Grundlegung der Ethik als Wissenschaft

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Persistent identifier:
1655682830
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-341942
Title:
Grundlegung der Ethik als Wissenschaft
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2018
Number of pages:
1 Online-Ressource (150 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
164

Description

Title:
2. Lebenseinheit und Herrschaftseinheit
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
12

Table of contents

Table of contents

  • Grundlegung der Ethik als Wissenschaft
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Imprint
  • Start page
  • Introduction
  • 1. Sitte und Lebenseinheit
  • 2. Lebenseinheit und Herrschaftseinheit
  • 3. Gesetz und Gebot - Müssen und Sollen
  • 4. Pflicht und Gewissen
  • 5. Die Pflichtethik
  • 6. Die Klugheitethik
  • 7. Die Liebesethik
  • a) Das Wollen
  • b) Zweck und Mittel zum Zweck
  • c) Wollen als Lustwollen und Wirkenwollen
  • d) Das Einssein der Bewußtseinswesen
  • e) Das Sicheinswissen mit anderem Bewußtsein
  • f) Liebe¹ und Liebe²
  • g) Das sittliche Bewußtsein und der sittliche Zweck
  • Start page
  • Start page
  • Veröffentlichungshinweise

Full text

von ihm gefordert werde, er es also auch wollen solle. Dann 
aber dürfte doch keineswegs dies Fordern und Sollen als etwas 
Überflüssiges bezeichnet werden, sofern man erwägt, daß es an 
ein Bewußtsein gerichtet ist, das zwar Lebenseinheitler aus 
eigenem Wollen ist, aber auch Nichtlebenseinheitler aus eigenem 
Wollen sein kann. Und somit scheinen in der Tat Fordern 
und Sollen an dieser Stelle gerechtfertigt zu sein, aber doch 
immerhin nur unter dem Zusatze, daß Fordern und Sollen an 
das Bewußtsein schlechtweg gerichtet seien, das ebensowohl 
Lebenseinheitler sein, als auch nicht sein kann, während sie 
wohl, an das Bewußtsein als tatsächlichen Lebenseinheitler 
gerichtet, schlechthin bedeutungslos wären. 
Läßt sich nun auch in der angegebenen Weise das „muß*4 
und auch das „soll“ zugleich verwenden, so ist in solchem Fall 
doch außer dem unter dem „muß“ und dem „soll“ gleicher¬ 
weise stehenden Bewußtsein immerhin angesichts des „soll" 
noch ein zweites Bewußtsein, das eben fordert, anzusetzen. 
Ein solches zweites Bewußtsein ist aber, wenn es sich um „Sitte" 
handelt, nicht zu finden. Wir hören zwar immerfort die Rede, 
daß eine Lebenseinheit, z. B. eine Skatgesellschaft oder ein Staat, 
dies und das von dem einzelnen Lebenseinheitler fordere, der 
Lebenseinheitler also dies und das wollen und tun solle. Aber 
die Lebenseinheit ist doch, wenn auch zweifellos Einziges, nicht 
ein Einzelwesen, geschweige denn ein Bewußtsein, und was 
nicht Bewußtsein ist, kann auch nicht fordern und nicht „du 
sollst" sagen. So hat auch „ich soll“ bei der Sitte keinen Sinn, 
wenn außer mir nicht noch ein Bewußtsein, das eben will, daß 
ich dies oder das wolle, da ist. 
Keine Lebenseinheit, sagten wir, gibt es, die nicht Sitte auf¬ 
zuweisen hat, und die Sitte der Lebenseinheit z. B. eines Staates 
oder eines Vereins findet ihren Ausdruck in dem „Gesetze“ 
des Staates oder des Vereins (Statuten). Diese Gesetze sind nun 
nicht Gebote, denn weder „Staat“ noch „Verein“ kann 
befehlen, kann „du sollst“ sagen. Die Lebenseinheit „Staat“ 
12
	        

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