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Die saarländischen Weistümer, Dokumente der Territorialpolitik (8)

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Bibliographic data

fullscreen: Die saarländischen Weistümer, Dokumente der Territorialpolitik (8)

Monograph

Persistent identifier:
1655684108
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-141222
Title:
Die saarländischen Weistümer, Dokumente der Territorialpolitik
Author:
Eder, Irmtraut
Volume count:
8
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Minerva-Verlag Thinnes u. Nolte
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
Kommission für Saarländische Landesgeschichte
History
Law
Volume number:
8
Year of publication:
1978
Number of pages:
272 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
274

Chapter

Title:
1. Einleitung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
13

Contents

Table of contents

  • Die saarländischen Weistümer, Dokumente der Territorialpolitik (8)
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Homepage
  • Quellen- und Literaturverzeichnis
  • 1. Einleitung
  • 2. Die Überlieferung
  • 3. Der Inhalt der saarländischen Weistümer
  • 4. Beispiele für das Fortleben und Fortwirken von Weistumsrecht bis zum Ende des Alten Reiches
  • 5. Zusammenfassung der Ergebnisse
  • 6. Register
  • Cover

Full text

Materials um ca. 50 % bedeutet und damit vom eigentlichen Raum und Thema 
abgelenkt. Dies erschien besonders deshalb nicht wünschenswert, da die trieri- 
schen Quellen immerhin schon ausgewertet worden sind, während die aus dem 
südlicheren Saarland bisher völlig unbeachtet blieben. 
Für den Ostteil des heutigen Saarlandes, die bis 1919 pfälzischen Gebiete, konnte 
auf die »Pfälzischen Weistümer' zurückgegriffen werden. Alle anderen Editionen 
mußten anhand der handschriftlichen Überlieferung überprüft werden. Dabei 
stellte sich heraus, daß die Grimmsche Sammlung einen sehr zuverlässigen Text 
bietet, soweit die Bestimmungen abgedruckt worden sind. In allen überprüften 
Stücken fehlten jedoch einige oder auch viele Artikel, gelegentlich dazu das 
Datum, und auf jeden Fall war nie das Protokoll und Eschatokoll wiedergegeben, 
aus dem sich wichtige Erkenntnisse für die Einordnung einer Quelle ergeben 
können. Grimm wurde daher nur als Grundlage genommen, wenn sich die 
Vorlage nicht finden ließ. 
Die Einzelstücke bei Sittel erwiesen sich beim Vergleich als zuverlässig, aller¬ 
dings hat der Verfasser manchmal Einzelheiten weggelassen, die für die preu¬ 
ßische Verwaltung des 19. Jahrhunderts nicht mehr von Bedeutung waren. Diese 
wurden dann aus dem Archivmaterial ergänzt. Briesens und Lagers Editionen 
sind zuverlässig und wurden als Arbeitsgrundlage übernommen. 
Editionen von Lokalforschern, sei es in Dorfbüchern, sei es als selbständiger 
Druck, wurden in Einzelfällen übernommen, wenn die Vorlage nicht zu beschaf¬ 
fen war. Eine Überprüfung der Zuverlässigkeit war natürlich dann nicht möglich. 
Bei der geringen Zahl dieser Stücke dürften eventuelle Fehler und Ungenauig¬ 
keiten aber nicht ins Gewicht fallen. 
Von den handschriftlichen Überlieferungen wurde von mehreren Kopien die am 
leichtesten verfügbare benutzt, nach Möglichkeit aber die ältere bevorzugt. 
1.1.2. Eingrenzung des Untersuchungsgebietes und Themenstellung 
Die lokale Begrenzung auf das heutige Saarland ist sicherlich ein Ansatzpunkt 
für berechtigte Kritik. Man kann dagegen allerdings die Arbeiten von Burmeister 
und Stahleder anführen, die ihre Quellen nach einem geographischen Raum 
— Unterfranken— bzw. nach einem österreichischen Bundesland —Vorarlberg— 
abgrenzten. Der Grund war die Vielschichtigkeit der Herrschaftsverhältnisse im 
Alten Reich und besonders im Spätmittelalter vor der Konsolidierung fest abge¬ 
grenzter Territorien. Ähnlich verworren war die Lage im saarländischen Raum. 
Im Alten Reich bildete die Grafschaft Nassau-Saarbrücken zusammen mit der 
ebenfalls nassauischen Herrschaft Ottweiler den Kern des heutigen Saarlandes. 
Daneben gab es lothringische Gebiete — große Teile der Bailliage d’Allemagne—, 
kurtrierische im Norden des heutigen Saarlandes, aber auch im Osten — das 
Amt Blieskastel, die spätere Herrschaft der Familie von der Leyen, war damals 
noch trierischer Besitz — zweibrückische am Ostrand und dazwischen ein buntes 
Gemisch von Gemeinherrschaften, reichsfreien Dörfern und Gerichten und 
klösterlichen Herrschaften statu nascendi. Die Weistümer aus den früher nas¬ 
sauischen Gebieten stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Fast die Hälfte aller saar¬ 
ländischen Quellen stammt aus diesem Territorium, in dem man eine besonders 
günstige Überlieferung vorfindet. Es wäre nun unzweckmäßig gewesen, die 
23
	        

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Eder, Irmtraut. Die Saarländischen Weistümer, Dokumente Der Territorialpolitik. Saarbrücken: Minerva-Verlag Thinnes u. Nolte, 1978. Print.
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