Geldverleiher, der den 
großen Haufen der Restschiddner durch die unmäßigen Zinsen und vorgefallenen 
Winkelkäufe ausmergelte3. 
Die Steuern waren zwar fürs erste beglichen, der Hof geriet aber in immer tiefere 
Schulden. Diese Praktiken brachten eine Flut regelmäßig damit verknüpfter Un¬ 
kosten und dabei erlittener Nebenbedrückungen mit sich, und in der Folge würde 
man die Schuldenlast entdecken und dabei erfahren, daß zwar der Bauer von Jahr 
zu Jahr sich vor dem Abfall zu verwehren gesuchet, aber in die Länge die Zinsen 
sein ganzes Gut auf zehren müssen4. Im gleichen Sinne äußerten sich die Bauern, 
von denen „Steuer- und Frohndenlast nach wie vor als drückend empfunden wur¬ 
den“5. Sie brachte die Bauern, sofern sie nicht sowieso schon ständig überfordert 
waren, so sehr an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit, daß der Verlust von wenigen 
1 Amtmann v. Lüder bei H. Diehl, Güdinger Dorfbuch 1973, Güdingen 1973, S. 533. 
2 Ebenda. 
3 Viele Bauern verkauften ihr Getreide bereits vor der Ernte auf dem Halm zu Unter¬ 
preisen oder nahmen direkt Geld zu überhöhten Zinsen auf, obwohl zahlreiche Ver¬ 
ordnungen dies zu unterbinden suchten. 
4 Amtmann v. Lüder bei H. Diehl, Dorfbuch, S. 533. 
5 A. Ruppersberg, Grafschaft II. Teil, S. 301. 
167
	        

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