Grundlegung der Ethik als Wissenschaft

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Persistent identifier:
1655682830
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-341942
Title:
Grundlegung der Ethik als Wissenschaft
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2018
Number of pages:
1 Online-Ressource (150 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
164

Description

Title:
3. Gesetz und Gebot - Müssen und Sollen
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
12

Table of contents

Table of contents

  • Grundlegung der Ethik als Wissenschaft
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Start page
  • Introduction
  • 1. Sitte und Lebenseinheit
  • 2. Lebenseinheit und Herrschaftseinheit
  • 3. Gesetz und Gebot - Müssen und Sollen
  • 4. Pflicht und Gewissen
  • 5. Die Pflichtethik
  • 6. Die Klugheitethik
  • 7. Die Liebesethik
  • a) Das Wollen
  • b) Zweck und Mittel zum Zweck
  • c) Wollen als Lustwollen und Wirkenwollen
  • d) Das Einssein der Bewußtseinswesen
  • e) Das Sicheinswissen mit anderem Bewußtsein
  • f) Liebe¹ und Liebe²
  • g) Das sittliche Bewußtsein und der sittliche Zweck
  • Start page
  • Start page
  • Veröffentlichungshinweise

Full text

und demgemäß das für die Lebenseinheitler bestehende Müssen 
in ein Sollen zu wandeln, indem man allein auf jene beiden 
Möglichkeiten den Blick einstellt, die ganz besonders beim 
Gebot mit dem Zwangswollen des „dienenden1' Bewußtseins 
im Vordergrund stehen. Freilich rächt sich die Verkehrung 
von Gesetz in Gebot, von Müssen in Sollen immer dadurch, 
daß nun auch an Stelle der Lebenseinheit, aus der allein das 
Gesetz fließt, ein Herrscher, der das Gebot gibt, einrückt und 
an die Stelle der Lebenseinheit tritt. Keine Lebenseinheit kennt 
Gebot und Sollen; hat doch, wie die Natureinheit als solche, 
auch jede Lebenseinheit ausnahmslos unter dem „Gesetz“ ste¬ 
hende Einzelwesen aufzuweisen. Jede Herrschaft dägegen ist 
eine Einheit, deren Bewußtseinswesen sich scheiden in Gebieter 
und Diener, Herr und Knecht. 
Wir haben schon darauf hingewiesen, daß die beiden Ein¬ 
heiten, Herrschafts- und Lebenseinheit, darin übereinstimmen, 
daß für beide ihre Einzelwesen als wollende Wesen in Betracht 
kommen, also sowohl das Gebot der Herrschaft als auch das 
Gesetz der Lebenseinheit immer nur Bewußtseinswesen betrifft, 
von denen vorausgesetzt ist, daß sie dem Gebot oder dem 
Gesetze nicht nur entsprechend, sondern auch widersprechend 
wollen können. Dies ist für das Gebot ohne weiteres klar, für 
das Lebenseinheitsgetz aber, das ja kein Gebot ist, noch nicht. 
Wir haben aber auch schon darauf hingewiesen, daß das 
Lebenseinheitgesetz, wenn es auch, wie das Naturgesetz, mit 
vollem Recht „Gesetz“ genannt wird, also Müssen und nicht 
Sollen seinen Einzelwesen zufällt, sich von dem Naturgesetz 
doch dadurch unterscheidet, daß seinen Einzelwesen die beiden 
Möglichkeiten, dem Gesetz entsprechend oder widersprechend 
zu wollen, zukommen. 
Das Bewußtsein also muß, wenn es Lebenseinheitler ist, das 
Gesetz seiner Lebenseinheit wollen, mit anderen Worten, 
Lebenseinheitler sein heißt Lebenseinheit wollen, heißt, dem 
Gesetz dieser Lebenseinheit entsprechend wollen, denn auf 
27
	        

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